Medizinische Versorgung verweigert
Ergebnis dieser Urgent Action
Die israelischen Behörden haben sich damit einverstanden erklärt, dem Palästinenser Ahmed Abu Mteer die Erlaubnis zu erteilen, Gaza zu verlassen, um in einem palästinensischen Krankenhaus in Ostjerusalem eine lebensnotwendige Behandlung zu erhalten.
Die israelischen Behörden verweigern schwerkranken PalästinenserInnen den Zugang zu medizinischer Versorgung, die sie in Gaza nicht erhalten können. So hat man Ahmed Abu Mteer die Erlaubnis verweigert, von Gaza in ein palästinensisches Krankenhaus in Ostjerusalem zu fahren, um dort die lebensrettende medizinische Versorgung zu erhalten. Bei ihm wurde ein Hodgkin-Lymphom diagnostiziert, eine Krebsform, die heilbar ist, sofern man sie in einem frühen Stadium behandelt.
Appell an
VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak
Minister of Defence, Ministry of Defence
37 Kaplan Street, Hakirya
Tel Aviv 61909, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 972) 3 691 6940
E-Mail: minister@mod.gov.il
MILITÄRRICHTER
Brigadier General Avihai Mandelblit
Judge Advocate General
6 David Elazar Street, Hakirya,
Tel Aviv, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Brigadier General)
Fax: (00 972) 3 608 0366
E-Mail: arbel@mail.idf.il
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Yoram Ben Zeev
Auguste-Viktoria-Straße 74-76, 14193 Berlin
Fax: 030-8904 5555
E-Mail: berlin@israel.de oder admsec@berlin.mfa.gov.il
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Eilaktionen schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. August 2009 keine Apelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE
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expressing grave concern that Ahmad Abu Mteer has been denied permits to access potentially life-saving treatment;
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pointing out that under international law, Israel, as the occupying power, has the responsibility to ensure that the population of Gaza and the rest of the OPT has access to adequate medical care and hospital treatment
- noting that Ahmed Abu Mteer needs urgent medical treatment which he cannot receive at home, and that delays caused by denials of his request to travel to the hospital in East Jerusalem put his life at risk.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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Ihre große Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Ahmed Abu Mteer der Zugang zu einer möglicherweise lebensrettenden Behandlung verwehrt wird;
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darauf hinweisen, dass Israel als an das Völkerrecht gebundene Besatzungsmacht sicherstellen muss, dass die BewohnerInnen des Gazastreifens Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung und stationärer Behandlung erhalten;
- fordern, dass Ahmed Abu Mteer dringend medizinische Versorgung erhält, die in Gaza nicht zur Verfügung steht, und feststellen, dass sein Leben durch das wiederholte Ablehnen seiner Anträge auf Behandlung in Ostjerusalem in Gefahr ist.
Sachlage
Die Diagnose wurde im August 2008 gestellt. Ahmed Abu Mteer hat mehrere Chemotherapien in Gaza erhalten, wo es jedoch nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung gibt. Die Behandlung in Gaza reichte nicht aus, um die Krankheit in den Griff zu bekommen. Eine radiologische Untersuchung ergab im Mai 2009, dass sich ein Geschwür in seiner Brust gebildet hat und seine Lymphknoten geschwollen sind. Am 7. Mai erhielt er eine Überweisung an das Augusta-Victoria-Krankenhaus in Ostjerusalem, wo er lebensrettende Maßnahmen erhalten soll. Die geplanten Maßnahmen beinhalten Chemotherapie, Bestrahlung und Stammzellentransplantation. Bei letzterem werden durch die Behandlung beschädigte oder zerstörte Zellen durch körpereigene Zellen oder Zellen eines Spenders mit ähnlicher Zellstruktur ersetzt.
Am 23. Juni sollte Ahmed Abu Mteer von Gaza nach Ostjerusalem reisen, um den Krankenhaustermin wahrzunehmen. Ostjerusalem ist Teil der besetzten palästinensischen Gebiete, und die israelischen Behörden verweigerten ihm aus nicht näher genannten "Sicherheitsgründen" die Ausreise aus Gaza.
Ahmed Abu Mteer wandte sich daraufhin an die israelische Abteilung der international tätigen Organisation Physicians for Human Rights (PHR-Israel), die sich mit Frau Professor Dina Ben Yehuda in Verbindung setzte. Professor Yehuda ist Leiterin der hämatologischen Abteilung des Hadassah-Klinikums in Jerusalem. Sie kam zu dem Schluss, dass Ahmed Abu Mteer dringend eine intensivere Behandlung mit aggressiverer Chemotherapie, Bestrahlung und Stammzellentransplantation benötige, da die in Gaza erhaltene Behandlung nicht ausreichend ist. In Gaza ist nur das erste Stadium der Behandlung eines Hodgkin-Lymphoms möglich; keine der von Professor Yehuda angeordneten Behandlungen stehen dort zur Verfügung, können aber leicht in Krankenhäusern in Ostjerusalem durchgeführt werden, die nur eine Stunde von Gaza entfernt liegen.
Aufgrund der Einschätzung von Professor Yehuda beantragte PHR-Israel für Ahmed Abu Mteer am 30. Juni bei dem israelischen Koordinator in Gaza eine Reiseerlaubnis von Gaza in das Krankenhaus in Ostjerusalem. Zwei Tage später wurde der Antrag von den israelischen Behörden erneut aus nicht näher genannten "Sicherheitsgründen" abgelehnt. Ahmed Abu Mteer muss in Gaza bleiben und kann nicht in das Krankenhaus in Ostjerusalem reisen.
Hintergrundinformation
PalästinenserInnen sind seit Juni 2007 in Gaza eingeschlossen. Damals verschärfte Israel die ohnehin schon strikten Bewegungseinschränkungen der BewohnerInnen von Gaza. Seitdem wurde es mit wenigen Ausnahmen PalästinenserInnen aus Gaza untersagt, den Rest der besetzten palästinensischen Gebiete zu besuchen. Dies betrifft auch Ostjerusalem, wo sie medizinische Versorgung erhalten könnten, die in Gaza nicht zur Verfügung steht. Die medizinischen Einrichtungen in Gaza verfügen weder über Fachpersonal noch die erforderliche Ausstattung, um eine Reihe von Krankheiten zu behandeln. Hinzu kommt, dass Krankenhäusern und Gesundheitszentren immer weniger Ersatzteile für medizinisches Gerät zur Verfügung stehen, was Folge der israelischen Blockade von Importen nach Gaza ist.
In den vergangenen zwei Jahren sind eine Vielzahl schwerkranker PatientInnen gestorben, weil sie von den israelischen Behörden aus nicht näher genannten "Sicherheitsgründen" daran gehindert wurden, den Gaza-Streifen zu verlassen, oder ihre Ausreise verzögert wurde. Es gibt keinen Grund, PatientInnen, die dringend eine medizinische Behandlung benötigen, die Einreise nach Israel aus Sicherheitsgründen zu verweigern, da alle Personen am Grenzübergang genauesten Sicherheitskontrollen unterzogen werden.
Auf der Grundlage des Völkerrechts darf Israel als Besatzungsmacht keine Kollektivstrafen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen die palästinensische Bevölkerung verhängen und muss sicherstellen, dass die BewohnerInnen des Gazastreifens und des Westjordanlands Zugang zu medizinischer Betreuung und stationärer Behandlung erhalten.