Todesurteil bestätigt

'Ali Hussain Sibat

'Ali Hussain Sibat

Das Todesurteil eines libanesischen Staatsbürgers, das in Saudi-Arabien wegen "Hexerei" über ihn verhängt worden war, wurde nun von einem vorinstanzlichen Gericht bestätigt. Wenn in der nächsten Instanz seine eingelegten Rechtsmittel abgelehnt werden, könnte er jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Second Deputy Prime Minister and Minister of the Interior
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed ’Abdullah al-Aiban
Human Rights Commission, P.O. Box 58889 King Fahad Road, Building No. 373
Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Dear Mr al-Aiban)
Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail: hrc@haq-ksa.org

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstraße 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an den König, die Hinrichtung von ’Ali Hussain Sibat und des im Juli 2009 wegen "Apostasie" verurteilten Mannes zu verhindern, sollten ihre Strafen vom Obersten Gerichthof bestätigt werden.

  • Fordern sie die Behörden auf, ’Ali Hussain Sibat und den anderen Mann umgehend und bedingungslos freizulassen, falls sie allein aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurden.

  • Appellieren Sie an die Behörden, von Anklagen und Verurteilungen wegen "Apostasie" abzusehen, da ein solches Vorgehen gegen die legitime Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit verstößt.

Sachlage

’Ali Hussain Sibat, 46-jähriger Vater von fünf Kindern, war Moderator einer Fernsehshow des libanesischen Satellitensenders Sheherazade. In der Sendung beriet er Menschen in Lebensfragen und sagte ihnen die Zukunft voraus. Im Mai 2008 wurde er von Angehörigen der islamischen Religionspolizei Mutawa’een in der Pilgerstadt Medina festgenommen. Er war nach Saudi Arabien gereist, um an einer muslimischen Pilgerreise teilzunehmen, der so genannten "Umra".

Nach einer Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne anwaltliche Vertretung oder sonstigen Rechtsbeistand wurde ’Ali Hussain Sibat von einem Gericht in Medina am 9. November 2009 zum Tode verurteilt. Amnesty International befürchtet, dass er nur deshalb wegen "Hexerei" und anderer Vergehen angeklagt ist, weil er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.

Im Januar 2010 ließ das Berufungsgericht in Medina die gegen sein Todesurteil eingelegten Rechtsmittel zu. Das Gericht argumentierte, dass es ein voreiliger Urteilsspruch gewesen sei. Das Berufungsgericht ordnete an, dass alle Vorwürfe gegen ’Ali Hussain Sibat belegt werden müssten. Falls er die Tat wirklich begangen haben sollte, müsse ihm die Möglichkeit gegeben werden, Reue zu zeigen und Buße zu tun. Am 10. März jedoch bestätigte ein Gericht in Medina das Todesurteil. In einer Erklärung der Richter hieß es, dass er die Verurteilung zum Tode verdiene, da er über mehrere Jahre hinweg öffentlich vor Millionen von Zuschauern "Hexerei" betrieben habe und demnach als ein Ungläubiger anzusehen sei. Selbst wenn er Reue zeigen sollte, so das Gericht, wäre es unmöglich, die tatsächliche Tiefe dieser Reue nachzuweisen. Sein Todesurteil würde außerdem abschreckend wirken für die laut Gericht zunehmende Anzahl "ausländischer Hexer" in Saudi-Arabien. Der Fall wurde zur Bestätigung des Todesurteils an das Berufungsgericht in Mekka zurückverwiesen.

Ein weiterer Mann wurde im Juli 2009 von einem Gericht in Hail in Verbindung mit "Hexerei" wegen "Apostasie" zum Tode verurteilt. Auch ihm könnte noch die Hinrichtung drohen.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

’Ali Hussain Sibats Anwalt im Libanon geht davon aus, dass sein Mandant verhaftet wurde, weil Mitglieder der Mutawa’een ihn aus seiner Fernsehshow kannten. ’Ali Hussain Sibat wurde während seiner Vernehmung versichert, dass er nach wenigen Wochen wieder freigelassen würde, wenn er schriftlich darlege, wie er seinen Lebensunterhalt verdient. Dieses Dokument wurde dann aber dem Gericht als "Geständnis" vorgelegt und als Beweismittel gegen ihn verwandt.

Der Strafbestand der "Hexerei" ist nicht definiert. In der Vergangenheit wurde er häufig missbraucht, um Menschen für die legitime Wahrnehmung ihrer Menschenrechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit zu bestrafen. Die Kriminalisierung der Apostasie ist mit der in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieften Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit unvereinbar.

Mindestens 158 Personen wurden 2007 in Saudi-Arabien hingerichtet. 2008 waren es wenigstens 102 Personen. Im Jahr 2009 wurden 69 Hinrichtungen durchgeführt, fast 20 davon an ausländischen Staatsangehörigen. Seit Beginn des Jahres 2010 wurden bereits wenigstens acht Personen hingerichtet.

In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für ein breites Spektrum von Verbrechen verhängt, einschließlich solcher, die nicht zum Tode einer Person geführt haben. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen zulässig.

Die Behörden in Saudi-Arabien haben 2009 sehr viele Menschen unter dem Vorwurf der "Hexerei" inhaftiert und diese Praxis wurde auch im laufenden Jahr fortgesetzt. Viele wurden von der islamischen Religionspolizei Mutawa’een verhaftet, deren offizielle Bezeichnung 'Behörde für die Förderung der Tugend und die Vermeidung des Lasters’ ist. Die letzte nachweisbare Hinrichtung wegen "Hexerei" war die des Ägypters Mustafa Ibrahim am 2. November 2007. Der Apotheker war im Mai 2007 in der Stadt Arar festgenommen und wegen "Apostasie" angeklagt worden. Ihm wurde vorgeworfen, ein Exemplar des Korans entwürdigt zu haben.

Amnesty International weist in einem Bericht aus dem Jahr 2008 über die Todesstrafe in Saudi-Arabien auf deren häufige Anwendung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Exekutionen ausländischer Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern hin. Zusätzliche Informationen finden Sie auf Englisch in Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia vom 14. Oktober 2008, unter http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-executions-target-foreign-nationals-20081014)

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

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  • Appellieren Sie an den König, die Hinrichtung von ’Ali Hussain Sibat und des im Juli 2009 wegen "Apostasie" verurteilten Mannes zu verhindern, sollten ihre Strafen vom Obersten Gerichthof bestätigt werden.

  • Fordern sie die Behörden auf, ’Ali Hussain Sibat und den anderen Mann umgehend und bedingungslos freizulassen, falls sie allein aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurden.

  • Appellieren Sie an die Behörden, von Anklagen und Verurteilungen wegen "Apostasie" abzusehen, da ein solches Vorgehen gegen die legitime Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit verstößt.

[APPELLE AN]

KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
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His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
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Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
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Mr Bandar Mohammed ’Abdullah al-Aiban
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Riyadh 11515, SAUDI-ARABIEN
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Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail: hrc@haq-ksa.org

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstraße 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the King to halt the execution of 'Ali Hussain Sibat and the man sentenced to death on "apostasy" charges in Hail in July 2009, if their sentences are upheld by the Supreme Court;

  • Calling on the authorities to release 'Ali Hussain Sibat and the other man immediately and unconditionally if they have been convicted solely for the peaceful exercise of their right to freedom of expression;

  • Urging the authorities to desist from charging and convicting people for "apostasy" as it violates the legitimate exercise of the right to freedom of expression and freedom of religion.