Gefoltert

Chen Huixia, Anhängerin der spirituellen Bewegung Falun Gong, ist laut Angaben eines Mithäftlings gefoltert worden und war anschließend nicht mehr in der Lage zu stehen oder zu gehen. Chen Huixia leidet unter einer chronischen Erkrankung und hat zurzeit keinen Zugang zu ihrer Familie oder einem Rechtsbeistand.

Appell an

LEITER DES GEFÄNGNISSES NR.2 IN SHIJIAZHUANG
Shijiazhuang Shi Dier Kanshousuo
Zhaoling Lu, Changan Qu,
Shijiazhuang Shi
Hebei Sheng, 050000
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)

LEITER DES BÜROS FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT IN SHIJIAZHUANG
Liu Sheng,
Shijiazhuang Shi Gongan Ju
66 Yuannan Lu, Qiaodong Qu
Shijiazhuang Shi
Hebei Sheng 050000
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)

GOUVERNEUR DER PROVINZ HEBEI
Zhang Qingwei,
Hebeisheng Renmin Zhengfu
113 Yuhuadong Lu, Changan Qu
Shijiazhuang Shi
Hebei Sheng 050000
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Direktor)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Mingde Shi
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Chen Huixia sofort und bedingungslos frei, da sie sich nur in Haft befindet, weil sie ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Chen Huixia, während sie sich in Haft befindet, vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist, und dass sie in Einklang mit den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) behandelt wird.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Chen Huixia bis zu ihrer Freilassung unverzüglich regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu ihrer Familie und Rechtsbeiständen ihrer Wahl hat. Stellen Sie bitte auch sicher, dass Chen Huixia medizinische Versorgung erhält, wenn sie darum bittet, oder dies notwendig sein sollte.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging authorities to immediately and unconditionally release Chen Huixia, as she has been detained solely for exercising the right to freedom of belief and expression.

  • Urging the authorities to ensure that while detained, Chen Huixia is protected from torture or other ill-treatment, and that her treatment is in accordance with the UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (the Nelson Mandela Rules).

  • Pending her release, urging the authorities to ensure that she has prompt, regular and unrestricted access to her family and lawyers of her choice, and medical care on request or as necessary.

Sachlage

Am 3. Juni 2016 wurde Chen Huixia gemeinsam mit acht weiteren Falun-Gong-Anhänger_innen von der Polizei der Stadt Shijiazhuang in der Provinz Hebei festgenommen. Erst am 16. Juli teilten die Behörden ihrer Familie mit, dass sie im Gefängnis Nr.2 in Shijiazhuang inhaftiert ist, da sie verdächtigt wird "die Gesetzesvollstreckung mithilfe eines Kults des Bösen untergraben" zu haben.

Ein Falun-Gong-Anhänger, der gemeinsam mit Chen Huixia festgenommen worden war, aber wieder freigelassen wurde, erzählte der Tochter von Chen Huixia, dass deren 59-jährige Mutter mit Metallstangen an einem Stuhl befestigt und gefoltert worden war, bis sie nicht mehr stehen oder gehen konnte. Außerdem wurde sie einer "Gehirnwäsche" unterzogen, um sie dazu zu bringen, sich von ihrem Glauben zu distanzieren.

Am 12. August wollte ein Neffe Chen Huixia im Gefängnis besuchen. Ihm wurde jedoch nicht gestattet, seine Tante zu sehen. Einer ihrer Rechtsbeistände, zu denen ein Richter und ein Polizeibeamter gehören, die von Chen Huixias Familie beauftragt wurden, sagte, dass die Behörden ihm nicht gestatten würden, den Fall zu übernehmen. Seit Juni hat die Familie keinen direkten Kontakt zu Chen Huixia und sorgt sich um deren Wohlergehen. Chen Huixia hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Laut ihrer Tochter trat Chen Huixia 1998 der spirituellen Bewegung Falun Gong bei, um ihre chronische Erkrankung zu heilen und ihren schlechten Gesundheitszustand zu verbessern. Infolgedessen wurde sie 2003 für etwa drei Monate inhaftiert. Nach ihrer Freilassung war die Familie von Chen Huixia ständigen Schikanen und Einschüchterungen durch die Behörden ausgesetzt.

Nachdem Falun-Gong-Praktizierende im Juli 1999 einen friedlichen Sitzstreik auf dem Tiananmen-Platz abgehalten hatten, verbot die chinesische Regierung die spirituelle Bewegung, mit der Begründung, sie würde eine "Bedrohung der sozialen und politischen Stabilität" darstellen. Die Regierung rief eine Spezialeinheit namens "Büro 610" ins Leben, die für die Zerschlagung der Falun-Gong-Bewegung und anderer "ketzerischer Sekten" zuständig ist.

Mehrere zehntausend Falun-Gong-Anhänger_innen sind seit dem Verbot der spirituellen Bewegung willkürlich inhaftiert worden. Häufig werden sie gefoltert oder anderweitig misshandelt, um sie dazu zu bringen, ihrem spirituellen Glauben abzuschwören. Seit im Jahr 2013 die Lager zur "Umerziehung durch Arbeit" aufgelöst wurden, setzen die chinesischen Behörden andere Formen willkürlicher Inhaftierung sowie strafrechtliche Maßnahmen ein.

Obwohl China das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1988 ratifiziert hat, sind Folter und andere Formen der Misshandlung in chinesischen Hafteinrichtungen an der Tagesordnung. Amnesty International erhält zudem regelmäßig Berichte über Todesfälle in Haft. Die Häftlinge sterben meist an den Folgen von Folterungen. Andere Häftlinge und "Zellenbosse" werden von den Hafteinrichtungs- und Gefängnisbehörden zur Überwachung des Verhaltens ihrer Mithäftlinge benutzt und bestrafen Widerstand leistende Gefangene, unter anderem durch Schlafentzug, Stresspositionen und andere physische und psychische Formen der Folter oder anderweitigen Misshandlung.

Das chinesische Strafrechtssystem lässt sich grob in drei verschiedene Phasen einteilen: die Ermittlungsphase, die von der Polizei durchgeführt wird; die Strafverfolgungsphase, in der die Staatsanwaltschaft sowohl den Beweismaterialen zustimmt, die zur Festnahme einer verdächtigen Person notwendig sind, als auch weitere Nachforschungen anstellt, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird; und schließlich die Phase der Gerichtsverfahren. Im Jahr 2015 lag die Verurteilungsrate in China, wie in den vorherigen Jahren, bei über 99,9%. Es ist daher strategisch wichtig, Bedenken in einer der frühen Phasen des Strafrechtsprozesses zu äußern – insbesondere, bevor eine Entscheidung über eine mögliche Festnahme oder Anklage getroffen wurde.