Migrant abgeschoben

Carmichael Hafteinrichtung, Bahamas

Carmichael Hafteinrichtung, Bahamas

Der Haitianer Jean Marie Justilien war im Juni 2015 während einer Durchsuchungsaktion mit dem Ziel, Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus festzunehmen, in den Nacken geschossen, inhaftiert und der Einreise ohne Erlaubnis in die Bahamas angeklagt worden. Obwohl er am 2. Dezember freigesprochen worden war, hatte man ihn in das Carmichael-Road-Gewahrsamszentrum für Migrant_innen verlegt und dort festgehalten. Am 7. Dezember hat man ihn nun nach Haiti abgeschoben.

Sachlage

Jean Marie Justilien, ein haitianischer Staatsbürger, war im Juni 2015 während einer Durchsuchungsaktion auf der zu den Bahamas gehörenden Insel Eleuthera festgenommen worden. Während der Durchsuchungsaktion wurde er von hinten angeschossen – offenbar von einem Beamten der Einwanderungsbehörde. Einem offiziellen medizinischen Gutachten zufolge trat eine Kugel an seinem Nacken ein und an der linken Wange wieder aus. Zudem erlitt er mehrere Verletzungen an den Beinen und am Ellbogen. Laut Medienberichten sollen die Behörden Jean Marie Justilien des Versuchs, einem Beamten seine Waffe zu entwenden, beschuldigt haben, doch dies war nicht Teil der Anklagen gegen ihn. Die Menschenrechtsorganisation Grand Bahama Human Rights Association (GBHRA) forderte öffentlich eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls. Bislang ist keine solche unabhängige Untersuchung durchgeführt worden, doch die Rechtsbeistände von Jean Marie Justilien haben Klage wegen Körperverletzung erhoben.

Entgegen den Paragrafen 19 (1) und (2) des Einwanderungsgesetzes wurde Jean Marie Justilien der Einreise ohne Erlaubnis in die Bahamas angeklagt. Seine Freilassung gegen Hinterlegung einer Kaution wurde abgelehnt, und er war mehr als fünf Monate lang im Fox-Hill-Gefängnis inhaftiert. Seinen Rechtsbeiständen zufolge wurde er im Hochsicherheitstrakt gemeinsam mit verurteilten Kriminellen in einer überfüllten Zelle festgehalten. Am 27. November und 1. Dezember fand vor einem erstinstanzlichen Gericht ein Verfahren gegen Jean Marie Justilien statt. Der Richter sprach ihn frei, stellte das Verfahren ein und ordnete seine Haftentlassung an.

Obwohl er von dem Vorwurf der Einreise ohne Erlaubnis freigesprochen wurde, argumentierten die Einwanderungsbehörden, sie könnten seinen Fall nicht "bearbeiten" und ihn freilassen, sodass man ihn in das Carmichael-Road-Gewahrsamszentrum verlegte.

Der GBHRA zufolge wurde Jean Marie Justilien am 7. Dezember nach Haiti abgeschoben. Seine Rechtsbeistände berichten, dass sie keine Kopie der Anordnung zur Verlegung in das Gewahrsamszentrum für Migrant_innen oder der Abschiebungsanordnung erhalten haben.

Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Amnesty International wird den Fall weiter beobachten und falls notwendig, zu weiteren Aktionen aufrufen.