Flüchtlinge weiter in Gefahr

Die jordanische Regierung verweigert 13.000 syrischen Flüchtlingen, darunter Schwangere, Kinder und ältere Menschen, auch weiterhin die Einreise nach Jordanien. Die Flüchtlinge sitzen weiterhin in einem verlassenen Wüstengebiet an der syrisch-jordanischen Grenze fest.

Appell an

INNENMINISTER
Salameh Hammad
Ministry of Interior
PO Box 100, Amman, JORDANIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 962) 6560 6908
E-Mail: info@moi.gov.jo

LEITER DER DIREKTION FÜR SYRISCHE FLÜCHTLINGE
Major General Waddah M. c/o Rula S.Sboul
Refugee Affairs Coordination Office
Ministry of Interior, PO Box 100, Amman
JORDANIEN
(Anrede: Dear Major General / Sehr geehrter Generalmajor)
Fax: (00 962) 6567 2411
E-Mail: rula.sbool@moi.gov.jo

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
His Excellency Nasser Judeh
Ministry of Foreign Affairs
PO Box 35217, Amman
JORDANIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 962) 6573 5163
E-Mail: mofa@fm.gov.jo

BOTSCHAFT DES HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICHES JORDANIEN
S. E. Herrn Mazen Izzeddin Abdalla Tal
Heerstr. 201
13595 Berlin
Fax: 030-3699 6011
E-Mail: jordan@jordanembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem unverzüglich 4. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass allen Syrer_innen, die im nordöstlichen Grenzgebiet festsitzen, unverzüglich die Einreise nach Jordanien gewährt wird.

  • Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass keine Flüchtlinge oder Asylsuchenden, direkt oder indirekt, zurück nach Syrien geschickt werden, da dies gegen den internationalen Grundsatz der Nichtzurückweisung verstößt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Jordanian authorities to allow all Syrians stranded at the north-eastern border to immediately move further into Jordan.

  • Urging them to refrain from sending, either directly or indirectly, refugees and asylum-seekers back to Syria in violation of the international principle of non-refoulement.

Sachlage

Immer noch sitzen Menschen, die vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien fliehen, auf der jordanischen Seite der syrisch-jordanischen Grenze fest. Humanitären Organisationen zufolge ist die Zahl der betroffenen Flüchtlinge seit November weiter angestiegen und liegt mittlerweile bei mindestens 13.000.

Die jordanischen Behörden haben den Zugang zu dem Gebiet an der Grenze für internationale Organisationen, die sich um die Verteilung der Bezugsscheine für Essen, Wasser, Decken und andere lebensnotwendige Dinge kümmern, erweitert. Flüchtlinge müssen jedoch bis zu drei Monate warten, bis sie nach Jordanien einreisen können. In dieser Zeit sind sie den extrem harten Wetterbedingungen an der Grenze ausgesetzt. Einigen wird die Einreise komplett verweigert.

Im Winter, der in der Regel von November bis Februar dauert, können die Temperaturen in dem Wüstengebiet an der Grenze auf null Grad oder weniger fallen. Die Menschen, die an der Grenze festsitzen, leben in Behelfsunterkünften, die nur wenig Schutz vor den extremen Wetterbedingungen bieten. Mehr als 80 Prozent von ihnen sind schutzbedürftig, darunter Schwangere, Kinder (einige von ihnen unbegleitet), ältere Menschen und Personen, die sich in einem kritischen Gesundheitszustand befinden. Chronisch Kranke haben große Schwierigkeiten, die von ihnen benötigten Medikamente zu bekommen. Einige hochschwangere Frauen sind u. U. gezwungen, an der Grenze zu entbinden.

Der bewaffnete Konflikt in Syrien hat sich 2015 verschärft, und der Libanon und die Türkei haben die Grenzen für die meisten syrischen Flüchtlinge geschlossen. Dies hat vermutlich dazu beigetragen, dass nun immer mehr Menschen versuchen, über die nordöstliche Grenze Jordaniens einzureisen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Es sollte davon ausgegangen werden, dass alle Asylsuchenden aus Syrien internationalen Schutz benötigen, da es im Syrienkonflikt zu weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt. Ledige Männer, die nach Syrien zurückgeschickt werden, riskieren ihre Festnahme oder die Zwangsrekrutierung. Die Schließung der Grenzen für schutzbedürftige Menschen stellt ein Verstoß gegen Jordaniens Verpflichtung dar, Personen nicht an einen Ort zurückzuführen, wo ihnen Verfolgung oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies ist als Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) bekannt.

In Jordanien befinden sich mehr als 632.000 syrische Flüchtlinge. Das Land ist eines der fünf wichtigsten Aufnahmeländer in der Region, die zusammen bereits über vier Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen haben. Nur 52 % der humanitären Hilfe, die Jordanien im Jahr 2015 benötigt, wurden von der internationalen Gemeinschaft geleistet. Zudem wurden lediglich 160.664 Resettlement-Plätze für die schutzbedürftigsten syrischen Flüchtlinge in der Region geschaffen. Dies entspricht weniger als 2 % der dortigen Gesamtzahl an syrischen Flüchtlingen.

Seit 2012 hat Jordanien die Einreise für Syrer_innen schrittweise eingeschränkt. Auch für Menschen, die vor dem Konflikt in Syrien fliehen, sind die Grenzen nicht mehr offen. Der offizielle Grenzübergang zwischen der jordanischen Stadt Ramtha und der syrischen Stadt Dera’a wurde 2012 geschlossen. Zudem wurde bestimmten Personengruppen die Einreise untersagt, darunter Palästinenser_innen, die aus Syrien fliehen, allein reisende Männer, die keine familiären Verbindungen in Jordanien nachweisen können, und Menschen ohne Ausweispapiere. Mitte 2013 wurden auch die westlichen und östlichen Grenzübergänge für Syrer_innen geschlossen. Ausgenommen davon waren Kriegsverletzte und Personen, die gemäß jordanischen Kriterien als besonders schutzbedürftig erachtet werden. Davon werden einige versorgt und anschließend zurück nach Syrien geschickt, was einen Verstoß gegen Jordaniens Verpflichtungen unter dem Völkergewohnheitsrecht darstellt. Im Mai 2014 begannen die jordanischen Behörden damit, Syrer_innen die Einreise über den internationalen Flughafen zu verwehren, wenn diese keine Aufenthaltserlaubnis besaßen oder für sie eine der wenigen Ausnahmeregelungen galt. Im Juli 2014 hat Jordanien damit begonnen, die Einreisemöglichkeiten über die nordöstlichen Grenzübergänge stark einzuschränken, sodass zahlreiche Flüchtlinge an den Grenzübergängen in Hadalat und Rukban festsitzen.

Die jordanischen Behörden haben keine offiziellen Gründe für die Schließung der Grenzen angegeben. Auf der dritten internationalen Geberkonferenz für Syrien im März 2015, die das Ziel hatte, finanzielle Mittel für die humanitäre Hilfe der UN in der Region aufzubringen, teilte Jordaniens Premierminister mit, dass die Kapazitäten des Landes hinsichtlich der Hilfen für syrische Flüchtlinge bereits überschritten worden seien. Amnesty International ist sich der hohen Belastung, unter der Jordanien und andere Länder in der Region stehen, und der dringenden Notwendigkeit bewusst, dass die Verantwortung innerhalb der internationalen Gemeinschaft mehr aufgeteilt werden muss. Jordanien hat jedoch die Verpflichtung, Menschen aus Syrien, die vor Konflikten und Verfolgung fliehen, Schutz zu gewähren und ihnen die Einreise nach Jordanien zu ermöglichen.

Jordanien hat weder das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 noch das zugehörige Protokoll von 1967 ratifiziert. Unter dem Völkergewohnheitsrecht und anderen Abkommen, wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Übereinkommen gegen Folter, ist Jordanien jedoch dazu verpflichtet, Menschen nicht an einen Ort zurückzuschicken, wo sie in Gefahr sind, verfolgt zu werden oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein. Dies ist als Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) bekannt. Nach diesem Grundsatz ist es untersagt, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen und Flüchtlinge abzuschieben.