Aktivistin in Foltergefahr

Wer in Bahrain an Protesten teilnimmt, muss mit Haftstrafen rechnen

Wer in Bahrain an Protesten teilnimmt, muss mit Haftstrafen rechnen

Die zweifache Mutter Seddiqa al-Basri ist seit dem 14. August inhaftiert. Drei weitere Frauen und ein Mädchen waren gemeinsam mit ihr festgenommen worden, wurden aber kurz darauf freigelassen. Seddiqa al-Basri ist möglicherweise eine gewaltlose politische Gefangene und befindet sich in Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior, P.O. Box 13
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450
al-Manama, BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie höflich auffordern, Seddiqa al-Basri umgehend und bedingungslos freizulassen, sofern sie ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

  • Bitte gewährleisten Sie außerdem, dass Seddiqa al-Basri vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to release Seddiqa al-Basri immediately and unconditionally if she is held solely for exercising her rights to freedom of association and assembly.

  • Urging them to protect Seddiqa al-Basri from torture and other ill-treatment.

Sachlage

Am 14. August gegen 15 Uhr wurden Seddiqa al-Basri und drei weitere Frauen sowie ein 14-jähriges Mädchen festgenommen, als sie versuchten, sich einer Demonstration gegen die Regierung an der Sayf-Kreuzung in der Hauptstadt Manama anzuschließen. Seddiqa al-Basri saß am Steuer des Autos, in dem die Frauen fuhren, als sie von der Polizei angehalten wurden. Die Frauen wurden mit Gewalt aus dem Auto gezerrt und anschließend in einem Polizeifahrzeug zur Polizeiwache al-Hurra in der Hauptstadt gebracht. Dort vernahm sie die Polizei mehrere Stunden lang. Am 15. August ungefähr um 1 Uhr morgens kamen die drei Frauen Tayyiba Derwish 'Issa, Sharifa Sayyid Sa’eed Mahdi, eine weitere Frau, deren Name nicht bekannt ist, und die 14-jährige 'Adhra’ Mohammad wieder frei. Etwa zur selben Zeit wurde Seddiqa al-Basri in eine Frauenhaftanstalt in Madinat Isa, südwestlich von Manama, überführt.

Am 15. August wurde Seddiqa al-Basri im Büro der Staatsanwaltschaft (Public Prosecution Office - PPO) in Gegenwart ihres Rechtsbeistands vernommen. Ihr Rechtsbeistand hatte eine Genehmigung beantragt, bei der Vernehmung von Seddiqa al-Basri und der vier Frauen in der Polizeiwache anwesend sein zu dürfen. Der Antrag wurde vom PPO jedoch abgelehnt. Seddiqa al-Basri wurde vom PPO "des Versuchs, zwei Polizeibeamtinnen zu überfahren" angeklagt. Sie bestreitet dies jedoch. Seddiqa al-Basri war 2013 bereits sechs Monate lang vom 28. Januar bis zum 17. Juli inhaftiert, nachdem sie schuldig gesprochen worden war, "die Gefühle eines Polizeibeamten verletzt zu haben", sowie wegen "öffentlicher Versammlung". Bei ihrer ersten Vernehmung wegen des vorangegangenen Zwischenfalls wurde sie Berichten zufolge gefoltert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 14. August fanden in zahlreichen schiitischen Dörfern in Bahrain Anti-Regierungsdemonstrationen statt. Demonstrierende planten einen Protestmarsch nach Manama, wurden aber von PolizeibeamtInnen durch Tränengas, und in einigen Fällen sogar durch die Errichtung von Stacheldrahtabsperrungen um die Dörfer herum, davon abgehalten. Mindestens 18 Personen sind festgenommen worden. Die Tamarod-Bewegung, die sich aus Jugendgruppen zusammensetzt, prangerte bei den Anti-Regierungsdemonstrationen vom 14. August die Unterdrückung durch die Regierung an und forderte wirkliche politische Reformen. Andere Oppositionsvereinigungen hatten ebenfalls eine Anti-Regierungsdemonstration geplant, die jedoch aufgrund der äußerst einschüchternden Präsenz von Sicherheitskräften in Manama abgesagt wurde.

Mehr als zwei Jahre nach dem Aufstand in Bahrain und den angekündigten Reformen befinden sich immer noch gewaltlose politische Gefangene in Haft – darunter auch Demonstrierende, die während der Proteste festgenommen wurden. Ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden weiterhin unterdrückt. In den vergangenen Monaten wurde gewaltlosen politischen Gefangenen nicht nur die Freilassung verwehrt, es ist sogar vermehrt zu Inhaftierungen von Personen gekommen, die auf Twitter oder bei Demonstrationen friedlich ihre Meinung geäußert haben. Bahrainische Gerichte scheinen stärker darauf bedacht zu sein, sich der Regierung unterzuordnen, als wirksame Rechtsmittel für BahrainerInnen anzubieten und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

Angesichts der aktuellen Gewaltzunahme und der geplanten Durchführung von Großdemonstrationen durch die Opposition traf sich das Parlament von Bahrain am 28. Juli zu einer außerordentlichen Sitzung und legte dem König von Bahrain, Scheich Hamad bin 'Issa Al Khalifah, anschließend 22 Empfehlungen vor. Diese sehen eine Verschärfung der im Antiterrorgesetz von 2006 festgelegten Strafen vor. Am 29. Juli wurden die Empfehlungen vom König gebilligt, der seinen Premierminister daraufhin anwies, ihre umgehende Umsetzung durch die Regierung zu gewährleisten. Nach Artikel 38 der Verfassung von Bahrain ist der König befugt, Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen, wenn sich das Parlament in den Ferien befindet. Unter diesen Umständen bereitet die Regierung die Gesetzesänderungen vor, die dann vom König ratifiziert werden.

Am 6. August erließ der König zwei Notverordnungen. Einer dieser Erlasse ändert das Gesetz über öffentliche Versammlungen und Demonstrationen aus dem Jahre 1973 und verbietet Demonstrationen, Sitzstreiks, Protestmärsche und öffentliche Versammlungen in der Hauptstadt Manama. Das Jugendschutzgesetz aus dem Jahre 1976 wurde ebenfalls reformiert. Darin steht nun, dass die Eltern von Jugendlichen unter 16 Jahren eine schriftliche Verwarnung des Innenministeriums erhalten, wenn die Jugendlichen an Demonstrationen, öffentlichen Versammlungen oder Sitzstreiks teilnehmen. Sollte der oder die Jugendliche sechs Monate nach der Verwarnung erneut bei einer Demonstration gesehen werden, drohen dem Vater eine Geld- oder Gefängnisstrafe oder beides. Amnesty International befürchtet, dass diese drakonischen Maßnahmen dazu dienen, hart gegen Anti-Regierungsdemonstrationen vorzugehen, wie es bereits am 14. August der Fall war.