Journalisten in Haft

Karte des Iran

Karte des Iran

Die Brüder Khosro Kordpour und Masoud Kordpour waren im März festgenommen und später wegen vage formulierter Verstöße gegen die nationale Sicherheit angeklagt worden. Sie befinden sich derzeit im Zentralgefängnis von Mahabad in Haft. Ihr letzter Gerichtstermin ist für den 28. Oktober angesetzt. Die Brüder gehören der kurdischen Minderheit im Iran an.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir
E-Mail: info_leader@leader.ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@dadiran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
c/o Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave
South of Serah-e Jomhouri
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: larijani@ipm.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Dezember 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Anklagen gegen Khosro und Masoud Kordpour fallenzulassen, da sie offenbar lediglich mit der friedlichen Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zusammenhängen.

  • Bitte gewähren sie den beiden Männern regelmäßigen Zugang zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Khosro und Masoud Kordpour weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden, und dass sie jegliche benötigte medizinische Versorgung erhalten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to drop the charges against Khosro and Masoud Kordpour as they appear to be linked to the peaceful exercise of their right to freedom of expression.

  • Urging them to allow the men regular visits from their family and lawyers of their own choosing.

  • Calling on them to ensure that the men are protected from torture and other ill-treatment and are granted any medical attention they may require.

Sachlage

Khosro Kordpour ist Manager der Online-Nachrichtenagentur Mukrian News Agency, die über Menschenrechtsverletzungen in der Provinz Kurdistan berichtet, und sein Bruder Masoud Kordpour ist freiberuflicher Journalist. Beiden werden folgende vage formulierte Vergehen vorgeworfen: "Versammlung und Verschwörung gegen die Staatssicherheit", "Beleidigung des Religionsführers", "Propaganda gegen das System" und "Verbreiten von Lügen, um die öffentliche Meinung aufzuhetzen". Die Anklagen hängen mit Kritik an den Behörden zusammen, die sie in ihrer Berichterstattung und in einigen Interviews geübt haben. Khosro Kordpour wird zudem "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) und "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) vorgeworfen. Diese Anklagen können die Todesstrafe nach sich ziehen. Aus einer Antwort der iranischen Regierung an den UN-Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte im Iran geht hervor, dass die beiden Brüder beschuldigt werden, mit terroristischen Gruppen zusammenzuarbeiten.

Khosro Kordpour und Masoud Kordpour wurden am 26. Juni offiziell über die Anklagen gegen sie in Kenntnis gesetzt. In den ersten vier Monaten ihrer Haft hatten sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die erste gerichtliche Anhörung fand am 5. August vor Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Mahabad in der nordwestlich gelegenen Provinz West-Aserbaidschan statt. Beide Männer wurden von der Anklage wegen "Beleidigung des Religionsführers" und "Propaganda gegen das System" freigesprochen. Das Gericht entschied zudem, dass die Anklage wegen "Verbreiten von Lügen, um die öffentliche Meinung aufzuhetzen" vor dem Pressegericht verhandelt werden müsse. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge basieren die Beweise gegen Khosro Kordpour und Masoud Kordpour vornehmlich auf Berichten des Geheimdienstministeriums und hängen hauptsächlich mit ihren journalistischen Aktivitäten zusammen. So haben die Brüder beispielsweise für Medien außerhalb des Irans in Interviews über die Menschenrechtslage in der Provinz Kurdistan berichtet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Khosro Kordpour, der Manager der Online-Nachrichtenagentur Mukrian News Agency, wurde am 9. März in Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan festgenommen. Dabei durchsuchten die Sicherheitskräfte seine Wohnung und beschlagnahmten einige seiner persönlichen Gegenstände. Am 11. März wurde Masoud Kordpour festgenommen, als dieser bei der Vertretung des Geheimdienstministeriums in Mahabad nach Informationen über die Festnahme und Inhaftierung seines Bruders fragte.

Die beiden Brüder wurden am 16. März in eine Hafteinrichtung der Revolutionsgarde in der Stadt Orūmīyeh im Nordwesten des Landes gebracht. Dort sollen sie in Einzelhaft gehalten worden sein. Die Familien der beiden Männer konnten trotz wiederholter Bemühungen wochenlang nichts über ihren Verbleib herausfinden. Erst am 2. Mai durften sie Khosro und Masoud Kordpour besuchen. Die Brüder erzählten ihren Angehörigen, dass man ihnen keinen Grund für ihre Festnahme genannt habe. Am 19. April war Khosro Kordpour aus Protest gegen die Verweigerung eines Treffens mit seinem Rechtsbeistand in einen Hungerstreik getreten, den er am 13. Mai auf Bitte seiner Familie und Freunde wieder beendete. Zu diesem Zeitpunkt war er aus der Einzelhaft wieder in eine Gemeinschaftszelle verlegt worden. Am 26. Juni wurden die Männer in das Zentralgefängnis von Mahabad verlegt.

JournalistInnen, die Ansichten äußern, die denen der Regierung zuwiderlaufen, werden im Iran seit Langem verfolgt. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche JournalistInnen drangsaliert, festgenommen und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert worden. Unmittelbar vor und nach den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 wurden einige JournalistInnen wegen der friedlichen Ausübung ihres Berufs inhaftiert, die bis heute nicht freigelassen worden sind. Ahmed Shaheed, der UN-Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte im Iran, hat sich in seinem Bericht vom Oktober 2013 besorgt über die Festnahme von Khosro und Masoud Kordpour gezeigt. Laut seinem Bericht befinden sich derzeit im Iran mindestens 40 JournalistInnen und 29 BloggerInnen bzw. Online-AktivistInnen in Haft.

Die kurdische Minderheit im Iran lebt überwiegend im Westen und Nordwesten des Landes. Bei der Wahrnehmung ihrer religiösen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte erleiden die KurdInnen Diskriminierung. Eltern ist es untersagt, ihren Kindern bestimmte kurdische Namen zu geben. Zudem werden gegen religiöse Minderheiten, die hauptsächlich oder teilweise kurdischen Ursprungs sind, Maßnahmen eingesetzt, die zu deren Stigmatisierung und Ausgrenzung führen. Kurden werden im Iran im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum diskriminiert und in ihren politischen Rechten eingeschränkt.

Aufgrund ihrer tiefgreifenden wirtschaftlichen Notlage werden sie immer weiter ausgegrenzt. MenschenrechtsverteidigerInnen, AktivistInnen und JournalistInnen, die der kurdischen Minderheit angehören, werden aufgrund ihrer Arbeit häufig willkürlich festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Andere, wie zum Beispiel einige politische AktivistInnen, werden gefoltert, erhalten unfaire Verfahren vor Revolutionsgerichten und werden in einigen Fällen sogar zum Tode verurteilt.

In seinen abschließenden Beobachtungen vom Mai 2013 drückte der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seine Sorge darüber aus, dass ethnische Minderheiten wie Kurden, Araber, Aserbaidschaner und Belutschen im Iran diskriminiert und damit an der gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte auf Arbeit, Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben gehindert werden.

Der Iran ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte. Darin heißt es in Artikel 27: "In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen." Im September 2010 forderte der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) die iranischen Behörden in seinen abschließenden Beobachtungen auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um u. a. arabische, aserbaidschanische, belutschische und kurdische Gemeinschaften sowie einige Minderheiten, deren Angehörige nicht iranische Staatsangehörige sind, wirksam vor Diskriminierung zu schützen. Dies gilt für viele Bereiche, insbesondere für die Rechte auf Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Bildung und Meinungs- und Religionsfreiheit.

Weitere Informationen über Menschenrechtsverletzungen an der kurdischen Minderheit im Iran finden Sie in englischer Sprache im Amnesty-Bericht Iran: Human rights abuses against the Kurdish minority unter http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE13/088/2008/en/d140767b-5e45-11dd-a592-c739f9b70de8/mde130882008eng.pdf.