Rückkehr auf die Krim verweigert

Die russischen Behörden haben dem Anführer der Krim-Tataren, Refat Chubarov, ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Halbinsel Krim erteilt. Dieser Schritt ist offenbar Teil einer Kampagne der Einschüchterung und Drangsalierung der krimtatarischen Gemeinschaft seit der Annektierung der ukrainischen Halbinsel durch Russland.

Appell an

STAATSANWÄLTIN DER KRIM
Natalia Poklonskaya
Ul. Sevastapolskaya, d.21
Simferopol
Republic of Crimea 295015, UKRAINE
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrte Frau Staatsanwältin)
Fax: (00 380) 652 550-310

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP- 3, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41 / (00 7) 495 692 1725

Sende eine Kopie an

Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Krimtatarisch, Ukrainisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. August 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, das Einreiseverbot für Refat Chubarov und Mustafa Jemiliev aufzuheben, ihnen umgehend Zugang zur Krim zu erlauben, damit sie so ihr Recht, in ihr eigenes Land einreisen zu dürfen, wahrnehmen können.

  • Ich bitte Sie, im Hinblick auf die Bewohner_innen der Krim die Rechte auf Bewegungsfreiheit und freie Wahl des Wohnsitzes zu respektieren, wie sie in Artikel 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie in Protokoll 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind.

  • Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass alle Menschen, die auf der Halbinsel Krim leben, ihre Menschenrechte ohne Diskriminierung wahrnehmen können.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on them to lift the entry ban on Refat Chubarov as well as Mustafa Jemiliev, giving them immediate and unimpeded access to Crimea, so they can exercise their right to enter their own country.

  • Urging them to respect the right to freedom of movement and freedom to choose one’s place of residence, in accordance with Article 12 of the International Covenant on Civil and Political Rights and Protocol Four of the European Convention of Human Rights, with regard to all residents of Crimea.

  • Urging them to ensure that all who live in Crimea are able to exercise their human rights, without discrimination.

Sachlage

Refat Chubarov befand sich am 5. Juli auf der Rückreise aus der ukrainischen Region Cherson auf die besetzte Krim, als er an einem Kontrollpunkt von russischen Militärangehörigen angehalten wurde. Laut Angaben von Refat Chubarov traf dort wenig später die De-facto-Staatsanwältin der Krim ein und legte ihm eine schriftliche Verwarnung vor. In dem Schriftstück hieß es, seine Aktivitäten und die Aktivitäten des Mejlis (ein Gremium, das von der Qurultai, einer informellen Vertretung der ethnischen Gemeinschaft der Krim-Tataren, gewählt wird), dessen Vorsitzender Refat Chubarov ist, verstießen gegen das russische Gesetz gegen Extremismus. Man teilte ihm mit, er könne Einspruch gegen die Verwarnung einreichen. Refat Chubarov ging davon aus, er könne seine Reise in Richtung Krim fortsetzen, die Angehörigen der russischen Grenztruppen erteilten ihm jedoch ein fünfjähriges Einreiseverbot für das Staatsgebiet der Russischen Föderation. Er ist damit der zweite führende Angehörige der krimtatarischen Gemeinschaft, der seit der Besetzung der Krim durch die Russische Föderation im März ein Einreiseverbot für die Halbinsel erhalten hat.

Refat Chubarov hatte in Cherson an einem Treffen der krimtatarischen Gemeinschaft teilgenommen, das nicht auf der Krim stattfinden konnte, weil der informelle Anführer der Gemeinschaft und ehemalige Vorsitzende des Mejlis, Mustafa Jemiliev, ebenfalls ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Krim erhalten hatte. Damit Mustafa Jemiliev an dem Treffen teilnehmen konnte, musste die Gemeinschaft für das Treffen einen Ort außerhalb der Krim wählen.

Das Einreiseverbot stellt eine Verletzung des Rechts von Refat Chubarov auf Bewegungsfreiheit dar, das in Artikel 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Art. 12 (4): "Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen") und dem Protokoll Nr. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Die Russische Föderation ist Vertragsstaat beider Abkommen.

Amnesty International hat seit der Besetzung der Krim durch die russischen Behörden im März dieses Jahres mehrere Fälle von Drangsalierungen und Einschüchterungen der krimtatarischen Gemeinschaft durch die De facto-Behörden der Krim und der russischen Behörden dokumentiert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach der Besetzung der Krim haben die russischen Behörden zwar öffentlich erklärt, die Rechte der krimtatarischen Gemeinschaft zu respektieren, gleichzeitig begannen sie aber, gegen die Gemeinschaft vorzugehen. So werden die Rechte der krimtatarischen Gemeinschaft eingeschränkt, darunter die Rechte auf Bewegungsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Es hat auch Berichte über Gewalt gegen Angehörige der krimtatarischen Gemeinschaft gegeben. Verantwortlich dafür sollen sowohl die Behörden als auch bewaffnete "Selbstverteidigungs"-Gruppen ("krymskaya samooborona") sein, die seit der Besetzung der Krim gegründet worden sind.

Die De-facto-Staatsanwältin der Krim hat Refat Chubarov am 4. Mai eine Verwarnung erteilt, in der ihm die strafrechtliche Verfolgung auf der Grundlage des russischen Anti-Extremismus-Gesetzes angedroht wird. Die Staatsanwältin wirft Refat Chubarov vor, "verbotene öffentliche Protestaktionen" an verschiedenen Orten auf der Halbinsel Krim organisiert zu haben. Die genannten Protestaktionen stehen in Zusammenhang mit dem von der russischen Migrationsbehörde am 22. April verfügten Krim-Einreiseverbot gegen Mustafa Jemiliev, den früheren Vorsitzenden des Mejlis, Abgeordneten des ukrainischen Parlaments und ehemaligen Dissidenten der Sowjetunion. Die russischen Behörden haben keine offizielle Begründung für das gegen Mustafa Jemiliev verfügte Einreiseverbot angegeben. Angehörige der Sicherheitskräfte durchsuchten am 14. Mai das Haus von Mustafa Jemiliev, der sich aufgrund des Einreiseverbots dort nicht aufhielt.

Refat Chubarov hat gegen das Einreiseverbot Rechtsmittel eingelegt und erklärt: "Sie haben mir einfach meine Heimat genommen. Sie verbieten mir, meine Mutter zu sehen … und meinem Volk zu dienen … Sie haben mir alles genommen".

Aufgrund der Einschüchterungen und Drangsalierungen, die viele als zielgerichtete Kampagne betrachten, sind tausende Angehörige der krimtatarischen Gemeinschaft in andere Gebiete der Ukraine geflohen. Für einige Angehörige der krimtatarischen Gemeinschaft weckt die derzeitige Situation schmerzhafte Erinnerungen an das Jahr 1944, als unter Stalin die gesamte Gemeinschaft von der Krim nach Zentralasien und andere entlegene Gebiete der Sowjetunion verbracht wurde. Erst in den 1980er-Jahren erlaubte man der Gemeinschaft auf die Krim zurückzukehren, und erst in den 90er-Jahren kehrte eine signifikante Zahl Angehöriger der krimtatarischen Gemeinschaft auf die Halbinsel zurück.