Aktivisten in Haft

Karte des Iran

Karte des Iran

Omid Alishenas und Asou Rostami, die sich für zivilgesellschaftliche Themen einsetzen, sind nach grob unfairen Verfahren wegen "Straftaten gegen die nationale Sicherheit" zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie werden im Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Webseite: http://www.leader.ir/langs/de/index.php?p=letter
Twitter: @Khamenei_ir (Englisch) oder´@Khamenei_ar (Arabisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
Deadend of 1 Azizi, Above Pasteur Intersection
Vali Asr Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) oder @Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Omid Alishenas und Asou Rostami sofort und bedingungslos frei, da es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene handelt, die sich nur deshalb in Haft befinden, weil sie friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemacht haben.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Omid Alishenas und Asou Rostami bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt sind, regelmäßigen Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen ihrer Wahl haben und jede erforderliche medizinische Betreuung erhalten.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Artikel 19, 21 und 22 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit schützen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Omid Alishenas and Asou Rostami immediately and unconditionally as they are prisoners of conscience, held solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression, association and assembly.

  • Calling on them to ensure that the men are protected from torture and other ill-treatment, have regular access to their families and lawyers of their own choosing, and to any medical attention they may require.

  • Reminding them that Articles 19, 21 and 22 of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party, protect the right to freedom of expression, association, and peaceful assembly.

Sachlage

Die beiden zivilgesellschaftlich engagierten Aktivisten Omid Alishenas und Asou Rostami wurden im Mai 2015 von der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran zu zehn bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand sie unter anderem der "Versammlung und Verschwörung zum Verüben von Straftaten gegen die nationale Sicherheit" und der "Beleidigung des Religionsführers" für schuldig. Amnesty International war es möglich, die Urteilsschrift einzusehen. Aus dieser geht hervor, dass zu den gegen sie verwendeten "Beweisen" die Teilnahme an einer Solidaritätsbekundung mit den Menschen in der syrischen Stadt Kobane vor dem Büro der Vereinten Nationen in Teheran, Solidaritätsbekundungen mit Familien von Todestraktinsass_innen, Verbindungen zu Menschenrechtsverteidiger_innen und Beiträge in sozialen Medien gehörten. Omid Alishenas und Asou Rostami haben Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung eingelegt.

Die beiden Männer waren im September bzw. Oktober 2014 festgenommen worden. Anschließend hielt man sie mehrere Monate ohne Zugang zu Rechtsbeiständen in der Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses fest. Nach Kenntnis von Amnesty International dauerte ihre Verhandlung am 7. März nur etwa eine halbe Stunde. Omid Alishenas und Asou Rostami befinden sich nun in der Abteilung 8 des Evin-Gefängnisses, in der die Zellen von Käfern und anderen Insekten befallen sind. In der Abteilung 8 gibt es gemessen an der Anzahl der dort untergebrachten Gefangenen außerdem nicht genug Betten und sanitäre Einrichtungen. Berichten zufolge hat Asou Rostami im August einen Schlaganfall erlitten. Obwohl er im Juli bereits wegen einer Lungeninfektion in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses verlegt worden war, sollen die Gefängnisbehörden dies nach dem Schlaganfall abgelehnt und ihn lediglich in der Krankenabteilung des Gefängnisses behandeln lassen haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Omid Alishenas wurde am 4. September 2014 von Männern, bei denen es sich um Angehörige der Revolutionsgarde gehandelt haben soll, in seinem Haus festgenommen. Die Männer durchsuchten sein Haus und beschlagnahmten persönliche Gegenstände wie seinen Computer, sein Handy und CDs. Anschließend brachten sie ihn in die Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses, welche der Revolutionsgarde untersteht. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge informierten die Behörden die Familie von Omid Alishenas erst nach zehn Tagen über dessen Verbleib. Seine Mutter erklärte, die Behörden hätten etwa zwei Wochen nach seiner Festnahme einer Freilassung gegen Kaution zugestimmt, sich dann jedoch geweigert, ihn aus der Haft zu entlassen. Omid Alishenas war mehrere Monate in der Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten worden, bis man ihn in die Abteilung 8 verlegte, wo er sich derzeit befindet. Er durfte seinen Rechtsbeistand erst eine halbe Stunde vor Beginn seines Verfahrens sehen. Dies stellt einen groben Verstoß gegen sein Recht auf ausreichend Zeit und das Bereithalten von Räumlichkeiten zur Vorbereitung seiner Verteidigung dar. Auch in der Abteilung 8 sind ihm derzeit Besuche seines Rechtsbeistands untersagt und er steht nur telefonisch mit diesem in Kontakt.

Das Gericht verurteilte Omid Alishenas zusätzlich wegen "Besitzens einer Satellitenantenne" und CDs, die von den Behörden als "unangemessen" (Mobtazal) erachtet wurden, zu einer Geldstrafe. Zu den "Beweisen", die in dem Urteil aufgezählt werden, gehören zudem die "Verbreitung eines Films namens To Light a Candle, mit dem die deviante Religion Bahaitum unterstützt wird und in dem es um den fehlenden Zugang der Anhänger_innen dieser Religion zur Hochschulbildung geht" und die "Verbreitung falscher Informationen zu [denjenigen], die [in den 1980ern] hingerichtet wurden" (weitere Informationen finden Sie unter https://www.amnesty.org/en/latest/news/2013/08/iran-still-seeks-erase-prison-massacre-memories-years/).

Asou Rostami wurde am 8. Oktober 2014 in Teheran festgenommen, nachdem er an einer Solidaritätsbekundung für die Menschen in der syrischen Stadt Kobane vor dem Büro der Vereinten Nationen teilgenommen hatte. Auch er wurde mehrere Monate lang ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in der Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten. Im Mai 2015 verurteilte das Revolutionsgericht ihn wegen "Versammlung und Verschwörung zum Verüben von Straftaten gegen die nationale Sicherheit" und "Beleidigung des Religionsführers" zu sieben Jahren Haft. Zu den gegen ihn verwendeten "Beweisen" gehörten die "Teilnahme an einem Protest gegen die Hinrichtung von Reyhaneh Jabbari vor dem Raja’s-Shahr-Gefängnis" und die "Verbreitung von Flugblättern zur Unterstützung des nefagh-Verurteilten [ein Häftling, der wegen Verbindungen zu der verbotenen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People's Mojahedin Organization of Iran – PMOI) verurteilt wurde] Arzhang Davoudi".

Ein weiterer Aktivist, Ali Nouri, wurde ebenfalls nach der Solidaritätsbekundung vor dem Büro der Vereinten Nationen in Teheran festgenommen und gemeinsam mit Omid Alishenas und Asou Rostami vor Gericht gestellt. Auch er erhielt eine siebenjährige Haftstrafe wegen "Versammlung und Verschwörung zum Verüben von Straftaten gegen die nationale Sicherheit" und "Beleidigung des Religionsführers". Man entließ ihn im Februar jedoch gegen Kaution aus der Haft und er befindet sich auch weiterhin auf freiem Fuß.

Verfahren vor Revolutionsgerichten entsprechen in der Regel nicht internationalen Standards für faire Verfahren, da dort regelmäßig "Geständnisse" verwendet werden, die unter Folter und in Abwesenheit eines Rechtsbeistands erzwungen wurden, und Eingriffe von außergerichtlichen Institutionen wie der Revolutionsgarde und dem Geheimdienst möglich sind.

Artikel 19, 21 und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört, schützen die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. In Artikel 19 heißt es: "Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Laut Artikel 21 muss das Recht, sich friedlich zu Versammeln, anerkannt werden, und gemäß Artikel 22 hat jede Person das Recht "sich frei mit anderen zusammenzuschließen".