Familie von getötetem Menschenrechtler in Gefahr
Karte von Mexiko
© Amnesty International
Der Menschenrechtler Herón Sixto López ist im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca verschleppt und getötet worden. Amnesty International befürchtet, dass auch seine Familie und KollegInnen in Gefahr sind.
Appell an
GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES OAXACA
Lic. Gabino Cué Monteagudo
Plaza de la Constitución, Centro Histórico
C.P. 68000, Oaxaca de Juárez, Oaxaca
MEXIKO
(Anrede: Sr. Gobernador / Sehr geehrter Herr Gouverneur / Dear Governor)
Fax: (00 52) 95 1501 8100, Durchwahl 40068 (sagen Sie "Me da tono de fax, por favor")
E-Mail: spagoboaxaca@gmail.com
INNENMINISTER
Miguel Ángel Osorio Chong
Secretario de Gobernación
Bucareli 99, col. Juárez
C. P. 6600, México D. F.
MEXIKO
(Anrede: Sr. Secretario / Sehr geehrter Herr Minister /
Dear Minister)
Fax: (00 52) 55 5093 3414
E-Mail: secretario@segob.gob.mx
Sende eine Kopie an
ÖRTLICHE MENSCHENRECHTSORGANISATION
Centro de Derechos Humanos y Asesoría a Pueblos Índigenas A.C. – COAPI
E-Mail: cedhapi@yahoo.com.mx
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN
S. E. Herrn Enrique Palos Soto
Geschäftsträger a. i. (Gesandter)
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23 700
E-Mail: mail@mexale.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte erlassen Sie wirksame Schutzmaßnahmen für die Familie von Herón Sixto López und auch für andere Mitglieder von COAPI.
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Ich bitte Sie, unverzüglich eine umfassende und unparteiische Untersuchung der Verschleppung und Tötung von Herón Sixto López sowie der Einschüchterungsversuche gegen seine Familie einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
- Ich möchte Sie an Ihre Verpflichtung erinnern, es MenschenrechtsverteidigerInnen zu ermöglichen, ihrer Arbeit ohne Furcht vor Repressalien nachzugehen, wie es in der UN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen von 1998 festgeschrieben ist.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to provide effective protection to Herón Sixto López’s family and other members of COAPI.
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Urging them to order a full, prompt and impartial investigation into the abduction and killing of Herón Sixto López and acts of intimidation against his family, and bring those responsible to justice.
- Reminding them of their duty to guarantee that human rights defenders can carry out their work without fear of reprisals, as established in the 1998 UN Declaration on Human Rights Defenders.
Sachlage
Am 20. Juli wurde die Leiche des Menschenrechtsverteidigers Herón Sixto López nahe der Gemeinde San Sebastián Tecomaxtlahuaca im Bundesstaat Oaxaca im Süden Mexikos gefunden. Sie wies mindestens sechs Schusswunden auf. Herón Sixto López war am 15. Juli als vermisst gemeldet worden; an diesem Tag war er zuletzt in seinem Büro des Orientierungs- und Beratungszentrums für indigene Völker (Centro de Orientación y Asesoría a Pueblos Indígenas – COAPI) gesehen worden. Sein Verschwinden wurde bei der Staatsanwaltschaft von Oaxaca in Juxtlahuaca offiziell angezeigt.
Herón Sixto López setzte sich in lokalen Gemeinden für die Rechte indigener Gruppen ein. So vertrat er beispielsweise das indigene Volk der Mixteken in Landstreitigkeiten. In den letzten Monaten seines Lebens hatte er zahlreiche anonyme Anrufe erhalten. Einer der Anrufer sagte ihm offenbar, dass man ihn "verschwinden" lassen würde. Seit seinem Tod haben seine Familienangehörigen Vorfälle angezeigt, die den Schluss nahelegen, dass sie sich ebenfalls in Gefahr befinden. Am 21. Juli wurde die Familie nach der Beerdigung von Herón Sixto López von einem Auto verfolgt.
Die Umstände, die zum Tod von Herón Sixto López führten, müssen noch in vollem Umfang geklärt werden. Dabei ist es allerdings wichtig, dass ein etwaiger Zusammenhang mit seiner Menschenrechtsarbeit umfassend untersucht wird.
Hintergrundinformation
COAPI wurde 2001 gegründet, um die Rechte der örtlichen Indigenengruppe der Mixteken zu verteidigen und zu fördern und sie über ihre Rechte aufzuklären, da sich einige von ihnen wegen ihrer Landrechte im Disput mit Grundbesitzern befinden.
MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen laufen in Mexiko Gefahr, wegen ihrer Arbeit bedroht, eingeschüchtert und angegriffen zu werden. Untersuchungen enden so gut wie nie in einer Anklage gegen die Verantwortlichen, was zu einem Klima der Straffreiheit und Unsicherheit geführt hat. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Drohungen gegen und Angriffe auf MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen in Oaxaca stark erhöht.
Sowohl das mexikanische Abgeordnetenhaus als auch der Senat hatten 2012 einem Gesetz zum Schutz der MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen einstimmig zugestimmt. Der Präsident hat dieses Gesetz bereits unterschrieben. Der Prozess der Umsetzung des Gesetzes mit direkter Beteiligung von RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft hat nun begonnen. Dieser Mechanismus hat jedoch bisher noch nicht wirksam zum Schutz von bedrohten Personen beigetragen. Um die Wirksamkeit der Gesetze zu garantieren, müssen daher dringend Durchführungsregeln und klare Richtlinien für Behörden auf Bundesebene und bundesstaatlicher Ebene zur Umsetzung von Schutzanordnungen erlassen sowie Finanzmittel und hochrangige politische Unterstützung bereitgestellt werden. Die Behörden dürfen nicht davon ausgehen, dass ihre Verantwortung auf die Einrichtung eines Schutzmechanismus beschränkt ist.