weitere Aktivisten zu Haftstrafen verurteilt

Basma al-Kiyumi, 2009

Basma al-Kiyumi, 2009

Am 9. September verurteilte ein Gericht in der omanischen Hauptstadt Muscat weitere sechs Aktivisten zu Freiheitsstrafen, weil sie friedlich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben. Falls die Aktivisten inhaftiert werden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.

Appell an

SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa’id Al Said
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113, OMAN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior, PO Box 127, Ruwi 112
Muscat, OMAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
Chairman, National Human Rights Commission
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801
E-Mail: enquiry@nhrc.om

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
Herrn Mohammed Salim Mabakhut Jadad Al Kathiri
Geschäftsträger a. i. (Botschaftsrat)
Clayallee 82, 14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informatio¬nen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Oktober 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte mit Nachdruck die umgehende und bedingungslose Freilassung aller Personen fordern, die als gewaltlose politische Gefangene allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Ver-sammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.

  • Sämtliche erhobenen Anklagen und gefällten Urteile müssen zurückgenommen werden, falls diese nur mit der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusammenhängen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities of Oman to release, immediately and unconditionally, all detainees held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly, as Amnesty International considers them to be prisoners of conscience.

  • Calling on them to drop all charges, and quash all convictions, related solely to the peaceful exercise of the rights to freedom of expression and assembly.

Sachlage

Das Gericht verurteilte die fünf Aktivisten Ismail al-Muqbali, Ali al-Hajji, Mahmoud al-Jamoudi, Hassan al-Ruqaishi und Nabhan al-Hanashi zu je 18 Monaten Freiheitsentzug und einer Geldstrafe von 1.000 Omanischen Rial (umgerechnet etwa 2.600 US-Dollar oder ungefähr 2.000 Euro). Ihnen wird Beleidigung des Sultans, Untergrabung der staatlichen Autorität und Veröffentlichung von diffamierenden Materialien im Internet vorgeworfen. Ein weiterer Mann, Ishaq al-Aghbari, erhielt wegen Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung von diffamierenden Materialien im Internet eine einjährige Gefängnisstrafe und ebenfalls eine Geldstrafe von 1.000 Omanischen Rial.

Die Männer hatten im Internet Materialien über aktuelle Ereignisse im Oman veröffentlicht, darunter auch kritische Äußerungen über die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Alle sechs befinden sich derzeit in Erwartung ihrer Berufungsverfahren gegen Kaution auf freiem Fuß. Das Urteil gegen mindestens drei weitere Männer, Khaled al-Noufali, Sultan al-Sa’adi und Hatim al-Maliki, werden für den 16. September erwartet.

Die derzeitigen Gerichtsverfahren folgen einer Welle von Festnahmen Ende Mai und Anfang Juni, die sich gegen SchriftstellerInnen, AktivistInnen und BloggerInnen richteten. Bisher sind mindestens 35 Personen verurteilt oder vor Gericht gestellt worden, weil sie friedlich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben. Mehrere der jüngst festgenommenen AktivistInnen waren im Jahr 2011 schon einmal verhaftet worden. Die am 11. Juni 2012 festgenommene und am 8. August zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe verurteilte Anwältin Basma al-Kiyumi hatten die Behörden beispielsweise am 14. Mai 2011 während einer friedlichen Protestveranstaltung vor dem Shura-Rat in Muscat gemeinsam mit 14 anderen Personen festgenommen. Nachdem seinerzeit gegen Basma al-Kiyumi Anklage wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung erhoben worden war, hatten die Behörden sie zwei Tage später gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte mit Nachdruck die umgehende und bedingungslose Freilassung aller Personen fordern, die als gewaltlose politische Gefangene allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Ver-sammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.

  • Sämtliche erhobenen Anklagen und gefällten Urteile müssen zurückgenommen werden, falls diese nur mit der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusammenhängen.

[APPELLE AN]

SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa’id Al Said
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113, OMAN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior, PO Box 127, Ruwi 112
Muscat, OMAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
Chairman, National Human Rights Commission
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801
E-Mail: enquiry@nhrc.om

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
Herrn Mohammed Salim Mabakhut Jadad Al Kathiri
Geschäftsträger a. i. (Botschaftsrat)
Clayallee 82, 14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informatio¬nen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Oktober 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die im Januar und Februar 2011 in Oman ausgebrochenen Proteste, die durch Unruhen im gesamten nahöstlichen und nordafrikanischen Raum ausgelöst worden waren, hatten eine Reihe von Reformen zur Folge. Am 27. Februar 2011 ordnete Sultan Qaboos die Schaffung von 50.000 Arbeitsplätzen an und gewährte allen Arbeitslosen eine monatliche Unterstützung von 150 Omanischen Rial (umgerechnet etwa 390 US-Dollar oder 316 Euro). Am 7. März nahm Sultan Qaboos eine weitreichende Umbildung des Kabinetts vor und entließ eine Reihe von MinisterInnen.

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit unterliegen jedoch nach wie vor strikten Einschränkungen. Seit März 2011 finden in Oman sporadisch immer wieder Demonstrationen statt. Die TeilnehmerInnen fordern mehr Pressefreiheit und verlangen, dass namentlich genannte amtierende und ehemalige MinisterInnen für Straftaten, die sie in ihrer Amtszeit begangen haben sollen, zur Verantwortung gezogen werden. Im Jahr 2011 sind zahlreiche Protestierende festgenommen und viele von ihnen vor Gericht gestellt worden. In der nördlichen Stadt Sohar soll mindestens ein Mann gestorben sein, als die Polizei dort eine Protestveranstaltung unter Anwendung von Gewalt auflöste.

Die jüngste Festnahmewelle setzte am 31. Mai 2012 ein, als Sondereinsatzkräfte der Polizei von Oman drei AktivistInnen in Haft nahmen, die nach Fohoud zu den dortigen Erdölfeldern unterwegs waren. In dem rund 250 Kilometer südwestlich von der Hauptstadt Muscat entfernt gelegenen Ölfördergebiet wollten die AktivistInnen einen in der Woche zuvor begonnene Streik der ArbeiterInnen dokumentieren. Bei den Festgenommenen handelt es sich um den Rechtsanwalt Yaqoub al-Kharousi sowie um Habeeba al-Hina’i und Ismail al-Muqbali, Mitglieder der erst jüngst gegründeten omanischen Menschenrechtsorganisation "Omani Group for Human Rights". Gegen die drei AktivistIn¬nen erging Berichten zufolge Anklage wegen "Anstiftung zu Protesten". Habeeba al-Hina’i und Yaqoub al-Kharousi kamen am 4. Juni gegen Kaution frei. Ismail al-Muqbali wurde vor Kurzem ebenfalls gegen Kaution freigelassen, nachdem er am 9. September wegen anderer Anklagen verurteilt worden war (siehe oben).

Anfang Juni nahmen die Behörden weitere SchriftstellerInnen und AktivistInnen fest. In dieser Zeit veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Mitteilungen. In einer der Erklärungen vom 4. Juni hieß es, gegen jede Person, die "unter dem Vorwand, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen" in den Printmedien oder im Internet "beleidigende Äußerungen" veröffentliche, welche dazu geeignet seien, andere Menschen "aufzuwiegeln", werde rechtlich vorgegangen.

Mehrere der jüngst festgenommenen AktivistInnen waren im Jahr 2011 schon einmal verhaftet worden. Die am 11. Juni 2012 festgenommene und am 8. August verurteilte Anwältin Basma al-Kiyumi hatten die Behörden beispielsweise am 14. Mai 2011 während einer friedlichen Protestveranstaltung vor dem Shura-Rat in Muscat gemeinsam mit 14 anderen Personen festgenommen. Nachdem seinerzeit gegen Basma al-Kiyumi Anklage wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung erhoben worden war, hatten die Behörden sie zwei Tage später gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sind in internationalen Abkommen und Standards zum Schutz der Menschenrechte garantiert. Einschränkungen dieser Rechte sind nur unter bestimmten und genau festgelegten Voraussetzungen erlaubt, beispielsweise zum Schutz der Rechte und des Leumunds anderer. Die Notwendigkeit der Einschränkung muss nachgewiesen sein und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Auf keinen Fall darf von einer solchen Maßnahme eine Gefahr für die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausgehen. Führende PolitikerInnen sollten ein höheres Maß an Kritik als "NormalbürgerInnen" hinzunehmen bereit sein. Bestimmungen oder Gesetze, die öffentlichen FunktionsträgerInnen besonderen Schutz vor Kritik zusprechen, sind mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar.

Weitere Informationen finden Sie in den englischen Berichten:
Omani activists sentenced as crackdown on free speech continues (17. Juli 2012) unter: http://www.amnesty.org/en/news/omani-activists-sentenced-crackdown-free-speech-continues-2012-07-17
Oman: Intolerance of dissent mounts as a dozen more activists sentenced (8. August 2012) unter: http://www.amnesty.org/en/news/oman-intolerance-dissent-mounts-dozen-more-activists-sentenced-2012-08-08