Im Hungerstreik

Karte Saudi-Arabien

Karte Saudi-Arabien

Der saudi-arabische Menschenrechtsverteidiger Khaled al-Omair befindet sich seit dem 6. Oktober aus Protest gegen seine anhaltende Inhaftierung im Hungerstreik. Am 5. Oktober hätte er nach Ableisten seiner achtjährigen Haftstrafe freigelassen werden müssen. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

KÖNIG
His Majesty
Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: über das Innenministerium: (00 966) 11 403 3125
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Twitter: @M_Naif_Alsaud

KOPIEN AN
JUSITZMINISTER
His Excellency
Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
University Street
PO Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966) 11 402 031

BOTSCHAFT DES KÖNIGSREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Khaled al-Omair bitte sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur inhaftiert ist, weil er friedlich seine Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Khaled al-Omair angemessenen Zugang zu qualifiziertem medizinischem Personal hat, das entsprechend der Medizin-Ethik handelt. Dazu gehört auch die Beachtung der Grundsätze der Vertraulichkeit, Autonomie und informierten Zustimmung.

  • Ich bitte Sie eindringlich, ihn nicht für seinen Hungerstreik zu bestrafen.

  • Bitte leiten Sie eine Untersuchung zu den von ihm erhobenen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlungen ein.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Khaled al-Omair immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression, association and assembly.

  • Urging them to ensure he has adequate access to qualified health professionals providing health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy, and informed consent.

  • Calling on them to refrain from taking any punitive measures against him as a punishment for his hunger strike.

  • Calling on them to open an independent investigation into his allegation of torture and other ill-treatment

Sachlage

Der Menschenrechtsverteidiger und ehemalige Wachmann Khaled al-Omair ist am 6. Oktober in den Hungerstreik getreten. Er protestiert so dagegen, dass er noch immer in Haft festgehalten wird, obwohl er seine Strafe bereits abgeleistet hat. Nach acht Jahren im Gefängnis hätte er am 5. Oktober freigelassen werden müssen. Er befindet sich aus nicht bekannten Gründen weiterhin im Trakt für politische Gefangene des al-Ha’ir-Gefängnisses in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge leidet Khaled al-Omair an einer Reihe von chronischen Erkrankungen, darunter an Herz- und Nierenproblemen, und muss regelmäßig Medikamente einnehmen.

Khaled al-Omair wurde am 15. Mai 2011 vom Sonderstrafgericht in Riad zu acht Jahren Haft und einem anschließenden Reiseverbot derselben Dauer verurteilt. Das Gericht hatte ihn in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter "Aufrufen bzw. Anstiften zu Protesten" und "Anstiftung von Demonstrationen über das Internet". Man verweigerte ihm während seines gesamten Verfahrens und seiner Zeit in Untersuchungshaft den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Er soll gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein. Unter anderem soll man ihn während der Untersuchungshaft über lange Zeiträume in Einzelhaft festgehalten und ihm mehrere Stunden vor seinen Verhören die Augen verbunden haben.

Khaled al-Omair war am 1. Januar 2009 in der al-Naheda-Straße in Riad festgenommen worden, als dort eine Demonstration gegen die damalige Militäroperation von Israel im Gazastreifen stattfinden sollte. Er wurde noch vor Beginn des Protests festgenommen. Zunächst brachte man ihn in den allgemeinen Trakt des al-Ha’ir-Gefängnisses. Im Dezember 2009 wurde er dann in den Trakt für politische Gefangene des Gefängnisses verlegt, wo man ihn sieben Monate lang in Einzelhaft festhielt, nachdem die Gefängnisverwaltung ihn verdächtigt hatte, Videoaufnahmen eines Gefangenen weitergegeben zu haben, der gefoltert worden sein soll.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Khaled al-Omair wurde am 1. Januar 2009 zusammen mit dem Menschenrechtsverteidiger und gewaltlosen politischen Gefangenen Mohammed al-Otaibi festgenommen, nachdem sie dabei geholfen hatten, eine Demonstration gegen die "Operation Gegossenes Blei" Israels im Gazastreifen zu organisieren. Die beiden Männer wurden in der al-Naheda-Straße in Riad festgenommen, noch bevor der Protestmarsch von dort aus gestartet war.

Die saudi-arabischen Behörden dulden keinen Protest. Diejenigen, die Demonstrationen organisieren oder daran teilnehmen, werden oftmals festgenommen, in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und haben meist keinen Zugang zu Gerichten, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung überprüfen zu lassen. Nach einem Protest gegen den Militäreinsatz Israels im Gazastreifen am 27. Dezember 2008 soll der Sprecher des Innenministeriums am 30. Dezember verkündet haben, dass Demonstrationen in Saudi-Arabien verboten sind. Als Reaktion auf geplante Proteste für Reformen Anfang 2011 bekräftigte das Innenministerium das absolute Demonstrationsverbot in einer Bekanntmachung vom 5. März 2011. Wer gegen das Verbot verstößt, wird wegen "Teilnehmens an oder Aufrufens zu Demonstrationen" und "Missachtung des Herrschers" angeklagt und kann zu Haftstrafen verurteilt werden. In einigen Fällen erheben die Behörden zusätzliche Anklagen gegen friedliche Demonstrierende, die härtere Strafen nach sich ziehen, obwohl es keinerlei Beweise gibt, mit denen diese Vorwürfe belegt werden können. Zu diesen Anklagen gehören "Anstiftung zu Gewalt", "Aufhetzen gegen die Behörden" und "Anwendung von Gewalt".

Anfang 2011 hatte eine unbekannte Gruppe saudi-arabischer Aktivist_innen eine Facebook-Seite mit dem Titel "Das Volk will die Regierung stürzen" gegründet. Die Gruppe forderte einen gewählten Schura-Rat, eine vollständig unabhängige Justiz, die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Wahrung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Abschaffung aller Steuern. Nach dem Freitagsgebet am 4. März 2011 wurde ein Protestmarsch abgehalten, der als Vorbereitung für eine große Demonstration dienen sollte, die unter dem Titel "Tag des Zorns" für den 11. März geplant war. Der Lehrer Khaled al-Johani war am 11. März der einzige Demonstrant, der den geplanten Ort für die Demonstration zum "Tag des Zorns" überhaupt erreichte. Er wurde festgenommen, wenige Minuten nachdem er der BBC ein Interview gegeben hatte, in dem er über die fehlenden Freiheiten in Saudi-Arabien gesprochen hatte. Nach einem Jahr in Haft wurde er im Februar 2012 vor das Sonderstrafgericht in Riad gestellt und in mehreren Punkten angeklagt. Örtlichen Quellen zufolge lauteten die Anklagen auf "Unterstützung von Demonstrationen", "Erscheinen am Ort einer Demonstration" und "Kommunikation mit ausländischen Medien in einer Weise, die den Ruf des Königreiches schädigte". Am 8. August 2012 wurde Khaled al-Johani aus dem Gefängnis entlassen. Die Umstände seiner Freilassung und sein genauer rechtlicher Status sind Amnesty International nicht bekannt.

Seit 2012 nehmen die saudi-arabischen Behörden zivilgesellschaftlich engagierte Personen und Menschenrechtsverteidiger_innen verstärkt ins Visier. Die Behörden gehen sowohl gerichtlich als auch mit anderen Mitteln gegen sie vor, zum Beispiel indem sie ihnen Reiseverbote auferlegen, um sie damit zu schikanieren, einzuschüchtern und an ihrer Menschenrechtsarbeit zu hindern. Anfang 2014 waren die meisten der bekannten und unabhängigen Menschenrechtsverteidiger_innen des Landes inhaftiert, zum Schweigen gebracht oder gezwungen worden, ins Ausland zu fliehen. Der Großteil von ihnen war bereits mit willkürlichen Reiseverboten belegt und von Sicherheitskräften, insbesondere von Angehörigen des Geheimdiensts des Innenministeriums (auch als al-Mabahith bekannt), eingeschüchtert und drangsaliert worden, bevor man sie strafrechtlich verfolgte und harte Strafen gegen sie erließ.

Die systematische Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger_innen und Aktivist_innen ist Teil eines umfassenden Vorgehens der saudi-arabischen Behörden, mit dem alle Formen der Kritik zum Schweigen gebracht werden sollen. So soll verhindert werden, dass von den Behörden begangene Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt aufgedeckt werden. Zu den Menschen, die von den Behörden ins Visier genommen wurden, gehören Frauenrechtler_innen, Angehörige von Personen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, saudi-arabische Schiit_innen, welche die Diskriminierung ihrer Gemeinschaft kritisieren, und Personen, die mit internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International in Kontakt stehen.