Weiter drohende Inhaftierung

Diese Urgent Action ist beendet.

Die malaysische Polizei hat die Ermittlungen gegen Maria Chin Abdullah eingestellt. Die Menschenrechtlerin war im November 2016 unter dem Sicherheitsgesetz festgenommen worden, weil sie eine Demonstration für freie und faire Wahlen organisiert hatte. Damals wurde sie zehn Tage lang in Einzelhaft gehalten, bevor sie am 28. November 2016 wieder freigelassen wurde. Sie nahm ihre Menschenrechtsarbeit wieder auf, obwohl noch Ermittlungen gegen sie liefen. Maria Chin Abdullah bedankt sich bei allen für die geleistete Unterstützung.

Karte Malaysia

Karte Malaysia

Die Menschenrechtsverteidigerin Maria Chin Abdullah war am 18. November festgenommen worden, weil sie eine Demonstration für freie und faire Wahlen organisiert hatte. Sie wurde am 28. November freigelassen, doch ihr droht nach wie vor eine Anklage wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Appell an

GENERALINSPEKTEUR DER POLIZEI
Tan Sri Dato’ Sri Khalid bin Abu Bakar

Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia, Bukit Aman

50560 Kuala Lumpur
MALAYSIA
(Anrede: Dear Inspector General / Sehr geehrter Herr Generalinspekteur)
Fax: (00 60) 3 2070 7500
E-Mail: kpn@rmp.gov.my

INNENMINISTER
YB Dato’ Seri Dr. Ahmad Zahid bin Hamidi
Kementerian Dalam Negeri Malaysia
Blok D1, D2 & D9 Kompleks D
Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan
62546 Putrajaya
MALAYSIA
(Anrede: Dear Home Minister / Sehr geehrter Minister)
Fax: (00 60) 3 8889 1613
E-Mail: ahmadzahid@moha.gov.my

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Tan Sri Mohamed Apandi Ali
Attorney General’s Office
No. 45 Persiaran Perdana Precinct 4
62100 Putrajaya
Wilayah Putrajaya
MALAYSIA
Fax: (00 60) 3 8890 5670
E-Mail: pro@agc.gov.my

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S. E. Herrn Zulkifli Bin Adnan
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88 57 49 50 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie die Ermittlungen gegen Maria Chin Abdullah unter Paragraf 124C des Strafgesetzbuchs und unter dem Versammlungsgesetz von 2012 und auch alle anderen Untersuchungen und Anklagen gegen weitere friedliche Aktivist_innen im Zusammenhang mit der Bersih-5-Demonstration ein.

  • Sorgen Sie bitte für die Aufhebung bzw. Abänderung des Sicherheitsgesetzes SOSMA sowie aller anderen Gesetze, die lange Inhaftierungszeiträume ohne Anklage erlauben, da dies gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstößt.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine gründliche und unabhängige Untersuchung der Morddrohungen gegen Maria Chin Abdullah und ihre Familie ein und stellen Sie sicher, dass die Bedrohten sofort wirksamen Schutz erhalten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Malaysian authorities to close the investigation into Maria Chin Abdullah under section 124C of the Malaysia Penal Code and the Peaceful Assembly Act 2012, as well as other investigations and charges against other peaceful activists that have been targeted in connection with the Bersih 5 rally.

  • Urging them to repeal or substantially amend the Security Offences (Special Measures) Act and all other laws that allow for prolonged detention without charge which undermines fair trial rights.

  • Calling on the Malaysian authorities to carry out a prompt, thorough and independent investigation into the death threats Maria Chin Abdullah and her family have received; ensuring she and her family are granted immediate and effective protection.

Sachlage

Maria Chin Abdullah, die Vorsitzende der Koalition für Saubere und Faire Wahlen (Bersih 2.0), wurde nach zehn Tagen der Inhaftierung an einem unbekannten Ort am 28. November freigelassen. Sie war in einer ständig beleuchteten Zelle ohne Bett, Fenster und Frischluft in Einzelhaft gehalten worden. Zudem wurde sie im Gewahrsam sechs bis acht Stunden täglich zu ihren Bersih-2-Aktivitäten verhört. Wenn man sie für die Verhöre aus ihrer Zelle holte, legte man ihr eine Augenbinde und Handschellen an. In den ersten beiden Tagen ihrer Einzelhaft hatte sie keinen Zugang zu ihrer Familie und ihren Rechtsbeiständen. Obwohl Maria Chin Abdullah nun frei ist, wird nach wie vor gegen sie ermittelt. Laut Angaben des Generalinspekteurs der Polizei könnte sie unter dem Versammlungsgesetz von 2012 erneut inhaftiert werden.

Am 18. November wurde Maria Chin Abdullah im Büro von Bersih 2.0 in Petaling Jaya in Selangor unter Berufung auf Paragraf 124C des Strafgesetzbuchs festgenommen. Ihr wurde vorgeworfen, "den Versuch unternommen zu haben, Aktionen durchzuführen, die der parlamentarischen Demokratie schaden". Inhaftiert wurde sie dann unter dem Sicherheitsgesetz (Security Offences and Special Measures Act – SOSMA) von 2012, demgemäß Personen ohne Anklage und ohne Zugang zu einem Gericht bis zu 28 Tage festgehalten werden können. Die Rechtsbeistände von Maria Chin Abdullah stellten am 22. November einen Antrag auf Haftprüfung, um die Rechtmäßigkeit und die Haftbedingungen überprüfen zu lassen. Die entsprechende Anhörung sollte am 29. November stattfinden, doch dann wurde sie tags zuvor auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei hat seither damit gedroht, noch weitere Personen festzunehmen, die mit der Bersih-2.0-Bewegung in Verbindung gebracht werden.

Während der Inhaftierung von Maria Chin Abdullah wurde im Haus ihrer Familie eine handgeschriebene Nachricht abgegeben, in der sie und ihre Familie mit dem Tod bedroht wurden. Darin stand: "Letzte Warnung, wenn nicht, dann RIP Marina [sic] und Familie". Beigelegt war eine 45mm Gewehrkugel. Es ist die dritte Morddrohung, die Maria Chin Abdullah in den vergangenen Monaten erhalten hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Maria Chin Abdullah, die Vorsitzende der Koalition für Saubere und Faire Wahlen (Bersih 2.0), wird seit Langem von den malaysischen Behörden und nichtstaatlichen Akteur_innen drangsaliert und eingeschüchtert. Im November 2015 wurden Maria Chin Abdullah und Jannie Lasimbang unter dem Versammlungsgesetz angeklagt, eine friedliche Demonstration nicht mindestens zehn Tage vor ihrem Stattfinden angemeldet zu haben. Im Oktober 2016 erhielten Maria Chin Abdullah, ihre engen Familienangehörigen, der Sekretariatsleiter von Bersih 2.0, Mandeep Singh, sowie die ehemalige Vorsitzende der Organisation, Ambiga Sreenevasan, Morddrohungen in Form von verstörenden Bildern per WhatsApp (siehe UA-240/2016, unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-240-2016/morddrohungen). Die Verantwortlichen sind bislang nicht zur Rechenschaft gezogen worden.

Bei den vorangegangenen vier Bersih-Demonstrationen zwischen 2007 und 2015 kam es zu Festnahmen, Gewalt, Drangsalierungen und Einschüchterungen gegen die Organisator_innen, Aktivist_innen und Oppositionspolitiker_innen. Am 18. November 2016 wurde der Sekretariatsleiter von Bersih 2.0, Mandeep Singh, zusammen mit Maria Chin Abdullah im Vorfeld der Bersih-5-Demonstration unter Paragraf 147 des Strafgesetzbuchs festgenommen, der die Teilnahme an Unruhen unter Strafe stellt. Ein Abgeordneter der Opposition, Anthony Loke, wurde unter dem Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten von 1948 festgenommen. Der Politiker Ronnie Liu wurde unter Paragraf 153 des Strafgesetzbuchs wegen "mutwilliger Provokation mit der Absicht, Unruhen auszulösen" festgenommen.

S. Arutchelvam, Mitglied der Sozialistischen Partei Malaysias, wurde zusammen mit Lee Khai Ming und Jimmy Wong, ebenfalls Angehörige der Oppositionspartei, und den studentischen Aktivist_innen Anis Syafiqah, Luqman Nul Hakim Zul Razali und Safwan Anang festgenommen. Ebenfalls festgenommen wurden die führenden Gegendemonstrierenden, die "Rothemden" Jamal Md. Yunus, Razali Zakaria und Hairol Nizam. Am 19. November wurden Hishamuddin Rais, Fahmi Reza und Luqman Nul Hakim nach der Bersih-5-Demonstration festgenommen. Die Angehörigen der Opposition Zuraida Kamaruddin, Howard Lee und Chua Tian Chang wurden festgenommen, weil sie bei der Demonstration Reden gehalten hatten. Sie alle sind seither freigelassen worden, es wird jedoch nach wie vor gegen sie ermittelt.

Am 28. November um 13.00 Uhr durchsuchten die malaysischen Behörden das Büro der Frauenrechtsorganisation Empower (Community Awareness Centre). Als Grundlage wurden Paragraf 124C des Strafgesetzbuchs sowie das Sicherheitsgesetz (Security Offences and Special Measures Act – SOSMA) angeführt. Den Mitarbeiter_innen wurde eine 48-stündige Haft ohne Zugang zu Rechtsbeiständen und Familien angedroht, wenn sie nicht mit der Untersuchung kooperierten. Empower wurde von Maria Chin Abdullah gegründet. Die Organisation setzt sich für eine stärkere Vertretung von Frauen in der malaysischen Politik ein und teilte sich bis 2015 ein Büro mit Bersih 2.0. Laut Angaben der Behörden hängt die Untersuchung mit ausländischen Finanzmitteln zusammen, welche die Organisation von der Open Society Foundation erhalten haben soll. Bei der Open Society Foundation handelt es sich um eine Organisation, die von den Behörden unter die Lupe genommen wird, weil sie eine Reihe von malaysischen NGOs finanziert hat, die sich für bürgerliche und politische Rechte einsetzen, so auch Bersih 2.0. Die Durchsuchung scheint ein Akt der behördlichen Drangsalierung und Einschüchterung gegenüber Bersih 2.0 und anderen verbundenen Gruppen gewesen zu sein.

Im Sicherheitsgesetz SOSMA heißt es ausdrücklich, dass Einzelpersonen nicht allein aufgrund ihres "politischen Engagements" oder ihrer "Überzeugung" festgenommen werden dürfen und die Anwendung des Gesetzes streng auf Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit beschränkt bleibt. Das Gesetz ist jedoch generell weitgefasst und vage formuliert und bietet daher Spielraum für Missbrauch. Amnesty International ist überzeugt, dass die Inhaftierung von Maria Chin Abdullah Teil des abgestimmten, politisch motivierten Versuchs ist, bekannte Aktivist_innen und Regierungskritiker_innen zum Schweigen zu bringen.