Verurteilungen aufrechterhalten

Fünf Männer und eine Frau, die im August wegen Beleidigung des Sultans zu Haftstrafen verurteilt worden waren, müssen diese offenbar bald antreten. Mindestens 14 weitere AktivistInnen werden in den nächsten zwei Wochen vor einem Berufungsgericht in Maskat erscheinen. Es ist wahrscheinlich, dass auch ihre Verurteilungen aufrechterhalten werden.

Appell an

SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace
Muscat 113
OMAN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior
P.O. Box 127
Ruwi 112
Muscat
OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
Chairman, National Human Rights Commission
P.O. Box 29
Postal Code: 103
Bareq A' Shati
Muscat
OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801
E-Mail: enquiry@nhrc.om

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herr Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Januar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte mit Nachdruck die umgehende und bedingungslose Freilassung aller Personen fordern, die als gewaltlose politische Gefangene allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.

  • Sämtliche erhobenen Anklagen und gefällten Urteile, die nur mit der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusammenhängen, müssen zurückgenommen werden.

  • Ich bitte Sie eindringlich, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Verfahren den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release, immediately and unconditionally, all detainees held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly, as Amnesty International considers them to be prisoners of conscience.

  • Calling on them to drop all charges, and overturn all convictions, related solely to the peaceful exercise of the rights to freedom of expression and assembly.

  • Urging them to ensure that any legal proceedings in these cases conform to international fair trial standards.

Sachlage

Am 5. Dezember wies ein Berufungsgericht in Maskat die Rechtsmittel zurück, die fünf Männer und eine Frau gegen ihre Verurteilung wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung von diffamierenden Materialien im Internet eingelegt hatten. Bassam Abu Qasida, Hilal al-Busa’idi, Issa al-Mas’udi, Abdullah al-Abdali und Muhammad al-Kiyumi waren am 6. August vor einem erstinstanzlichen Gericht in Maskat zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 1.000 Omanischen Rial (umgerechnet etwa 2.600 US-Dollar oder ungefähr 2.000 Euro) verurteilt worden. Dasselbe Urteil erging am 26. August gegen Maymouna al-Badi, ihre Gefängnisstrafe wurde seither jedoch auf 20 Tage verkürzt. Mit dem Urteil des Berufungsgerichts vom 5. Dezember wurden alle Schuldsprüche aufrechterhalten.

Drei weitere Männer, gegen die am 6. August unter derselben Anklage ähnliche Urteile ergingen, erwarten in den nächsten zwei Wochen eine Entscheidung des Berufungsgerichts. Im Fall von elf weiteren AktivistInnen, die am 8. August wegen Teilnahme an Protestveranstaltungen zu einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt worden waren, wird die Entscheidung des Berufungsgerichts für nächste Woche erwartet.
Die derzeitigen Gerichtsverfahren folgen einer Welle von Festnahmen Ende Mai und Anfang Juni, die sich gegen SchriftstellerInnen, AktivistInnen und BloggerInnen richteten. Bisher sind mindestens 35 Personen verurteilt oder vor Gericht gestellt worden, weil sie friedlich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.

Falls die oben genannten sechs AktivistInnen tatsächlich allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt wurden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten, die sofort und bedingungslos freigelassen werden müssten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die im Januar und Februar 2011 in Oman ausgebrochenen Proteste, die durch Unruhen im gesamten nahöstlichen und nordafrikanischen Raum ausgelöst worden waren, hatten eine Reihe von Reformen zur Folge. Am 27. Februar 2011 ordnete Sultan Qaboos die Schaffung von 50.000 Arbeitsplätzen an und gewährte allen Arbeitslosen eine monatliche Unterstützung von 150 Omanischen Rial (umgerechnet etwa 390 US-Dollar oder 300 Euro). Am 7. März nahm Sultan Qaboos eine weitreichende Umbildung des Kabinetts vor und entließ eine Reihe von MinisterInnen.

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit unterliegen jedoch nach wie vor strikten Einschränkungen. Seit März 2011 finden in Oman sporadisch immer wieder Demonstrationen statt. Die TeilnehmerInnen fordern mehr Pressefreiheit und verlangen, dass namentlich genannte amtierende und ehemalige MinisterInnen für Straftaten, die sie in ihrer Amtszeit begangen haben sollen, zur Verantwortung gezogen werden. Im Jahr 2011 sind zahlreiche Protestierende festgenommen und viele von ihnen vor Gericht gestellt worden. In der nördlichen Stadt Sohar soll mindestens ein Mann gestorben sein, als die Polizei dort eine Protestveranstaltung unter Anwendung von Gewalt auflöste.

Die jüngste Festnahmewelle setzte am 31. Mai 2012 ein, als Sondereinsatzkräfte der Polizei von Oman drei AktivistInnen in Haft nahmen, die nach Fohoud zu den dortigen Erdölfeldern unterwegs waren. In dem rund 250 Kilometer südwestlich von der Hauptstadt Maskat entfernt gelegenen Ölfördergebiet wollten die AktivistInnen einen in der Woche zuvor begonnenen Streik der ArbeiterInnen dokumentieren. Bei den Festgenommenen handelt es sich um den Rechtsanwalt Yaqoub al-Kharousi sowie um Habeeba al-Hina'i und Ismail al-Muqbali, Mitglieder der erst jüngst gegründeten omanischen Menschenrechtsorganisation "Omani Group for Human Rights". Gegen die drei AktivistInnen erging Berichten zufolge Anklage wegen "Anstiftung zu Protesten". Habeeba al-Hina'i und Yaqoub al-Kharousi kamen am 4. Juni gegen Kaution frei. Ismail al-Muqbali wurde vor Kurzem ebenfalls gegen Kaution freigelassen, nachdem er am 9. September wegen anderer Anklagen verurteilt worden war.