Drohende Ausweisung

Ergebnis dieser Urgent Action

Die ägyptische Staatsbürgerin Leyla Mohammad Ali al-Darmalalli ist in Kuwait aus der Haft entlassen worden und mittlerweile freiwillig nach Ägypten zurückgekehrt.

Kuwait City

Kuwait City

Die ägyptische Staatsbürgerin Leyla Mohammad Ali al-Darmalalli ist am 2. September in Kuwait inhaftiert worden. Sie soll trotz ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach Ägypten ausgewiesen werden.

Appell an

EMIR VON KUWAIT
His Highness Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah
Al Diwan Al Amiri, P.O.Box: 1 - Safat - 13001
KUWAIT
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 965) 224 305 59
E-Mail: amirsoffice@da.gov.kw

INNENMINISTER
His Excellency Sheikh Mohammed Khaled Al-Hamad Al-Sabah
Ministry of the Interior
P.O. Box 12500
Shamiya 71655, KUWAIT
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@moi.gov.kw

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Human Rights Committee National Assembly
P.O. Box 716, al-Safat 13008
KUWAIT
Fax: (00 965) 224 363 31
E-Mail: ipu-grp@kna.kw (Betreff: FAO Chairperson of the Parliamentary Human Rights Committee)

BOTSCHAFT DES STAATES KUWAIT
S. E. Herrn Monther Bader Sulaiman Aleissa
Griegstraße 5-7
14193 Berlin
Fax: 030-8973 0010
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Oktober 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Leyla Mohammad Ali al-Darmalalli aus der Haft zu entlassen.

  • Außerdem bitte ich Sie eindringlich, ihre Ausweisung zu stoppen.

  • Zudem möchte ich Sie daran erinnern, dass Kuwait Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist und Artikel 13 dieses Pakts besagt, dass eine Person, die sich rechtmäßig auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates befindet, nicht willkürlich ausgewiesen werden darf und die Gelegenheit erhalten muss, gegen eine Ausweisungsanordnung vorzugehen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Kuwaiti authorities to release Leyla Mohammad Ali al-Darmalalli from detention.

  • Urging them not to proceed with her deportation.

  • Reminding them that Article 13 of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Kuwait is a state party, ensures that a person lawfully on a territory not be arbitrarily expelled but be given the right to challenge an expulsion order.

Sachlage

Die 66-jährige Leyla Mohammad Ali al-Darmalalli lebt seit 40 Jahren in Kuwait und ihre Kinder haben die kuwaitische Staatsbürgerschaft. Nun ist sie in Gefahr, nach Ägypten ausgewiesen zu werden. Ihr Sohn Abdullah Fairouz ist ein Menschenrechtsverteidiger, der in einem unfairen Verfahren wegen Beleidigung des Emirs von Kuwait zu fünf Jahren Haft verurteilt worden ist. Er erhielt zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Haftstrafe von zwei Jahren, es ist jedoch nicht bekannt, ob er diese Strafe parallel ableisten kann oder insgesamt sieben Jahre in Haft verbringen muss.

Leyla al-Darmalalli ist am 2. September inhaftiert worden, als sie sich auf dem Weg zum Zentralgefängnis von Kuwait befand, wo sie ihren Sohn Abdullah Fairouz besuchen wollte. Obwohl sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt, sollen die Behörden vorhaben, sie aus "öffentlichem Interesse" auszuweisen. Sie hat nach Kenntnis von Amnesty International keine international als Straftat anerkannte Handlung begangen. Leyla al-Darmalalli wird in der Abschiebehaftanstalt Talha in Farwaniya festgehalten.
Ein Familienangehöriger erklärte gegenüber Amnesty International, dass Leyla al-Darmalalli, die an Diabetes leidet und im Rollstuhl sitzt, zusammengebrochen sei, nachdem sie erfahren hatte, dass die Behörden sie in Kuwaits Abschiebehaftanstalt bringen würden. Man brachte sie anschließend in das Krankenhaus in Farwaniya, wo Familienmitglieder sie am 3. September besuchten. Später wurde sie dann in die Abschiebehaftanstalt verlegt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abdullah Fairouz ist ein Menschenrechtsverteidiger und Mitglied des Bidun-Ausschusses der Kuwaitischen Gesellschaft für Menschenrechte. Er setzt sich für die Menschenrechte der Gemeinschaft der staatenlosen Bidun in Kuwait ein. Er ist zudem als Blogger aktiv und war in der Vergangenheit aktiver Nutzer von Twitter.

Er hatte ein Gerichtsverfahren über sein Recht auf eine kuwaitische Staatsbürgerschaft für sich entscheiden können (sein Vater ist kuwaitischer Staatsbürger). Dennoch hat er bisher noch kein Dokument als Nachweis über seine Staatsbürgerschaft erhalten.
Abdullah Fairouz wurde am 4. November 2013 wegenvon ihm veröffentlichter Twitternachrichten festgenommen, die als Beleidigung des Emirs von Kuwait, Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah, betrachtet wurden. Am 9. Januar 2014 verurteilte ihn ein erstinstanzliches Gericht zu fünf Jahren Haft und anschließender Ausweisung. Er wurde in einem unfairen Verfahren auf Grundlage von Paragraf 25 des kuwaitischen Strafgesetzbuches verurteilt, der bis zu fünf Jahre Haft für Fälle des öffentlichen Wiedersetzens gegen "die Rechte und Autorität des Emirs [von Kuwait]" und des "Kritisierens" des Emirs vorsieht.

Am 5. März verurteilte ein anderes Gericht ihn zu weiteren zwei Jahren Haft wegen "Beleidigung der Justiz". Es ist nicht bekannt, ob Abdullah Fairouz diese zwei Jahre entsprechend internationaler Gepflogenheiten parallel zu seiner derzeitigen Haftstrafe ableisten kann.

Am 5. Juni bestätigte das zuständige Berufungsgericht die fünfjährige Haftstrafe gegen Abdullah Fairouz. Obwohl das Gericht anerkannte, dass ihm die kuwaitische Staatsbürgerschaft gerichtlich zugesprochen worden war, betrachtete es ihn weiterhin als Ausländer und hielt auch an der Ausweisungsanordnung fest. Das Gericht begründete die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsanordnung damit, dass Abdullah Fairouz zur Zeit des Verfahrens keinen Nachweis

über seine kuwaitische Staatsbürgerschaft vorlegen konnte. Die Entscheidung, Abdullah Fairouz auszuweisen, stellt eine Verletzung von Artikel 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar, dessen Vertragsstaat Kuwait ist. In diesem Artikel heißt es, dass niemandem das Recht entzogen werden darf, in sein eigenes Land einzureisen. Außerdem bekräftigt Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass "niemand willkürlich festgenommen, inhaftiert oder vertrieben werden darf."

Amnesty International betrachtet Abdullah Fairouz als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sofort und bedingungslos freigelassen werden muss und dessen Ausweisungsanordnung aufzuheben ist. Die Organisation ist der Ansicht, dass keine international als Straftat anerkannte Handlung vorliegt, die seine Festnahme und anschließende Verurteilung rechtfertigen würde.