Willkürlich fortgesetzte Haft

Ein Gericht ordnete am 23. Oktober die Freilassung der syrischen Studentin Tal al-Mallohi an, doch stattdessen brachte man sie aus dem Gefängnis in den Gewahrsam der syrischen Staatsicherheit in Damaskus. Sie soll bis heute dort festgehalten werden. Sie hat keinen Kontakt zur Außenwelt und ist daher von Folter bedroht.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
Presidential Palace
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 332 3410
(kombinierter Telefon-/Faxanschluss, bitte sagen Sie "Fax" und versuchen Sie es öfter, falls Sie nicht durchkommen)
Briefe werden derzeit nicht zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!

VERTEIDIGUNGSMINISTER
'Imad al-Fraij
Fax: (00 963) 11 223 7842
(00 963) 11 666 2460
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 963) 11 223 7842 oder (00 963) 11 666 2460
(kombinierter Telefon-/Faxanschluss, bitte sagen Sie "Fax" und versuchen Sie es öfter, falls Sie nicht durchkommen)
Briefe werden derzeit nicht verlässlich zugestellt. Bitte nur Faxe schicken!

STÄNDIGER VERTRETER SYRIENS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN
Bashar Ja'afari
Ambassador Extraordinary and Plenipotentiary,
820 Second Avenue, 15th Floor
New York, NY 10017, USA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 1 212) 983 4439
E-Mail: exesec.syria@gmail.com oder syrianmission@verizonmail.com

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Rauchstr. 25,
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Februar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Freilassungsanordnung für Tal al-Mallohi umgehend umzusetzen.

  • Bitte geben Sie unverzüglich den Aufenthaltsort von Tal al-Mallohi bekannt und gewähren Sie ihr sofortigen Zugang zu ihrer Familie, einer rechtlichen Vertretung ihrer Wahl und jeglicher benötigter medizinischer Versorgung.

  • Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Tal al-Mallohi nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to ensure that the court order for Tal al-Mallohi’s release is implemented.

  • Calling on them to disclose her whereabouts without delay, and grant her immediate access to her family, lawyer and any medical attention she may require.

  • Urging them to ensure that Tal al-Mallohi is protected from torture and other ill-treatment.

Sachlage

Drei Monate nachdem ein Gericht die Freilassung der Studentin und Bloggerin Tal al-Mallohi angeordnet hat, wird sie immer noch von den syrischen Sicherheitskräften festgehalten. Die damals 18-Jährige Tal al-Mallohi wurde am 27. Dezember 2009 von Angehörigen der syrischen Staatssicherheit festgenommen, nachdem sie von einer Stelle der Abteilung für Politische Sicherheit für eine Vernehmung vorgeladen worden war. Nach neun Monaten in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt bei der syrischen Staatssicherheit verurteilte das Oberste Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court – SSSC) sie am 14. Februar 2011 wegen Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland zu fünf Jahren Gefängnis. Nach Ansicht von Amnesty International entsprachen die Verfahren des SSSC – das Gericht wurde 2011 aufgelöst – bei weitem nicht den Standards für faire Gerichtsverfahren und insbesondere Tal al-Mallohis Verfahren verlief grob unfair.

Ein Strafgericht in Homs ordnete am 23. Oktober 2013 ihre Freilassung an, da sie zwei Drittel ihrer Haftstrafe verbüßt hatte und das syrische Recht allen verurteilten Gefangenen gestattet, dann eine frühzeitige Freilassung zu beantragen. Der Generalstaatsanwalt von Homs und der Staatsanwalt von Rif Dimashq, in dessen Zuständigkeitsbereich das 'Adra-Gefängnis fällt, in dem sie inhaftiert war, stimmten beide ihrer vorzeitigen Entlassung zu. Kurz nach dieser Entscheidung brachte man Tal al-Mallohi in eine Abteilung der Staatssicherheit in Damaskus. Dort wurde sie zum letzten Mal Ende November gesehen. Laut Kontaktpersonen vor Ort ist es ihrer Familie trotz wiederholter Versuche nicht gestattet, sie dort zu besuchen oder ihr irgendetwas zu bringen. Ihr aktueller Rechtsstatus ist nicht bekannt und die Sicherheitskräfte haben auch keine Gründe genannt, warum sie Tal al-Mallohi weiterhin festhalten. Allem Anschein nach ist sie willkürlich in Haft.