DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Oppositionelle benötigen medizinische Versorgung
Karte des Sudan
© United Nations
Die gesundheitliche Verfassung der sudanesischen Oppositionsführer Farouk Abu Issa und Dr. Amin Maki Madani verschlechtert sind zusehends, weil sie in Haft nicht die erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Die beiden Männer sind gewaltlose politische Gefangene.
Appell an
PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn
Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Der gesundheitliche Zustand von Farouk Abu Issa und Dr. Amin Maki Madani hat sich während der zehn Wochen, die beide nun in etwa in Haft sind, deutlich und mit zunehmender Geschwindigkeit verschlechtert. Farouk Abu Issa ist allgemein bei schlechter Gesundheit und leidet unter anderem an Bluthochdruck. Am 3. Februar wurde er bereits zum zweiten Mal in das Polizeikrankenhaus Sahiroun in Khartum gebracht. Als er am 23. Dezember 2014 das erste Mal in das Krankenhaus eingewiesen wurde, behielt man ihn nur einen Tag lang dort, obwohl er eine intensive und dauerhafte medizinische Versorgung benötigt hätte. Sein Rechtsbestand hat Ende Januar bei den sudanesischen Behörden einen längerfristigen Krankenhausaufenthalt und die erforderliche medizinische Versorgung für seinen Mandanten beantragt. Gleichzeitig forderte er in diesem Antrag auch, dass Dr. Amin Maki Madani ebenfalls in ein Krankenhaus verlegt wird und dort die medizinische Versorgung erhält, die er dringend benötigt.
Farouk Abu Issa und Dr. Amin Maki Madani befinden sich seit ihrer Festnahme am 6. Dezember 2014 in Haft. Drei Tage zuvor hatten die Männer in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba ein Übereinkommen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Oppositionsparteien und bewaffneten oppositionellen Gruppierungen unter dem Titel "Sudan Call" unterzeichnet. Der sudanesische Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services) verlegte Farouk Abu Issa und Dr. Amin Maki Madani am 21. Dezember in das Kober-Gefängnis und erstatte am 10. Januar 2015 Strafanzeige gegen sie. Den Männern werden Kapitalverbrechen gemäß dem Strafgesetzbuch von 1991 vorgeworfen, unter anderem "Beihilfe zur Ausführung eines kriminellen Übereinkommens", "Untergrabung der Verfassungsordnung" und Auffordern zu "Widerstand gegen die Staatsgewalt durch Gewalt oder strafbare Handlungen". Diese Anklagepunkte sind am 12. Februar vom NISS formell bestätigt worden. Präsident Omar Al-Bashir hatte nach seinem Treffen mit dem Ausschuss des Nationalen Dialogs (7+7) im Januar angedeutet, dass beide Männer freigelassen werden sollten. Dennoch lehnte der sudanesische Justizminister am 1. Februar einen öffentlichen Antrag der Rechtsbeistände von Farouk Abu Issa und Dr. Amin Maki Madani auf Fallenlassen der Anklagen ab. Einen Tag später verlängerte ein Gericht in Khartum wegen der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen des NISS die Haft der beiden Männer um weitere zwei Wochen.
[BITTE SCHREIBEN SIE]
E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Lassen Sie Farouk Abu Issa und Dr. Amin Maki Madani bitte sofort und bedingungslos frei.
-
Sorgen Sie bitte dafür, dass die beiden Männer bis zur ihrer bedingungslosen Freilassung vor Folter und anderen Formen der Misshandlung geschützt sind und dass gegen sie nicht die Todesstrafe verhängt werden kann.
- Stellen Sie bitte zudem sicher, dass die Männer bis zu ihrer bedingungslosen Freilassung Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhalten.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd
KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn
Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder
sudaniberlin@hotmail.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Am 6. Dezember 2014 nahmen Angehörige des sudanesischen Geheimdienstes NISS Farouk Abu Issa, den Vorsitzenden des Oppositionsbündnisses National Consensus Forces (NCF), und Dr. Amin Maki Madani, den Leiter des Zusammenschlusses sudanesischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, fest. Farouk Abu Issa und Dr. Amin Maki Madani hatten am 3. Dezember 2014 in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba im Namen ihrer Organisationen das Übereinkommen "Sudan Call" unterzeichnet. Das Abkommen verbindet oppositionelle Strömungen des Sudans, zu denen auch bewaffnete Gruppierungen gehören, und fordert ein Ende des bewaffneten Konflikts, eine Auflösung des "Einparteienstaats", ein umfassendes Friedensabkommen sowie einen demokratischen Wandel im Sudan. Die Unterzeichnung des "Sudan Call" ist als Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu betrachten, das sowohl durch die Übergangsverfassung des Sudan als auch durch die Afrikanische Charta der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützt wird, zu dessen Vertragsstaaten der Sudan gehört.