Haitianer schikaniert

Zahlreiche dominikanische StaatsbürgerInnen haitianischer Herkunft werden von den dominikanischen Behörden schikaniert und bedroht. Auslöser waren Gerichtsentscheidungen, die den Betroffenen Ausweispapiere zugestehen, welche die Behörden ihnen zuvor jahrelang verweigert hatten.

Appell an

PRÄSIDENT DES NATIONALEN WAHLBÜROS
Dr. Roberto Rosario Marquez
Junta Central Electoral
Av. Luperón 1, esq. Av. 27 de Febrero

Distrito Nacional – Santo Domingo

DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Señor Presidente / Sehr geehrter Herr Rosario Marquez / Dear President)
Fax: (00 1) 809 531 5477
E-Mail: rhotineo@hotmail.com
Twitter: @juntacentral

GENERALSTAATSANWALT
Radhamés Jiménez Peña
Procurador general de la República
Ave. Jiménez Moya esq. Juan Ventura Simón
Palacio de Justicia, Centro de los Heroes, Constanza
Maimón y Estero Hondo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Estimado Procurador General de la República / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt /
Dear Attorney General)
E-Mail: info@pgr.gob.do

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSVERBAND
Movimiento Reconoci.do

E-Mail: reconocidord@gmail.com

BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S.E. Herrn
Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 – 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stoppen Sie bitte umgehend die Drohungen und Schikanierungen gegen die DominikanerInnen haitianischer Herkunft, die die Urteile der Gerichte in San Pedro de Macorís und El Seibo erwirkt haben, und garantieren Sie deren Sicherheit. Respektieren Sie bitte auch jegliche zukünftigen ähnlichen Gerichtsentscheide.

  • Bitte setzen Sie die Entscheidungen der Gerichte in San Pedro de Macorís und El Seibo ohne weitere Verzögerung um und sorgen Sie dafür, dass allen zukünftigen Gerichtsurteilen laut Gesetz Folge geleistet wird.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe von Bedrohung und Einschüchterung ein und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to immediately stop any threatening or intimidating acts against individuals linked with the decisions of the Courts of San Pedro de Macorís and El Seibo, and future similar judicial decisions, and ensure their safety.

  • Calling on the Central Electoral Board to implement without further delay the decision of the Court of San Pedro de Macorís, and El Seibo as soon as they receive notification and to ensure any similar decisions handed down by Courts in the future are carried out according to the law.

  • Asking the authorities to immediately and independently investigate the accusation of threats and intimidation and ensure that those responsible are brought to justice.

Sachlage

Am 29. Mai ordnete ein Gericht in San Pedro de Macorís an, dass das Nationale Wahlbüro (Junta Central Electoral) einer Gruppe von 28 DominikanerInnen haitianischer Herkunft unverzüglich Ausweispapiere und Wahldokumente auszustellen habe. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Nationale Wahlbüro durch die Weigerung, ihnen Ausweispapiere und Wahldokumente auszustellen, die 28 Personen in vielerlei Hinsicht in ihren Rechten verletzt – so z. B. in ihren Rechten auf Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Diskriminierungsfreiheit und Staatszugehörigkeit. Am 16. Juli erließ ein Gericht in El Seibo im Osten des Landes für weitere 101 DominikanerInnen haitianischer Herkunft ein ähnliches Urteil.
Das Nationale Wahlbüro hat der gerichtlichen Anordnung bisher jedoch nicht Folge geleistet. Lokale Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte dominikanischer StaatsbürgerInnen haitianischer Herkunft einsetzen, haben vielmehr berichtet, dass MitarbeiterInnen des Nationalen Wahlbüros (manchmal in Begleitung der Polizei) den Gemeinden der KlägerInnen Besuche abgestattet haben. ZeugInnen sagten gegenüber Amnesty International, dass bei diesen Besuchen die KlägerInnen über den Migrationsstatus ihrer Eltern befragt wurden. Oft wurden die Betroffenen bedroht, eingeschüchtert und unter Druck gesetzt, einen unbeschriebenen Bogen Papier zu unterschreiben.

Lokale Organisationen sind der Ansicht, dass das Nationale Wahlbüro nicht beabsichtigt, die Gerichtsentscheidung umzusetzen, sondern vielmehr vorhat, die KlägerInnen auf das Ausländerregister (Libro de Extranjería) zu setzen, womit die Betroffenen ihr Recht auf die dominikanische Staatsbürgerschaft aufgeben würden. Durch die Weigerung des Nationalen Wahlbüros, den KlägerInnen die ihnen zustehenden Ausweispapiere auszustellen, gefährdet es deren Rechte auf Bildung und Gesundheit sowie weitere Menschenrechte.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stoppen Sie bitte umgehend die Drohungen und Schikanierungen gegen die DominikanerInnen haitianischer Herkunft, die die Urteile der Gerichte in San Pedro de Macorís und El Seibo erwirkt haben, und garantieren Sie deren Sicherheit. Respektieren Sie bitte auch jegliche zukünftigen ähnlichen Gerichtsentscheide.

  • Bitte setzen Sie die Entscheidungen der Gerichte in San Pedro de Macorís und El Seibo ohne weitere Verzögerung um und sorgen Sie dafür, dass allen zukünftigen Gerichtsurteilen laut Gesetz Folge geleistet wird.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe von Bedrohung und Einschüchterung ein und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT DES NATIONALEN WAHLBÜROS
Dr. Roberto Rosario Marquez
Junta Central Electoral
Av. Luperón 1, esq. Av. 27 de Febrero

Distrito Nacional – Santo Domingo

DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Señor Presidente / Sehr geehrter Herr Rosario Marquez / Dear President)
Fax: (00 1) 809 531 5477
E-Mail: rhotineo@hotmail.com
Twitter: @juntacentral

GENERALSTAATSANWALT
Radhamés Jiménez Peña
Procurador general de la República
Ave. Jiménez Moya esq. Juan Ventura Simón
Palacio de Justicia, Centro de los Heroes, Constanza
Maimón y Estero Hondo
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(korrekte Anrede: Estimado Procurador General de la República / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt /
Dear Attorney General)
E-Mail: info@pgr.gob.do

KOPIEN AN
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Movimiento Reconoci.do

E-Mail: reconocidord@gmail.com

BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S.E. Herrn
Gabriel Rafael Ant Jose Calventi Gavino
Dessauer Straße 28 – 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: info@embajadadominicana.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im März 2007 gab das Nationale Wahlbüro die Richtlinie 17 (Circular 17) heraus, in der RegierungsbeamtInnen angewiesen wurden, alle zur Verlängerung oder Registrierung vorgelegten Ausweispapiere genau zu prüfen, da in der Vergangenheit einige solcher Dokumente fälschlich ausgestellt worden seien. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass tausenden dominikanischen StaatsbürgerInnen haitianischer Herkunft systematisch keine Ausweispapiere ausgestellt wurden. Dadurch wurde den Betroffenen ihr Wahlrecht und ihr Recht auf Bildung abgesprochen, und auch der Zutritt in den formalen Arbeitsmarkt blieb ihnen verwehrt. Darüber hinaus genießen sie keinen gerichtlichen Rechtsschutz und sind daher von Kollektivausweisung und möglicherweise auch Misshandlung bedroht.

Die Folgen, die die Richtlinie von 2007 für tausende DominikanerInnen haitianischer Herkunft hatte, wurden im Oktober 2011 bei einer Anhörung der interamerikanischen Menschenrechtskommission diskutiert. Fünf Tage vor der Anhörung entschied das Nationale Wahlbüro, das Ausstellen von Ausweispapieren für Nachfahren ausländischer Staatsangehöriger zeitweise zuzulassen. Diese vorübergehende Regelung sollte solange gelten, bis Untersuchungen bezüglich der Behauptung, vor 2007 seien Ausweispapiere fälschlich ausgestellt worden, abgeschlossen waren. Organisationen, die die Rechte von MigrantInnen verteidigen, berichteten jedoch, dass die Ausstellung von Papieren für DominikanerInnen haitianischer Herkunft dennoch im Ermessen der VerwaltungsbeamtInnen lag und in vielen Fällen weiterhin verweigert wurde.

Im März 2012 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss die Dominikanische Republik auf seiner 104. Sitzung auf, "das Allgemeine Migrationsgesetz von 2004 nicht rückwirkend anzuwenden und die dominikanische Staatsangehörigkeit von Personen, die diese mit der Geburt erlangt haben, anzuerkennen". Der Ausschuss empfahl der Dominikanischen Republik überdies, dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen und dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit beizutreten und "sicherzustellen, dass alle in ihrem Hoheitsgebiet geborenen Kinder registriert werden und eine offizielle Geburtsurkunde erhalten".

Aus einer Umfrage, die der Jesuitische Flüchtlings- und Migrantendienst (Servicio Jesuita para Refugiados y Migrantes) 2011 in ländlichen Gemeinden durchführte, ging hervor, dass das Nationale Wahlbüro mindestens 1.584 Personen ihre Ausweispapiere verweigerte, zum Großteil auf Grundlage der Richtlinie 17. 96 Prozent dieser Fälle geschahen zwischen 2005 und 2011, davon die meisten im Jahr 2011. 72 Prozent der Betroffenen waren zwischen 15 und 34 Jahre alt.