Student in Foltergefahr

Karte Malaysia

Karte Malaysia

Der malaysische Aktivist Ali Abdul Jalil ist unter dem drakonischen Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten angeklagt und in Haft genommen worden, wo er misshandelt wurde. Der Student ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der nur deshalb in Haft ist, weil er friedlich sein Recht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen hat. Ihm drohen weitere Folter und Misshandlung.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Datuk Seri Najib Tun Razak
Office of the Prime Minister
Main Block, Perdana Putra Building
Federal Government Administrative Centre
62502 Putrajaya, MALAYSIA
(Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 60) 3 8888 3444
E-Mail: ppm@pmo.gov.my

GENERALSTAATSANWALT
Tan Sri Abdul Gani Patai
Attorney General’s Office
No. 45, Persiaran Perdana, Precinct 4
62100, Putrajaya, W.P Putrajaya, MALAYSIA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 60) 3 8890 5670
E-Mail: pro@agc.gov.my

Sende eine Kopie an

LEITER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION VON MALAYSIA (SUHAKAM)
Tan Sri Hasmy Agam
11th Floor, Menara TH Perdana
Jalan Sultan Ismail, 50250
Kuala Lumpur
MALAYSIA
Fax: (00 60) 3 2612 5620
E-Mail: humanrights@suhakam.org.my

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S. E. Herrn Salman Bin L Ahmad
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88 57 49 50 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. November 2014 keine Appelle mehr zu verschicken. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bei Ali Abdul Jalil handelt es sich um einen gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er friedlich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat. Daher fordere ich Sie auf, ihn sofort und bedingungslos freizulassen und sicherzustellen, dass alle gegen ihn erhobenen Anklagen fallengelassen werden.

  • Sorgen Sie zudem dafür, dass Ali Abdul Jalil bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderer Misshandlung geschützt ist und regelmäßigen Zugang zu seiner Familie sowie zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl hat. Stellen Sie bitte außerdem sicher, dass seine Haftbedingungen internationalen Standards entsprechen.

  • Sorgen Sie darüber hinaus bitte dafür, dass sofort eine unabhängige und wirkungsvolle Untersuchung zu den Vorwürfen eingeleitet wird, Ali Abdul Jalil soll in Gewahrsam gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein. Stellen Sie sicher, dass die Verantwortlichen in fairen Verfahren zur Verantwortung gezogen werden, in denen die Verhängung der Todesstrafe oder anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafen ausgeschlossen ist.

  • Bitte heben Sie das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) sofort auf. Lasse Sie bitte alle Anklagen fallen und heben Sie alle Urteile auf, die unter diesem Gesetz gegen Personen erhoben bzw. verhängt wurden, die lediglich friedlich Gebrauch von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit gemacht haben.

Sachlage

Ali Abdul Jalil ist am 8. September festgenommen und vor dem Erstinstanzlichen Gericht (Session Court) in Selayang im malaysischen Bundesstaat Selangor unter Paragraf 4 (1) c) des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) wegen Aussagen angeklagt worden, mit denen er die Monarchie kritisiert haben soll. Man ließ ihn noch am selben Tag wieder frei, nachdem er eine Kaution in Höhe von 5.000 Malaysischen Ringgit (etwa 1.000 Euro) hinterlegt hatte. Daraufhin wurde er jedoch sofort wieder festgenommen und vor dem Erstinstanzlichen Gericht von Shah Alam wegen zwei weiterer Vorwürfe unter demselben Paragrafen angeklagt. Man brachte ihn in das Gefängnis in Sungai Buloh im Bundesstaat Selangor, wo man ihn 15 Tage lang festhielt. Während dieser Zeit hat ihn ein Gefängniswärter verbal und körperlich misshandelt. Er trat dem Studenten in den Magen, schlug ihm ins Gesicht und versetzte ihm mit einem Schlagstock und einem Stück Schlauch Schläge gegen ein Bein. Die Familie von Ali Abdul Jalil durfte ihn erst besuchen, nachdem er sich bereits zwölf Tage in Haft befunden hatte.

Ali Abdul Jalil wurde am 23. September erneut gegen Kaution aus der Haft entlassen und abermals direkt wieder festgenommen. Anschließend brachte man ihn in das Gefängnis Johor Bharu Selatan, wo er sich noch immer befindet. Er bestehen nun insgesamt drei Anklagen unter Paragraf 4 (1) c) des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten gegen ihn. Alle Anklagen beziehen sich auf sogenannte "aufrührerische" Aussagen, die er am 21. Januar und am 18. August auf sozialen Medien veröffentlicht hatte. Unter anderem soll er das Sultanat Johor verspottet und die Abschaffung der Monarchie in Malaysia gefordert haben. Ali Abdul Jalil ist nur deswegen angeklagt worden, weil er friedlich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat, daher betrachtet Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den vergangenen zwei Monaten haben die malaysischen Behörden das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) verstärkt angewendet. Das Gesetz, das aus der Kolonialzeit stammt, stellt Kritik an der Regierung unter Strafe und wird zur Unterdrückung friedlicher Regimekritiker_innen genutzt. Vor kurzem wurden bereits zwei andere Studenten unter dem Gesetz verurteilt: Adam Adli wurde am 19. September zu einem Jahr Haft und Safwan Anang am 5. September zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Seit Anfang August sind mindestens acht Personen – Ali Abdul Jalil, Wan Ji Wan Hussin, Chow Mun Fai, David Orok, Dr. Azmi Sharom, N. Surendran, Khalid Samad und RSN Rayer – unter dem malaysischen Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten wegen "aufrührerischer Aussagen" angeklagt worden. Insgesamt sollen derzeit 15 Personen auf der Grundlage dieses Gesetzes unter Anklage stehen. Weitere Informationen finden Sie in UA 231/2014 unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-231-2014/meinungsfreiheit-gefahr.

Am 22. September gab die Polizei in Malaysia bekannt, dass sie die Ermittlungen gegen den Oppositionsführer Anwar Ibrahim wiederaufnehmen wird. Ihm wird unter dem Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten vorgeworfen, während einer politischen Kundgebung im März 2011 in einer Rede die Regierung kritisiert zu haben.

Amnesty International betrachtet das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten mit großer Sorge, da es eine ganze Reihe von Aktivitäten unter Strafe stellt, so z. B. solche, die "tendenziell dazu führen, Unzufriedenheit mit einem Machthaber bzw. einer Regierung zu schüren" oder "Dinge in Frage zu stellen", die in der Verfassung verankert sind. Personen, die schuldig gesprochen werden, drohen bis zu drei Jahre Haft und/oder eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Malaysische Ringgit (gut 1.000 Euro). Das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten ist mit internationalen Menschenrechtsnormen und standards nicht vereinbar und verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches sowohl in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch in Artikel 10 der malaysischen Verfassung festgeschrieben ist.

Amnesty International ist zudem besorgt über die anhaltenden Berichte über Folter und andere Formen der Misshandlung in malaysischen Gefängnissen. Einige Häftlinge sind durch derartige Misshandlungen sogar zu Tode gekommen. Malaysia unterliegt dem Völkergewohnheitsrecht, das Folter und anderweitige Misshandlungen grundsätzlich verbietet.