Rizana Nafeek hingerichtet

Ergebnis dieser Urgent Action

Rizana Nafeek ist am 9. Januar in der Stadt Dawadmi westlich der saudi-arabischen Hauptstadt Riad hingerichtet worden.

Rizana Nafeeks Pass

Rizana Nafeeks Pass

Rizana Nafeek ist am 9. Januar in der Stadt Dawadmi westlich der saudi-arabischen Hauptstadt Riad hingerichtet worden.

Sachlage

Rizana Nafeek war im Mai 2005 unter der Anklage verhaftet worden, ein in ihrer Obhut befindliches Kind getötet zu haben. Zum Tatzeitpunkt war sie erst 17 Jahre alt. Ein Gericht in der westlich der Hauptstadt Riad gelegenen Stadt Dawadmi hatte Rizana Nafeek am 16. Juni 2007 zum Tode verurteilt. Das zuständige Kassationsgericht hielt das Urteil aufrecht und leitete es an den Obersten Richterrat zur Ratifizierung weiter. Der Rat sah jedoch zusätzlichen Klärungsbedarf und verwies das Urteil deshalb zurück an die Vorinstanz. Der Fall ging daraufhin an verschiedene Gerichte zur Beratung, bis schließlich am oder um den 25. Oktober 2010 herum der Oberste Gerichtshof von Riad das Todesurteil aufrechterhielt. Das Todesurteil wurde nun vom saudischen König ratifiziert und am Morgen des 9. Januars in Dawadmi vollstreckt.

Die junge Frau hatte weder in der Untersuchungshaft noch während ihres ersten Prozesses Zugang zu anwaltlicher Beratung. Während der Verhöre hatte sie den Mord "gestanden", ihr Geständnis jedoch später mit der Begründung zurückgezogen, es sei ihr nach der Anwendung körperlicher Gewalt abgenötigt worden. Sie erklärte, der Tod des Babys sei ein Unfall gewesen. Es soll erstickt sein, als es aus einer Flasche trank. Der Mann, der ihre Aussagen vom Tamilischen ins Arabische übersetzt hatte, war möglicherweise gar nicht in der Lage, korrekt zu übersetzen. Mittlerweile lebt der Mann nicht mehr in Saudi-Arabien.

Rizana Nafeek war im Mai 2005 nach Saudi-Arabien gereist, um dort als Hausmädchen zu arbeiten. In dem von ihr mitgeführten Pass war ihr Geburtsdatum mit Februar 1982 angegeben, laut Geburtsurkunde kam sie jedoch erst im Februar 1988 zur Welt. Somit wäre sie zum Tatzeitpunkt gerade einmal 17 Jahre alt gewesen. Nach Kenntnis von Amnesty hatte man Rizana Nafeek nicht gestattet, dem Gericht bei ihrer Verhandlung 2007 ihre Geburtsurkunde oder einen anderen Nachweis ihres Alters vorzulegen. Obwohl sie in nachfolgenden Gerichtverfahren die Möglichkeit dazu hatte, scheint dies die Entscheidung der Richter, in deren Ermessen es liegt, die Volljährigkeit eines Kindes festzulegen, nicht beeinflusst zu haben.

Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die mit Appellschreiben versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.