Oppositionellem droht Haftstrafe

Dem Oppositionspolitiker Paulin Makaya drohen im Zusammenhang mit der Teilnahme an nicht genehmigten Protesten fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu fünf Millionen CFA-Franc (etwa 7.600 Euro). Der Untersuchungsrichter hat zwei der drei gegen ihn erhobenen Anklagen aufgehoben. Paulin Makaya ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Das Urteil in seinem Fall wird für den 25. Juli erwartet.

Appell an

PRÄSIDENT
Denis Sassou Nguesso
Presidency
REPUBLIK KONGO
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 242) 02 281 02 72
E-Mail: sgpr@yahoo.fr

JUSTIZMINISTER
Pierre Mabiala
Ministry of Justice
PO Box: 2497 Brazzaville
REPUBLIK KONGO
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 242) 81 41 67

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KONGO
S. E. Herrn Jacques Yvon Ndolou
Wallstraße 69
10179 Berlin
Fax: 030-4847 9897
E-Mail: botschaftkongobzv@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Paulin Makaya sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur festgenommen und inhaftiert wurde, weil er friedlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Paulin Makaya in Haft vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt wird und Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und allen Dingen des täglichen Bedarfs erhält.

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Formen der Schikane, vor allem mit rechtlichen Mitteln, gegen Mitglieder von Oppositionsparteien und Menschenrechtsverteidiger_innen in der Republik Kongo zu beenden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Congolese authorities to immediately and unconditionally release Paulin Makaya, as he is a prisoner of conscience who was arrested and detained simply for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to ensure that while in detention, Paulin Makaya is not subjected to torture and other ill-treatment and is allowed regular access to his lawyer, to family visits and to all basic necessities.

  • Urging the authorities to end all forms of harassment, in particular judicial harassment, against political opposition members and all other human rights defenders in Congo.

Sachlage

Der Untersuchungsrichter des Hohen Gerichts von Brazzaville hat am 30. Mai die Einstellung des Verfahrens gegen Paulin Makaya in zwei von drei gegen ihn erhobenen Anklagepunkten angeordnet. Der Richter erklärte, dass für die Anklage wegen "Brandstiftung in öffentlichen Gebäuden in Mittäterschaft" keine ausreichenden Beweise vorlägen und dass die Anklage wegen "rechtswidrigen Besitzes von Kriegswaffen" fallengelassen werden müsse, da es während der Durchsuchung des Hauses von Paulin Makaya durch die Polizei zu Verfahrensfehlern gekommen war. Der Richter bestätigte jedoch die Anklage wegen "Anstiftung zur Störung der öffentlichen Ordnung und Versuch der Machtergreifung mit illegalen Mitteln". Diese Vorwürfe beziehen sich auf die Teilnahme von Paulin Makaya an einem nicht genehmigten Protest gegen ein Referendum zur Änderung der kongolesischen Verfassung am 20. Oktober 2015.

Während eines Gerichttermins am 27. Juni – sieben Monate nachdem Paulin Makaya in Untersuchungshaft genommen worden war – beantragte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe, welche fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 4,5 Millionen CFA-Franc (etwa 7.600 Euro) umfasst. Das Urteil gegen Paulin Makaya wird für den 25. Juli erwartet.

Paulin Makaya war am 23. November 2015 festgenommen worden, als er das Büro des Staatsanwalts des Hohen Gerichts in Brazzaville aufsuchte, um im Rahmen einer Ermittlung befragt zu werden. Man hielt ihn vom 23. November bis zum 1. Dezember 2015 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf der zentralen Polizeiwache in Brazzaville fest. In dieser Zeit wurde er mehrfach in Abwesenheit seines Rechtsbeistands verhört. Zwei von ihm eingereichte Anträge auf Entlassung gegen Kaution wurden abgelehnt.

Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nur inhaftiert wurde, weil er friedlich sein Recht auf Äußerung seiner politischen Ansichten wahrgenommen hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 25. Oktober 2015 wurde ein Referendum zur Änderung der kongolesischen Verfassung abgehalten, um unter anderem dem derzeitigen Präsidenten zu ermöglichen, 2016 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren.

Vor dem Referendum kam es zu massiven Einschränkungen der Medienfreiheit. So wurde das mobile Internet gesperrt, es konnten keine SMS verschickt werden und das Signal einiger Radiosender in Brazzaville konnte nicht mehr empfangen werden. Zudem wurden die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und viele Demonstrationen verboten oder mit unnötiger und unverhältnismäßiger Gewalt aufgelöst. Vor dem Referendum waren Demonstrationen in Brazzaville, Pointe Noire und in anderen Städten organisiert worden, um Kritik an den geplanten Verfassungsänderungen zu äußern.

Die Oppositionsbündnisse "Republikanische Front für den Respekt der Verfassungsmäßigen Ordnung und der Demokratie" (Front républicain pour le respect de l'ordre constitutionnel et l'alternance démocratique) und "Initiative für Demokratie im Kongo" (Initiative pour la démocratie au Congo) hatten die Bürger_innen der Republik Kongo zu "zivilem Ungehorsam" in Form von der Teilnahme an Demonstrationen im ganzen Land aufgerufen, bei denen die Rücknahme des Verfassungsentwurfs gefordert wurde.

Die kongolesischen Sicherheitskräfte setzten unverhältnismäßige und zum Teil unnötige Gewalt und scharfe Munition gegen die Demonstrierenden ein, die sich am 20. Oktober 2015 in Brazzaville versammelt hatten. Ausschreitungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden haben zum Tod von mindestens sechs Menschen und zu zahlreichen Verletzten geführt. Paulin Makaya hatte an diesen Demonstrationen in seiner Rolle als Oppositionsführer und Vorsitzender der Oppositionspartei Unis pour le Congo teilgenommen.

Nach der Verabschiedung der Verfassungsänderungen am 27. Oktober 2015 und der Bestätigung durch das Verfassungsgericht am 6. November fanden zahlreiche Festnahmen und Einschüchterungen von Personen statt, die sich offen gegen die Verfassungsänderungen ausgesprochen hatten. Paulin Makayas Wohnsitz wurde am 30. Oktober von unbekannten Einzelpersonen und Sicherheitskräften umstellt und geplündert. Dabei wurden mutmaßlich "Kriegswaffen" in seinem Haus gefunden. Aufgrund dieser Ereignisse erstattete er am 20. November 2015 Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und versuchten Mordes bei der Staatsanwaltschaft des Hohen Gerichts in Brazzaville.

Am 20. März 2016 gewann Präsident Sassou Nguesso die Präsidentschaftswahlen. Ein Teil der Opposition erkannte die Ergebnisse nicht an. In der Folge nahmen die kongolesischen Behörden mehrere Oppositionsführer_innen fest, darunter auch Wahlkampfleiter_innen der Kandidaten Jean-Marie Michel Mokoko und Okombi Salissa, und warfen ihnen vor, die nationale Sicherheit zu gefährden.
Weitere Informationen zu der Situation der Menschenrechte im Kongo finden Sie auf Englisch unter http://bit.ly/1RvMEFH und http://bit.ly/20Q2XS1.