Ohne Anklage in Haft

Bahrain

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Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi wurde am 24. Oktober an seinem Arbeitsplatz, der bahrainischen Telekommunikationsgesellschaft Batelco, festgenommen. Er durfte seine Familie erst am 27. November anrufen, um ihr mitzuteilen, dass bei der Kriminalpolizei festgehalten werde. Er hat seit seiner Festnahme keinen Kontakt zu einem Rechtsbeistand. Amnesty International befürchtet, dass er gefoltert oder misshandelt werden könnte.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
P. O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Website http://www.moj.gov.bh/en
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi freigelassen wird, sofern man ihn nicht entsprechend internationalen Standards einer als Straftat anerkannten Handlung anklagt.

  • Bitte gewähren Sie ihm umgehend regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand und jegliche erforderliche medizinische Versorgung.

  • Stellen Sie bitte zudem sicher, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi während der Haft weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to release al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi's unless he is promptly charged with a recognizable criminal offence, in line with international law and standards.

  • Calling on them to provide him with prompt and regular access to his family, lawyer and any medical attention he may require.

  • Urging them to ensure that he is protected torture or other ill-treatment while he is in their detention.

Sachlage

Der 43-jährige Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi arbeitet bei der bahrainischen Telekommunikationsgesellschaft Batelco. Er wurde im Zuge einer Durchsuchung am 24. Oktober gegen 16 Uhr von vier bewaffneten Männern festgenommen, als er gerade an einer Besprechung mit Ingenieur_innen und Bauunternehmer_innen auf einer Baustelle in al-Muharraq nordöstlich der bahrainischen Hauptstadt Manama teilnahm. Die Männer gaben keine Begründung für seine Festnahme an. Sie nahmen ihm sein Diensttelefon und seinen Computer ab und fuhren Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi an einen unbekannten Ort. Am selben Tag meldete ihn seine Frau auf der Polizeiwache Budaya als vermisst. Die Bediensteten der Polizeistation erkundigten sich bei allen Hafteinrichtungen des Innenministeriums, Krankenhäusern und Häfen in Bahrain nach Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi, erhielten aber jedes Mal die Antwort, niemand wisse etwas über dessen Verbleib. Am 25. Oktober reichte die Ehefrau von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi eine Beschwerde bei der Ombudsperson des Innenministeriums ein.

Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man sie über alle weiteren Entwicklungen informieren werde. Obwohl die Kriminalpolizei zunächst gegenüber der Familie mehrfach bestritten hatte, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi sich in ihrem Gewahrsam befindet, erhielt seine Ehefrau am 3. November gegen 18 Uhr die telefonische Benachrichtigung, dass ihr Mann ins Dry-Dock-Gefängnis in Manama gebracht worden sei. Die Gefängnisbehörden bestritten wiederum, Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi in Gewahrsam zu halten, und leiteten die Nachfrage der Familie an die Staatsanwaltschaft weiter, die den Angehörigen dieselbe Auskunft gab. Am 17. November wandten sich seine Familienangehörige an die staatliche Menschenrechtsinstitution, um sich nach den aktuellen Entwicklungen zu erkundigen. Zu ihrem Erstaunen erhielten sie die Auskunft, dass die Kriminalpolizei der Menschenrechtsinstitution mitgeteilt habe, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi seine Frau angerufen habe und ihr seinen Aufenthaltsort mitgeteilt habe.

Am 27. November um 23:15 Uhr rief Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi schließlich bei seiner Frau an und sprach auch mit seiner Mutter. Er teilte ihnen mit, dass der sich im Gewahrsam der Kriminalpolizei befände. Die Fragen der beiden Frauen beantwortete er lediglich mit "Ja" oder "Nein" und bat sie, auf sich aufzupassen. Der Anruf dauerte etwa vier Minuten, und Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi klang erschöpft. Anträge seiner Familie, ihn besuchen zu dürfen, und seines Rechtsbeistands, während des Verhörs anwesend zu sein, wurden mit der Begründung abgelehnt, dies sei erst möglich, wenn er unter Anklage stehe.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International hat in Bahrain Fälle dokumentiert, in denen Menschen willkürlich festgenommen und inhaftiert und Gefangene gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, während sie ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und von der Kriminalpolizei verhört wurden. Nach Angaben von Gefangenen wurden sie gezwungen, "Geständnisse" abzulegen, die dann vor Gericht als Beweise gegen sie verwendet wurden oder als belastendes Material gegen andere eingesetzt wurden. Unter anderem werden die Gefangenen geschlagen, gezwungen, über lange Zeiträume zu stehen, müssen sich ausziehen oder werden Schlafentzug ausgesetzt.

Im Jahr 2012 richtete die bahrainische Regierung zwei Institutionen ein, um mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und sicherzustellen, dass die Regierung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt: die Ombudsperson im Innenministerium und die Sonderermittlungseinheit (Special Investigations Unit – SIU). Beide Institutionen haben weitreichende rechtlich abgedeckte Mandate und sind befugt und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet, um schnell und effizient mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen staatlicher Stellen zu untersuchen. Sie können dabei selbst aktiv werden oder auf Beschwerden reagieren. Die Ombudsperson kann Fälle an die SIU verweisen, die diese untersucht und an Gerichte weiterleiten kann. Die Sonderermittlungseinheit kann zudem Rechtsmittel gegen Urteile und die Strafbemessung bei Berufungsgerichten einlegen.

Das Amt der Ombudsperson ist seit seiner Gründung im Allgemeinen seiner Aufgabe, Vorwürfe über Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen an die SIU weiterzuleiten, nachgekommen. In einigen Fällen hat sie jedoch nicht umgehend dafür gesorgt, dass Gefangene vor Folter und anderer Misshandlung geschützt wurden, Foltervorwürfe wirksam untersucht oder Gefangene Zugang zu medizinischer Untersuchung erhielten. Amnesty International hat im November 2016 einen englischsprachigen Bericht zur Einrichtung der beiden Institutionen veröffentlicht:
Window-dressing or pioneers of change? An assessment of Bahrain’s human rights oversight bodies (https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/5080/2016/en/).

Die Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry - BICI) wurde am 29. Juni 2011 vom König einberufen und damit beauftragt, während der Proteste 2011 begangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und einen Bericht zu erstellen. Nach der Veröffentlichung dieses Berichts am 23. November 2011 verpflichtete sich die bahrainische Regierung öffentlich zur Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen. Der Bericht beleuchtete die Reaktion der Regierung auf die Massenproteste und dokumentierte weitreichende Menschenrechtsverletzungen. In einer der Schlüsselempfehlungen forderte der Bericht die Regierung auf, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen wie Folter und exzessive Gewaltanwendung vor Gericht zu stellen und unabhängige Untersuchungen zu Foltervorwürfen durchzuführen.