Saman Naseem droht weiter die Hinrichtung

Saman Naseem

Saman Naseem

Saman Naseem wird vermutlich im Gefängnis von Zanjan im Nordwesten des Iran in Einzelhaft gehalten. Er war wegen Straftaten zum Tode verurteilt worden, die er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll. Seine Hinrichtung war ursprünglich für den 19. Februar angesetzt und könnte nach wie vor jederzeit vollzogen werden.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran
IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Webseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4
2 Azizi Street intersection
Tehran
IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street
Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch)
@Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 16. April 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Französisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Saman Naseem zu stoppen und unverzüglich dafür zu sorgen, dass sein Fall dem Obersten Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt wird.

  • Außerdem möchte ich Sie daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, welche die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, ausdrücklich verbieten.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Saman Naseem nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird. Bitte untersuchen Sie die erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe und stellen Sie sicher, dass durch Folter erzwungene "Geständnisse" nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to halt any plans to execute Saman Naseem immediately and ensure that his case is subjected to a judicial review before the Supreme Court.

  • Reminding them that Iran has ratified both the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child, which strictly prohibit the use of the death penalty for crimes committed by persons below 18 years of age.

  • Urging them to ensure that he is not subjected to torture or other ill-treatment; investigate the allegation that he was subjected to torture or cruel treatment; and ensure that "confessions" obtained from him under torture are not used as evidence in court.

Sachlage

Saman Naseem sollte am 19. Februar hingerichtet werden. Weltweit setzten sich jedoch tausende Menschen für die Aussetzung seiner Hinrichtung ein. Er wurde am 18. Februar aus dem Gefängnis von Oroumieh (Urmia) an einen unbekannten Ort verlegt. Die Familie von Saman Naseem erkundigte sich bei den Gefängnisbehörden und dem Geheimdienstministerium in Oroumieh nach seinem Verbleib, doch die Behörden gaben an, von nichts zu wissen. Am 21. Februar forderten sie die Familie jedoch auf, die Sachen von Saman Naseem im Gefängnis von Oroumieh abzuholen. Danach erhielt die Familie einige Tage lang keinerlei Informationen über sein Schicksal, sodass sie befürchtete, er sei womöglich bereits hingerichtet worden. Amnesty International liegen nun Informationen vor, nach denen Saman Naseem am oder um den 19. Februar herum in das Gefängnis von Zanjan im Nordwesten des Landes verlegt wurde. Der Hinrichtungsbefehl ist nach wie vor in Kraft und es wird befürchtet, dass Saman Naseem jederzeit hingerichtet werden könnte.

Saman Naseem war im April 2013 von einem Strafgericht in Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) und "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt worden. Grund dafür waren seine Mitgliedschaft in der bewaffneten kurdischen Oppositionsgruppe "Partei für ein Freies Leben in Kurdistan" (PJAK) und seine Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Revolutionsgarden. Das gegen ihn verhängte Todesurteil wurde im Dezember 2013 durch den Obersten Gerichtshof des Iran bestätigt.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Saman Naseem wurde am 17. Juli 2011 im Zuge einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen den iranischen Revolutionsgarden und der PJAK in Sardasht in der Provinz West-Aserbaidschan festgenommen. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass bei dieser Auseinandersetzung ein Angehöriger der Revolutionsgarden getötet und drei weitere verletzt wurden. Im September 2011 wurde Saman Naseem gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen, welches gefilmt und anschließend im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlt wurde. Aus der Gerichtsakte geht zudem hervor, dass Saman Naseem zu Beginn der Ermittlungen zugegeben haben soll, im Juli 2011 Schüsse in die Richtung der Revolutionsgarden abgegeben zu haben. Diese Aussage zog er allerdings in der ersten gerichtlichen Anhörung zurück und sagte stattdessen, er habe nur in die Luft geschossen. Vor Gericht gab er an, dass ihm während der Verhöre die Augen verbunden worden seien und man ihn kopfüber an der Decke aufgehängt habe. Die Vernehmungsbeamt_innen sollen zudem seine Fingerabdrücke auf das "Geständnis" aufgebracht haben, dessen Inhalt ihm unbekannt war. Außerdem gab er an, dass ihm die Fuß- und Fingernägel gezogen worden seien und dass man ihm Schläge zugefügt habe, durch die er Hämatome an Rücken, Beinen und Bauch davongetragen habe. Das Gericht wies seine Aussagen zurück und ließ die Verwendung des "Geständnisses" als Beweismittel zu.

Saman Naseem war ursprünglich im Januar 2012 von einem Revolutionsgericht zum Tode verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jedoch im August 2012 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und sein Fall für eine Neuverhandlung an das Revolutionsgericht zurücküberstellt, da er zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten noch minderjährig war. Während der Neuverhandlung lies das Gericht sein "Geständnis" ein weiteres Mal als Beweismittel zu und verurteilte ihn erneut zum Tode.

Das Islamische Strafgesetzbuch erlaubt die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen in Fällen von Mord nach dem Prinzip "Qesas" (Vergeltung) und "Hodoud" (Vergehen, für die nach islamischem Recht bestimmte Strafen vorgesehen sind). Im Fall von zur Tatzeit Minderjährigen schließt Paragraf 91 die Todesstrafe bei "Qesas" oder "Hodoud" jedoch aus, wenn der oder die Jugendliche die Art der Straftat oder die Konsequenzen nicht begreift oder Zweifel an der geistigen Zurechnungsfähigkeit der Person bestehen. Am 2. Dezember 2014 fällte der Oberste Gerichtshof ein wichtiges Urteil, in dem es hieß, dass alle Personen, die sich gegenwärtig wegen Straftaten im Todestrakt befinden, die sie im Alter von unter 18 begangen haben sollen, auf Grundlage von Paragraf 91 des Strafgesetzbuchs einen Antrag auf Überprüfung beim Obersten Gerichtshof einreichen können. Die Hinrichtung von zur Tatzeit minderjährigen – d. h. unter 18-jährigen – Straftäter_innen ist laut Artikel 6(5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 37(a) des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes verboten. Der Iran ist Vertragsstaat beider Abkommen.