Indigenen droht rechtswidrige Vertreibung

Angehörige der indigenen Gemeinschaft Los Chuschagasta

Angehörige der indigenen Gemeinschaft Los Chuschagasta

Bei einem Angriff auf die indigene Gemeinschaft Los Chuschagasta ist ein Mann erschossen worden, vier weitere wurden verletzt. Verantwortlich dafür ist ein Grundbesitzer, der die Gemeinschaft von ihrem angestammten Land im Nordwesten Argentiniens vertreiben will.

Appell an

MINISTER FÜR SOZIALE ENTWICKLUNG
Dra. Alicia Margarita Kirchner

Ministra de Desarrollo Social
Avenida 9 de Julio 1925’ Piso 14

(C1073ABA) - Ciudad Autónoma de Buenos Aires
ARGENTINIEN
(korrekte Anrede: Estimada Ministra)
Fax: (00 54) 11 4379 3648 (wenn jemand abhebt, sagen Sie bitte: "Me puede dar tono de fax, por favour.")
E-Mail: privadaministro@desarrollosocial.gov.ar

GOUVERNEUR DER PROVINZ TUCUMAN
Dr. Jose Jorge Alperovich

Gobernador de la Provincia de Tucumán 25 de Mayo 90
San Miguel de Tucumán
ARGENTINIEN (korrekte Anrede: Estimado Gobernador)
Fax: (00 54) 381 484 4003 (wenn jemand abhebt, sagen Sie bitte: "Me puede dar tono de fax, por favour.")
E-Mail: privadogobernador@tucuman.gov.ar

Sende eine Kopie an

INDIGENE GEMEINSCHAFT LOS CHUSCHAGASTA
Über die NGO:
ANDHES (Abogados y Abogadas del NOA en Derechos Humanos y Estudios Sociales)
Mendoza 654 4º Piso Oficina 410
Tucumán 4000
ARGENTINIEN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK ARGENTINIEN
S.E. Herr D. Guillermo Emilio Nielsen
Kleiststraße 23-26
10787 Berlin
Fax: 030-2291400
E-Mail: info@embargent.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS, IN DENEN SIE

  • die Behörden auffordern, der Diaguita-Gemeinschaft von Los Chuschagasta den notwendigen Schutz zukommen zu lassen;

  • die Behörden aufrufen, das Sondergesetz 26.160 praktisch umzusetzen, so dass Los Chuschagasta und andere indigene Gemeinschaften ohne Angst vor Übergriffen oder illegalen Räumungen auf ihrem angestammten Land leben können;

  • die Behörden auffordern, umgehend eine vollständige und unparteiische Untersuchung des Todes von Javier Chocobar anzuordnen, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

  • die Behörden aufrufen, in Übereinstimmung mit der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker sowie dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation zu handeln, das Anrecht indigener Völker auf ihr angestammtes Land zu bewahren und Mechanismen zu entwickeln, mit denen dieses Recht anerkannt wird und die indigenen Völker es durch ihre uneingeschränkte Teilhabe wahrnehmen können.

Sachlage

Am 12. Oktober suchte ein örtlicher Grundbesitzer die indigene Gemeinschaft Los Chuschagasta in der Provinz Tucumán auf. Er kam in Begleitung zweier Männer, die von den Indigenen als ehemalige Polizeibeamte erkannt wurden. Die Männer fragten nach dem Sprecher der Gemeinschaft (el cacique). Sie sagten, sie seien die Eigentümer dieses Landes und forderten die Angehörigen der Gemeinschaft (etwa 20 der 300 Indigenen waren anwesend) auf, zu verschwinden.

Weitere Angehörige der Gemeinschaft kamen hinzu und baten die Männer, zu gehen. Daraufhin eröffneten die drei Männer das Feuer und erschossen den 68-jährigen Javier Chocobar. Drei weitere Indigene wurden verletzt. Die Angreifer stiegen in ein Auto und fuhren davon. Dabei feuerten sie aus den Fenstern und verletzten einen weiteren Mann. Angehörige der Gemeinschaft Los Chuschagasta warfen Steine nach den Angreifern. Kurz darauf wurden der Grundbesitzer und die zwei Schützen verhaftet.

Zehn Tage zuvor hatte der Grundbesitzer auf dem Land der Gemeinschaft ein Fertighaus errichtet. Seitdem blockierten Angehörige von Los Chuschagasta die Zufahrtsstraße zu dem Land.

Die Mitglieder der Gemeinschaft Los Chuschagasta gehören zur indigenen Gruppe der Diaguita. Sie streben nach Anerkennung ihres Anrechts auf das Land, das sie seit Generationen bewohnen, und nach der praktischen Umsetzung des Sondergesetzes Nr. 26.160, das im November 2006 vom Nationalkongress verabschiedet wurde und die Vertreibung indigener Völker von ihrem Land bis November 2010 verbietet. Innerhalb dieser Frist werden die Landrechte indigener Völker in Argentinien überprüft und registriert.

Trotz dieses Gesetzes drohen Grundbesitzer den Angehörigen der Diaguita-Gemeinschaft weiterhin mit der Vertreibung von ihrem angestammten Land, da sie dort Bodenschätze abbauen wollen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Gesetz 26.160 wurde im November 2006 vom argentinischen Nationalkongress verabschiedet. Es handelt sich um ein Sondergesetz zu "Besitz und Eigentum von angestammtem Land der indigenen Gemeinschaften des Landes" (Ley de emergencia en material de posesión y propiedad de las tierras que tradicionalmente ocupan las comunidades indígenas del país). Das Gesetz verbietet für einen Zeitraum von vier Jahren die Vertreibung indigener Völker oder die Räumung ihrer Gemeinden von ihrem angestammten Land und ordnet eine Landerfassung für ganz Argentinien an.

Das Nationale Institut für indigene Angelegenheiten (Instituto Nacional de Asuntos Indígenas, INAI) überwacht die Erfassung und Registrierung von indigenem Landbesitz. In einigen Provinzen, unter anderem in Tucumán und Neuquén, kommt es jedoch weiterhin zu Räumungen. In einigen Fällen, in denen eine Räumung gerichtlich angeordnet worden war, haben Gemeinschaften Widerstand geleistet und die Anordnung angefochten.

Am 17. September wurden 40 Familien der indigenen Gemeinschaft der Quilmes in Colalao del Valle (Provinz Tucumán) von ihrem angestammten Land vertrieben und ihre Häuser zerstört.

Viele indigene Völker Argentiniens sind von ihren natürlichen Ressourcen abgeschnitten und können ihre traditionelle Lebensweise, die für ihr Wohlergehen und Überleben wesentlich ist, nicht beibehalten. Somit können sie ihre Menschenrechte nicht vollständig wahrnehmen und sind stattdessen Ausgrenzung, Armut, Krankheiten und Gewalt ausgesetzt.

Sowohl die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker als auch das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, die beide von Argentinien ratifiziert wurden, gewährleisten das Recht indigener Völker auf Land, das traditionell ihnen gehört. Außerdem werden darin die Staaten aufgefordert, Mechanismen zu entwickeln, durch die diese Rechte anerkannt und durchsetzbar werden.