Urteil aufgehoben

Karte Saudi-Arabien

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Die gegen drei saudi-arabische Rechtsanwälte verhängten Haftstrafen sind von einem Berufungsgericht aufgehoben worden. Wie jetzt bestätigt werden konnte, erfolgte die Entscheidung des Gerichts bereits im April 2015. Die Männer waren wegen Twitter-Nachrichten, mit denen sie das Justizministerium diffamiert haben sollen, zu Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren verurteilt worden.

Sachlage

Das Berufungsgericht des Sonderstrafgerichts in der Hauptstadt Riad hat sowohl die Schuldsprüche als auch die gegen Dr. Abdulrahman al-Subaihi, Bander al-Nogaithan und Abdulrahman al-Rumaih verhängten Haftstrafen aufgehoben. Auch das Verbot der Nutzung von sozialen Medien und die Geldstrafe von insgesamt 1.250.000 Saudi-Arabischen Rial (ca. 305.000 Euro) wurden aufgehoben. Ihre Anwaltszulassungen haben die Männer zurückerhalten.

Das Sonderstrafgericht, das sich mit Fällen der Staatssicherheit und des Terrorismus befasst, hat die drei Männer wegen des Verstoßes gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Internetkriminalität für schuldig befunden, da sie mit ihren Twitter-Nachrichten die "öffentliche Ordnung gestört" haben sollen. Dr. Abdulrahman al-Subaihi wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren und einem anschließenden Reiseverbot von zehn Jahren verurteilt. Gegen Bander al-Nogaithan und Abdulrahman al-Rumaih ergingen Haftstrafen von jeweils fünf Jahren und ein anschließendes Reiseverbot von sieben Jahren. Die Anklagen stehen mit der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung im Zusammenhang. Das Gericht untersagte den Rechtsanwälten zudem auf unbestimmte Zeit, mit den Medien zu sprechen oder diesen Interviews zu geben und Beiträge in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.