Sexuell missbraucht

Karte von Somalia

Karte von Somalia

Im vergangenen Monat haben sich weibliche Gefangene des Gabiley-Gefängnisses über sexuelle Gewalt beschwert. Sie berichteten von Vergewaltigungen, Folter und anderweitiger Misshandlung durch männliche Wärter des Gefängnisses. Wärterinnen, die der Gefängnisleitung von diesen Vorfällen berichten, fürchten Vergeltungsmaßnahmen. Die weiblichen Gefangenen müssen während ihrer Haft weitere Folter und anderweitige Misshandlung befürchten.

Appell an

JUSTIZMINISTER VON SOMALILAND
H.E. Hussein Ahmed Eideed
Ministry of Justice & Judicial Affairs
Government of Somaliland
Hargeisa, SOMALILAND
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Justizminister)
E-Mail: afcadare@gmail.com

LEITER DER GEFÄNGNISSE VON SOMALILAND
Mohamed Osman Ibrahim
Hargeisa, SOMALILAND
(Anrede: Mohamed Osman Ibrahim / Sehr geehrter Herr Mohamed Osman Ibrahim)
E-Mail: asluubsv@hotmail.com

Sende eine Kopie an

LEITER DER KRIMINALPOLIZEI
Daahir Mousse

Hargeisa
SOMALILAND

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SOMALIA
S.E. Herrn Mohamud Mohamed Tifow
Potsdamer Straße 144
10783 Berlin
Fax: 030 23 63 00 11
E-Mail: tifowmm@hotmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Somali, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ordnen Sie bitte unverzüglich eine unparteiische Untersuchung der Vorwürfe der Vergewaltigung, anderer sexueller Gewalt sowie weiteren Formen der Folter und Misshandlung von weiblichen Gefangenen im Gabiley-Gefängnis an. In jedem Fall, in dem ausreichende Beweise gegen Personen gefunden werden, einschließlich gegen solche mit Befehlsgewalt, müssen die Betroffenen unverzüglich suspendiert und in fairen Verfahren, die internationalen Standards entsprechen, vor Gericht gestellt werden.

  • Leiten Sie bitte sofort Schritte zur Verbesserung der Sicherheit von weiblichen Gefangenen im Gabiley-Gefängnis ein, um diese vor weiterer sexueller Gewalt und anderen Formen der Folter und Misshandlung zu schützen. Stellen Sie bitte sicher, dass jeder Kontakt zwischen weiblichen Häftlingen und Gefängnispersonal entweder von Gefängniswärterinnen durchgeführt oder von diesen überwacht wird.

  • Stellen Sie bitte außerdem sicher, dass jeder, der einen Fall von sexueller Gewalt oder anderer Form von Folter oder Misshandlung meldet, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on Somaliland authorities to order an immediate impartial investigation into allegations of rape, other sexual violence, and other forms of torture and ill treatment of female detainees at Gabiley prison. Wherever sufficient evidence is found against individuals, including those in positions of command, they must be immediately suspended, and prosecuted in trials that meet international fair trial standards.

  • Calling on them to immediately take steps to enhance female detainees’ security at Gabiley Prison to prevent further sexual violence and other forms of torture and ill-treatment, including by ensuring that all contact with female detainees is done either by or under the supervision of female staff.

  • Calling on them to ensure that anyone who reports any incident of sexual violence and other forms of torture or ill-treatment is adequately protected from reprisals.

Sachlage

Im vergangenen Monat haben vier weibliche Häftlinge des Gabiley-Gefängnisses in Hargeisa in Somaliland gegenüber Amnesty International von mehreren Fällen sexueller Gewalt und Folter berichtet. Sie gaben an, von männlichen Gefängniswärtern während der Spätschicht im Gefängnis vergewaltigt und anderweitig misshandelt worden zu sein. Sie berichteten auch von Vorfällen, bei denen sie schwere Schläge erhalten hätten und ihnen in Zeiträumen zwischen zwei und vier Tagen Nahrung und Wasser verweigert wurden.

Weibliche Häftlinge, die formelle Beschwerden bei der Gefängnisleitung einreichen möchten, werden in den meisten Fällen mit weiteren Schlägen bestraft. Weibliche Wärterinnen sind bei der Meldung solcher Vorfälle gegenüber den Gefängnisbehörden sehr zurückhaltend, da sie Vergeltungsmaßnahmen fürchten. Somit besteht für weibliche Gefangene während ihrer Haft eine erhöhte Gefahr von Folter, wozu auch Vergewaltigungen zählen, und anderweitiger Misshandlung.

Sowohl sexuelle als auch anderweitige Formen der Gewalt verletzen das Recht der Gefangenen auf Sicherheit der Person, welches ihnen nach Artikel 24(2) der Verfassung von Somaliland zusteht. Auch das Völkerrecht verbietet Folter und anderweitige Misshandlung in allen Fällen ausnahmslos.