Gefangene im Hungerstreik

Basma al-Kiyumi, 2009

Basma al-Kiyumi, 2009

Zahlreiche Personen, die aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind, befinden sich im Hungerstreik, um gegen die Verzögerung ihrer Rechtsmittelverfahren zu protestieren. Amnesty International betrachtet alle, die allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte festgehalten werden, als gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113, OMAN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior
P.O. Box 127, Ruwi 112
Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
Chairman, National Human Rights Commission
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herr Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte mit Nachdruck die umgehende und bedingungslose Freilassung aller Personen fordern, die als gewaltlose politische Gefangene allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.

  • Sämtliche erhobenen Anklagen und gefällten Urteile, die nur mit der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusammenhängen, müssen zurückgenommen werden.

  • Ich bitte Sie eindringlich, Gefangene nicht für ihren Hungerstreik zu bestrafen.

  • Ich fordere Sie auf, sicherzustellen, dass diejenigen, gegen die der begründete Verdacht besteht, eine als Straftat anerkannte Handlung begangen zu haben, entweder umgehend ein rechtliches Verfahren erhalten, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht, oder freigelassen werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Omani authorities to release, immediately and unconditionally, all those held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly, as they would be prisoners of conscience.

  • Calling on them to drop all charges, and overturn all convictions, related solely to the peaceful exercise of the rights to freedom of expression and assembly.

  • Urging the authorities to refrain from taking punitive measures against prisoners for undertaking hunger strikes.

  • Urging the authorities to ensure that those reasonably suspected of a recognisably criminal offence are promptly tried in proceedings that fully conform to international fair trial standards or released.

Sachlage

Mindestens 31 Personen, die im Zentralgefängnis von Sama’il im Oman inhaftiert sind, befinden sich im Hungerstreik. Sie protestieren damit dagegen, dass der Oberste Gerichtshof die Anhörung einiger ihrer Rechtsmittel verschoben hat. Sie fordern zudem den Sicherheitsdienst dazu auf, nicht weiter die Arbeit der Justiz zu behindern. Am 9. Februar 2013 begannen 17 Inhaftierte ihren Hungerstreik. Am 12. Februar beteiligten sich sieben weitere Gefangene, darunter auch die Aktivistin Basimah al-Rajihi und die Strafverteidigerin Basma al-Kiyumi, an dem Hungerstreik. Alle 24 Personen wurden 2012 festgenommen und verschiedener Straftaten angeklagt, unter anderem der Teilnahme an Demonstrationen und der Beleidigung des Sultans. Am 16. Februar traten acht weitere Personen, die im Zusammenhang mit Ereignissen von 2011 in Sohar für schuldig befunden worden waren, dem Hungerstreik aus Solidarität mit den 24 bei. Mindestens einer von ihnen, Salem al-Ma’amari, beendete am 18. Februar den Hungerstreik, als sich sein Gesundheitszustand verschlechterte. Omanischen AktivistInnen zufolge haben sich zwei Männer, die dem Hungerstreik am 16. Februar beigetreten waren, aus Solidarität vor kurzem den Mund zugenäht.

Sa’eed al-Hashemi soll am 12. Februar in Einzelhaft gekommen sein, weil er den Streik angeführt hatte. Am 13. Februar soll er in ein Krankenhaus gebracht worden sein, nachdem sich sein Gesundheitszustand verschlechtert hatte.

Das Berufungsgericht in der Hauptstadt Maskat hielt im Dezember die Urteile gegen 29 AktivistInnen aufrecht. 28 der 29 Aktivisten haben Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr erhalten. Die Haftstrafe der 29. Person wurde zur Bewährung ausgesetzt. Am 16. Januar 2013 bestätigte das Berufungsgericht in Maskat die Urteile gegen sieben AktivistInnen. Zwei von ihnen leisten zudem Strafen ab, die im Dezember bestätigt worden waren. Die Strafen zweier weiterer AktivistInnen wurden gemindert. Das erstinstanzliche Gericht in Maskat hatte die 36 AktivistInnen in mehreren gesonderten Gerichtsverfahren zwischen dem 26. Juni und dem 16. September 2012 verurteilt. Die meisten traten ihre Strafen an, nachdem diese aufrechterhalten worden waren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Dutzende omanische AktivistInnen wurden infolge der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verurteilt oder stehen zurzeit vor Gericht. Die Verhandlungen begannen 2012, nachdem im Mai und Anfang Juni 2012 zahlreiche SchriftstellerInnen, AktivistInnen und BloggerInnen im Oman festgenommen worden waren. In dieser Zeit gab die omanische Staatsanwaltschaft mehrere Stellungnahmen ab, in denen sie drohte, rechtliche Schritte gegen jede Person einzuleiten, die "unter dem Vorwand, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen" in den Printmedien oder im Internet "beleidigende Äußerungen" veröffentliche.

Die Festnahmewelle begann am 31. Mai 2012 mit der Inhaftierung dreier AktivistInnen, die nach Fohoud zu den dortigen rund 250 Kilometer südwestlich von Maskat entfernt gelegenen Erdölfeldern unterwegs waren, um einen in der Woche zuvor begonnenen Streik der ArbeiterInnen zu dokumentieren. Bei den Festgenommenen handelt es sich um den Rechtsanwalt Yaqoub al-Kharousi sowie um Habeeba al-Hina'i und Ismail al-Muqbali, Mitglieder der erst jüngst gegründeten omanischen Menschenrechtsorganisation "Omani Group for Human Rights". Gegen die drei AktivistInnen erging Berichten zufolge Anklage wegen "Anstiftung zu Protesten". Im Juni wurden erneut mehrere SchriftstellerInnen und AktivistInnen festgenommen. Mindestens 22 Personen wurden am 11. Juni infolge des bloßen friedlichen Protests vor dem Polizeipräsidium in Maskat in Haft genommen. Sie hatten dort die Freilassung der drei AktivistInnen gefordert, die am 31. Mai inhaftiert worden waren.

Am 5. Dezember hielt das Berufungsgericht in Maskat die Urteile gegen fünf Männer und eine Frau wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung diffamierender Materialien im Internet aufrecht. Abdullah al-Abdali, Bassam Abu Qasida, Hilal al-Busa’idi, Issa al-Mas’udi und Muhammad al-Kiyumi wurden zu einjährigen Haftstrafen und der Zahlung von jeweils 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.000 Euro) verurteilt. Die Frau, Maymouna al-Badi, erhielt eine Gefängnisstrafe von 20 Tagen.

Am 12. Dezember erhielt das Berufungsgericht in Maskat die Urteile des erstinstanzlichen Gerichts gegen elf Männer und eine Frau wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung von diffamierenden Materialien im Internet aufrecht. Bei den Verurteilten handelte es sich um Abdullah al-Arimi, Abdullah al-Siyabi, Ali al-Muqbali, Hamad al-Kharousi, Mahmoud al-Rawahi, Mohamed al-Badi, Mohamed al-Habsi, Nabhan al-Hanashi, Rashed al-Badi, Taleb al-Ebri, Hamoud al-Rashidi und Mona Harden. Zwölf von ihnen wurden zu je einem Jahr Haft und einem Bußgeld von zwischen 200 und 1.000 omanischen Rial (umgerechnet etwa 280 und 1.900 Euro) verurteilt. Nur Hamoud al-Rashidi erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung.

Die Urteile gegen elf andere AktivistInnen wurden ebenfalls am 12. Dezember von dem Berufungsgericht bestätigt. Die neun Männer und zwei Frauen waren wegen rechtswidriger Versammlung zu sechs Monaten Haft und einem Bußgeld von 200 omanischen Rial verurteilt worden. Bei den Verurteilten handelte es sich um Abdullah al-Ghilani, Badr al-Jaberi, Basimah al-Rajihi, Basma al-Kiyumi, Khaled al-Nawfali, Mahmoud al-Jamoudi, Mahmoud al-Rawahi, Mohamed al-Fazari, Mukhtar al-Hina’i, Nasser al-Ghilani und Sa’eed al-Hashimi.

Am 16. Januar 2013 bestätigte das Berufungsgericht in Maskat die Urteile gegen die sieben AktivistInnen Usama al-Tawayyah, Ahmed al-Mu’ammari, Awadh al-Sawafi, Mukhtar al-Hina’i, Mohammed al-Jamoudi, Ismail al-Muqbali und Hassan Raqishi. Sie waren wegen der Beleidigung des Sultans und des Verstoßes gegen die Internetgesetze in Oman zu zwischen 12 und 18 Monaten Haft und einem Bußgeld von 1.000 omanischen Rial verurteilt worden. Mohammed al-Jamoudi und Mukhtar al-Hina’i leisteten zu der Zeit bereits Haftstrafen ab, die am 12. Dezember bestätigt worden waren. Das Strafmaß von Ishaq al-Aghbari und Ali al-Hajji wurde im selben Verfahren auf drei bzw. sechs Monate reduziert.

Die Anfang 2011 in Oman ausgebrochenen Proteste, die mit den Unruhen im gesamten nahöstlichen und nordafrikanischen Raum zusammenfielen, hatten eine Reihe von politischen und sozialen Reformen zur Folge. Die starken Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit blieben jedoch weiter bestehen. Hunderte Protestierende wurden 2011 festgenommen und viele von ihnen vor Gericht gestellt. Die omanische Polizei löste zahleiche Proteste unter Gewaltanwendung auf, wobei Berichten zufolge mindestens ein Mann in der Stadt Sohar ums Leben kam.