Sorge um Schwangere geflüchtete

Ergebnis dieser Urgent Action

Bitte derzeit keine weiteren Appelle schreiben.

Bitte derzeit keine weiteren Appelle schreiben.

Appell an

PREMIERMINISTER
The Hon. Malcolm Turnbull, MP
Parliament House
Canberra ACT 2600
AUSTRALIEN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 61) 2 6277 4100 - Twitter: @TurnbullMalcolm

MINISTER FÜR EINWANDERUNG UND STAATSBÜRGERSCHAFT
The Hon. Peter Dutton MP
Parliament House
Canberra ACT 2600
AUSTRALIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 61) 2 6277 4100
E-Mail: minister@border.gov.au
Twitter: @PeterDutton_MP
(Hashtag für Twitter-Nachrichten: #IstandwithAbyan)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT VON AUSTRALIEN
S. E. Herrn David Ritchie AO
Wallstraße 76 – 79
10179 Berlin
Fax: 030 880 088 210
E-Mail: info.berlin@dfat.gov.au

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Gesundheit von Abyan zu schützen und für ihre Sicherheit zu sorgen, indem Sie sie unverzüglich nach Australien überstellen.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Abyan Zugang zu den von ihr gewünschten medizinischen und psychologischen Dienstleistungen hat und ihr umfassende Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit in einer ihr verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden.

  • Garantieren Sie ihr Recht, nach ihren Wünschen Informationen über bzw. Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Australian authorities to ensure Abyan’s health and safety by immediately transferring her to Australia.

  • Calling on them to ensure that Abyan has access to all appropriate medical and psychological services, including access to comprehensive sexual and reproductive health information in a language she understands and in accordance with her wishes.

  • Calling on them to guarantee Abyan's right to information about, and access to, safe and legal abortion services in accordance with her wishes.

Sachlage

Eine 23-jährige somalische Geflüchtete soll im Juli auf Nauru im Pazifischen Ozean vergewaltigt worden sein. Sie ist nun in der 15. Woche schwanger und benötigt dringend Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch und psychischer Gesundheitsfürsorge. Sie war für einen Schwangerschaftsabbruch nach Australien gebracht worden, hatte diesen jedoch dort nicht erhalten, sondern wurde stattdessen rechtswidrig nach Nauru zurückgeschickt.

Die 23-jährige Abyan (Name geändert) war 2013 aus Somalia geflohen. Sie soll im Juli 2015 im Inselstaat Nauru im Pazifischen Ozean vergewaltigt worden sein und ist nun in der 15. Woche schwanger. Da auf Nauru ein absolutes Abtreibungsverbot herrscht, hat sie dort keinen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch. Aus diesem Grund hatte sie beantragt, nach Australien einreisen und dort einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen zu dürfen.

Abyan hatte im Jahr 2013 versucht, auf dem Seeweg nach Australien einzureisen, um dort Asyl zu beantragen. Im Oktober 2013 kam sie auf Kiritimati an, einer zu Australien gehörenden Insel im Indischen Ozean. Da Aufnahmeverfahren für Asylsuchende in Australien außerhalb der Landesgrenzen abgewickelt werden ("offshore processing"), wurde Abyan für das Asylverfahren gegen ihren Willen nach Nauru gebracht. Sie wurde als Flüchtling anerkannt und lebte zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Vergewaltigung im Juli 2015 auf Nauru. Sie beantragte mehrmals die Einreise nach Australien für einen Schwangerschaftsabbruch und wurde schließlich am 11. Oktober in eine Hafteinrichtung für Asylsuchende in Villawood, einem Vorort von Sydney, gebracht. Da sie jedoch einen Arzttermin versäumte, wurde sie am 16. Oktober wieder nach Nauru gebracht, ohne dass der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt worden war. Es besteht daher Sorge um den Gesundheitszustand und auch um die Sicherheit von Abyan. Laut Angaben der australischen Regierung änderte Abyan in Australien ihre Meinung bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs. Abyan streitet dies ab und betont, nach wie vor einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen zu wollen. Die Rückführung von Abyan nach Nauru ist als rechtswidrig zu betrachten, da sie nicht die Möglichkeit hatte, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Laut nationaler Gesetzgebung stehen Schwangerschaftsabbrüche auf Nauru unter Strafe. Paragraf 224 des Strafgesetzbuchs sieht für einen Schwangerschaftsabbruch 14 Jahre Haft und Zwangsarbeit vor. Eine Frau, "die eine eigene Fehlgeburt herbeiführt oder nichts dagegen unternimmt", muss mit einer siebenjährigen Haftstrafe und Zwangsarbeit rechnen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Frauen, die infolge von Vergewaltigung schwanger werden, müssen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch haben. Für den Abbruch einer Schwangerschaft, die Ergebnis einer Vergewaltigung ist, sollte eine entsprechende Aussage der betroffenen Frau gegenüber dem Ärztepersonal ausreichen. Keinesfalls sollten die Betroffenen zusätzliche Verwaltungs- oder Justizverfahren durchlaufen müssen, wie z. B. Anzeigeerhebung gegen den Täter oder Identifizieren des Vergewaltigers. Sollte Abyan der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch vorenthalten werden, würde dies ihre Rechte auf Privatsphäre, Gesundheit und Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen verletzen.

Im November 2012 verkündete die australische Regierung, dass Asylsuchende, die Australien über den Seeweg erreichten, ihr Asylverfahren wieder vor den Küsten des Landes durchlaufen müssten und zu diesem Zweck eigens dafür eingerichtete Zentren auf Manus (Papua-Neuguinea) und Nauru wiedereröffnet würden. Unmittelbar danach wurden die ersten Asylsuchenden in diese Zentren gebracht. Am 31. August 2015 befanden sich offiziellen Statistiken zufolge 653 Personen (446 Männer, 114 Frauen und 93 Kinder/Kleinkinder) in der Hafteinrichtung für Asylsuchende auf Nauru.

Eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, die von dem ehemaligen Integritätsbeauftragten Philip Moss durchgeführt wurde ("Moss Review"), beschreibt Vorfälle von sexueller Belästigung sowie sexueller und körperlicher Gewalt in der Hafteinrichtung für Asylsuchende auf Nauru. Aus der Studie geht hervor, dass das Zentrum bei seiner Wiedereröffnung im August 2012 nicht die nötigen Richtlinien und Verfahren eingeführt hatte, um inhaftierte Asylsuchende vor körperlicher und sexueller Gewalt zu schützen. Es wurden zahlreiche Vorwürfe sexueller Ausbeutung, sexueller Belästigung und sexueller Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, erhoben. Auch Kinder sollen sexuell belästigt worden sein. Die Studie macht deutlich, dass viele dort inhaftierte Asylsuchende ihre persönliche Sicherheit sowie ihre Privatsphäre gefährdet sehen.

Nach Durchlaufen des Asylverfahrens dürfen Flüchtlinge die Hafteinrichtung verlassen und auf Nauru leben. Allerdings dürfen sie sich nicht in Australien niederlassen – das Land, in dem sie ursprünglich Asyl beantragen wollten. Zahlreiche Asylsuchende und Flüchtlinge haben öffentlich angegeben, dass sie auf Nauru um ihre Sicherheit fürchten. Medienberichten zufolge gab es in den vergangenen 12 Monaten mindestens 20 Fälle von sexueller Belästigung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Am 5. Oktober gab die Regierung von Nauru bekannt, dass die Hafteinrichtung in ein "offenes Zentrum" umgewandelt und die Inhaftierung von Asylsuchenden beendet werde. Der Inselstaat verweigert internationalen Medien und Menschenrechtsorganisationen jedoch die Einreise, weshalb die Lage dort nicht überprüft werden kann. Amnesty International hat seit Anfang 2014 dreimal um Erlaubnis gebeten, nach Nauru einreisen zu dürfen. Der erste Antrag wurde abgelehnt, die anderen beiden blieben unbeantwortet.