Haft wegen Facebook-Post

Landkarte, Nordafrika, Algerien

Algerien

Der algerische Aktivist Slimane Bouhafs hat eine fünfjährige Haftstrafe angetreten, zu der er von einem Gericht in Sétif im Osten Algeriens wegen Facebook-Beiträgen verurteilt wurde. Er soll in den Beiträgen den Islam und den Propheten Mohammed beleidigt haben. Ein Termin für sein Rechtsmittelverfahren wurde noch nicht festgesetzt.

Appell an

PRÄSIDENT
Abdelaziz Bouteflika
Presidency of the Republic
El Mouradia, Algiers
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 69 15 95 oder (00 213) 21 60 96 18
E-Mail: president@el-mouradia.dz

JUSTIZMINISTER
Tayeb Louh
Ministry of Justice
8 Place Bir Hakem
16030 El Biar, Algiers
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 92 17 01
E-Mail: contact@mjustice.dz

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSINSTITUTION
M. Mustapha Farouk Ksentini
Commission nationale consultative de promotion et de protection des droits de l’Homme
Palais du Peuple
Avenue Franklin Roosevelt
Algiers, ALGERIEN
Fax: (00 213) 21 23 99 58
E-Mail: contact@cncppdh-algerie.org

BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
S.E. Herrn Nor Eddine Aouam
Görschstraße 45 -46
13187 Berlin
Fax: 030-4809 8716
E-Mail: info@algerische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. September 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Slimane Bouhafs sofort und bedingungslos frei, da er nur aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Meinungsfreiheit verurteilt wurde.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er während seiner Haft Zugang zu qualifiziertem medizinischen Personal und angemessener medizinischer Versorgung hat. Dies umfasst auch die Sicherstellung der Einhaltung seiner Ernährungsbedürfnisse.

  • Ändern Sie bitte Rechtsvorschriften, die die Meinungs- und Religionsfreiheit kriminalisieren, einschließlich des Paragrafen 144 des Strafgesetzbuchs.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Algerian authorities to release Slimane Bouhafs immediately and unconditionally, as his conviction stems solely from the peaceful exercise of his right to freedom of expression.

  • Calling on them to ensure that, while detained, he has ongoing access to a qualified health professional and adequate medical care, including by ensuring his dietary requirements are met.

  • Urging them to amend legislation that criminalizes the rights to freedom of expression and religion, including Article 144 bis 2 of the Penal Code.

Sachlage

Angehörige der Gendarmerie nahmen Slimane Bouhafs am Morgen des 31. Juli in der Provinz (Wilaya) Sétif im Osten Algeriens fest. Sie informierten ihn darüber, dass er beschuldigt werde, den Islam und den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Am frühen Nachmittag desselben Tages brachten sie ihn zur Gendarmerie der Gemeinde Bousselam in der Provinz Sétif, wo er verhört wurde. Zeitgleich wurde sein Haus durchsucht. Da der Staatsanwalt des Gerichts in Sétif den Beschuldigten nicht sehen wollte, brachten die Angehörigen der Gendarmerie ihn spätnachts zum Staatsanwalt des Gerichts von Beni Ourtilane. Weder während der Untersuchungshaft noch während des Verhörs oder des Verfahrens hatte Slimane Bouhafs Zugang zu einem Rechtsbeistand. Am 7. August verurteilte das Gericht ihn wegen "Beleidigung des Propheten" und "Verunglimpfen des islamischen Glaubens und der islamischen Grundsätze" nach Paragraf 144 des algerischen Strafgesetzbuchs zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von 100.000 Algerischen Dinar (etwa 800 Euro). Der Grund hierfür waren von ihm veröffentlichte Facebook-Beiträge.

Nach seiner Festnahme am 31. Juli trat Slimane Bouhafs für mehrere Tage in den Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung im Bel-Air-Gefängnis in Sétif zu protestieren. Seine Familie, die ihn am 17. August treffen durfte, drückte gegenüber Amnesty International große Besorgnis hinsichtlich seines Gesundheitszustands aus, da er viel Gewicht verloren habe. Zudem leide er an Gicht, weshalb er einen strengen Ernährungsplan einhalten muss, was ihm im Gefängnis jedoch nicht möglich ist. Zurzeit wird er in einer Zelle nahe der Krankenstation des Gefängnisses festgehalten.

Die Verfassung Algeriens, welche im Februar 2016 geändert wurde, garantiert Religionsfreiheit, legt aber auch den Islam als Staatsreligion fest. Vage formulierte Bestimmungen im Strafgesetzbuch und der Verordnung 06-03 werden genutzt, um Personen aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit strafrechtlich zu verfolgen. Bei der Verordnung 06-03 handelt es sich um ein 2006 verabschiedetes Gesetz, welches Regelungen zu anderen Glaubensrichtungen enthält.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der 49-jährige Slimane Bouhafs ist zum Christentum konvertiert und Vorsitzender der christlichen Organisation Coordination de Saint-Augustin des chrétiens en Algérie. Er ist außerdem ein Unterstützer der Bewegung für die Autonomie der Kabylei (Mouvement pour l'Autonomie de la Kabylie). In der Woche vor seiner Festnahme am 31. Juli hatte er berichtet, Drohanrufe erhalten zu haben.

Obwohl Artikel 42 der Algerischen Verfassung festlegt, dass die "Glaubens- und Meinungsfreiheit unantastbar" sind, werden Personen in Algerien nach Paragraf 144 des Strafgesetzbuchs aufgrund ihres Übertritts zum Christentum und des Nichteinhaltens des muslimischen Fastenmonats Ramadan strafrechtlich verfolgt. Zudem sind Fälle bekannt, in denen Christ_innen – einschließlich Konvertit_innen – unter Verordnung 06-03, die Regelungen zu vom Islam abweichen Glaubensrichtungen enthält, wegen der "Ausübung religiöser Rituale ohne Genehmigung" vor Gericht gestellt wurden.

Amnesty International wendet sich gegen Blasphemie-Gesetze, die die Rechte auf Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit, sowie auf Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz vor Diskriminierung verletzen.

Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Dokument "Algeria: key human rights concerns ahead of presidential elections" (Index: MDE 28/004/2014), veröffentlicht am 14 April 2014, unter www.amnesty.org/en/documents/MDE28/004/2014/en/.