Drohende Abschiebung

Karte Dschibuti

Karte Dschibuti

Im vergangenen Monat haben die dschibutischen Behörden Hunderte äthiopische Asylsuchende und Flüchtlinge zusammengetrieben und inhaftiert, um sie nach Äthiopien abzuschieben. Im Fall einer Rückkehr nach Äthiopien drohen ihnen Folter und anderweitige Misshandlung.

Appell an

GENERALSEKRETÄR DES NATIONALEN BÜROS ZUM SCHUTZ VON FLÜCHLINGEN UND BEEINTRÄCHTIGTEN PERSONEN (ONARS)
Mr. Hussein Hassan Darar

Zone Industrielle BP 55
DSCHIBUTI
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Darar)
Fax: (00 253) 21 35 09 14

MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
Mr. Ali Youssouf
Zone Industrielle BP 1863
DSCHIBUTI
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 253) 21 35 38 40

Sende eine Kopie an

DIREKTOR DER UNHCR-LÄNDERVERTRETUNG
Paul Ndaitouroum
Quartier Huéron
Rue de l’IGAD
DSCHIBUTI
Fax: (00 253) 21 35 86 23
Email: ndaitour@unhcr.org

BOTSCHAFT DER REPUBLIK DSCHIBUTI IN FRANKREICH
S.E. Herrn Rachad Farah
26, Rue Emile Ménier
F-75116 Paris
FRANKREICH
Fax: (00 33) 1 45 53 5053
E-Mail: webmaster@amb-djibouti.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN:

  • Bitte lassen Sie die inhaftierten Asylsuchenden und Flüchtlinge unverzüglich frei.

  • Stellen Sie bitte unmittelbar alle Abschiebungen von äthiopischen Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Äthiopien ein.

  • Ich bitte Sie, die Rechte der Asylsuchenden und Flüchtlinge, insbesondere das Recht auf Nicht-Zurückweisung, zu respektieren und zu schützen.

Sachlage

Im vergangenen Monat erhielt Amnesty International glaubwürdige Berichte, denen zufolge die dschibutische Polizei Hunderte Äthiopier_innen, die den ethnischen Gruppen der Amharen und Oromo angehören, zusammengetrieben und inhaftiert hat, um sie anschließend nach Äthiopien abzuschieben. Abschiebungen von äthiopischen Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Dschibuti sind weiterhin an der Tagesordnung.

Der Bearbeitung von Asylanträgen in Dschibuti verläuft sehr langsam. Infolgedessen liegen die Behörden mit der Registrierung im Rückstand, und viele Asylsuchende erhalten keinen Flüchtlingsstatus und somit bis zur abschließenden Bearbeitung ihres Asylantrages auch keine Dokumente, die ihr Bleiberecht attestieren.

Die Anzahl der Abschiebungen stieg am Wochenende des 7. - 8. August stark an. In diesen Tagen gab es große Proteste in den Regionen Oromia und Amhara in Äthiopien. Die gewaltsame Reaktion der Polizei auf Proteste in der Region Oromia im November 2015 führte dazu, dass viele Oromo Äthiopien verließen. Die äthiopische Regierung beschuldigte mehrmals äthiopische Staatsangehörige außerhalb des Landes, die Proteste zu organisieren.

Den Asylsuchenden und Flüchtlingen drohen bei einer Rückkehr nach Äthiopien Folter und anderweitige Misshandlung. Die Abschiebungen verletzen nicht nur ihr Recht auf Non-Refoulement (das Recht, nicht an einen Ort zurückgewiesen zu werden, an dem Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen), sondern auch ihr Verfahrensrecht, sich den Abschiebungen unter Berufung auf die Menschenrechte zu widersetzen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit November 2015 gibt es in der äthiopischen Region Oromia andauernde Proteste, die durch einen Versuch der Regierung, die Hauptstadt Addis Abeba bis in diese Region auszubauen, ausgelöst wurden. Seit Anfang August 2016 haben sich die Proteste auf die Region Amhara und auf Addis Abeba ausgeweitet. Die Reaktion der Regierung war in höchstem Maße unverhältnismäßig. Seit November 2015 sind in der Region Oromia auf Seiten der Protestierenden 500 Tote verzeichnet worden. Allein im August 2016 kamen mehr als 100 Menschen in den Regionen Amhara und Oromia ums Leben.