Verfahren vertagt

Die Behörden in den Vereinigten Arabischem Emiraten versuchen jede Form von Kritik im Keim zu ersticken

Die Behörden in den Vereinigten Arabischem Emiraten versuchen jede Form von Kritik im Keim zu ersticken

Dr. Nasser bin Ghaith erschien am 2. Mai vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs in Abu Dhabi. Sein Fall wurde auf den 23. Mai vertagt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und steht allein wegen der friedlichen Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit unter Anklage.

Appell an

VIZEPRÄSIDENT UND PREMIERMINISTER
HH Sheikh Mohammed Bin Rashid al-Maktoum
Prime Minister’s Office, PO Box: 212000, Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 4 330 4044
E-Mail: info@primeminister.ae
Twitter: @HHShkMoh

INNENMINISTER
Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan
Zayed Sport City, Arab Gulf Street, Near to Shaikh Zayed Mosque, POB: 398, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 2 402 2762 oder (00 971) 2 441 5780
E-Mail: moi@moi.gov.ae

Sende eine Kopie an

KRONPRINZ
Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court
King Abdullah Bin Abdulaziz, Al Saud Street
P.O. Box: 124, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MBZNews

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn
Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
E-Mail: AmbOffice.Berlin@mofa.gov.ae

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Dr. Nasser bin Ghaith bitte umgehend und bedingungslos frei, da die Anklagen gegen ihn lediglich auf der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit beruhen.

  • Leiten Sie bitte eine umfassende und unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen Foltervorwürfe ein und stellen Sie sicher, dass vor Gericht keine Aussagen zugelassen werden, die durch Folter oder Misshandlung oder während der Zeit, in der er "verschwunden" war, erzwungen wurden.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Dr. Nasser bin Ghaith bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und regelmäßigen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und zu seiner Familie erhält.

Sachlage

Dr. Nasser bin Ghaith erschien am 2. Mai vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs in Abu Dhabi. Dies war das zweite Mal seit seinem Verschwindenlassen am 18. August 2015, dass er vor Gericht angehört wurde.
Während der Anhörung sprach Dr. Nasser bin Ghaith sein Verschwindenlassen sowie seine andauernde geheime Haft an, wie er dies bereits bei der vorherigen Anhörung am 4. April getan hatte. Er sagte vor Gericht aus, dass er fast acht Monate lang in geheimer Haft gehalten und mit Schlägen und Schlafentzug gefoltert worden sei. Der Richter wies diese Vorwürfe ab und ordnete keine Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe an. Das weitere Verfahren wurde auf den 23. Mai vertagt.

Zu den Anklagepunkten gegen Dr. Nasser bin Ghaith gehören u. a. "das Begehen feindseliger Handlungen gegen einen fremden Staat" wegen seiner Kommentare auf Twitter, in denen er die ägyptische Regierung kritisierte, die "Verbreitung falscher Informationen, um Ruf und Ansehen des Staates und einer ihrer Institutionen zu schädigen", weil er auf Twitter erklärt hatte, im Fall "VAE 5" kein faires Verfahren erhalten zu haben, die "Verbreitung falscher Informationen" zur Regierung der VAE und ihrer Politik sowie die "offensive Kritik am Bau eines Hindu-Tempels in Abu Dhabi und die Aufhetzung von Bürgern der VAE gegen ihre Führung und Regierung" wegen eines Tweets, der ihm zufolge vom Gericht falsch verstanden wurde und eigentlich zu Toleranz aufrufen sollte. Außerdem wird er der "Kommunikation und Kooperation mit Angehörigen der verbotenen Organisation al-Islah" angeklagt, weil er sich mit Personen traf, die im Fall "VAE 94" angeklagt waren, sowie der "Kommunikation und Kooperation mit der verbotenen emiratischen Umma-Partei".