Verbleib seit April unbekannt

Am 17. Dezember 2015 wurde Oleksandr Dydovych in der Ukraine willkürlich festgenommen. Er befand sich anschließend inoffiziell im Gewahrsam des Inlandsgeheimdienstes und durfte Briefe mit seiner Frau austauschen. Seit dem 16. April hat man jedoch nichts mehr von ihm gehört. Es besteht große Sorge um seine Sicherheit.

Appell an

LEITER DES UKRAINISCHEN INLANDSGEHEIMDIENSTES SBU
Vasyl Hrytsak
Volodymyrska St., 35
01034 Kyiv 34
UKRAINE
(Anrede: Dear Mr. Hrytsak / Sehr geehrter Herr Hrytsak)
Fax: (00 380) 44 279 30 40
E-Mail: pressinfo@ssu.gov.ua

GENERALSTAATSANWALT DER UKRAINE
Yuryi Lutsenko
Vul. Riznytska 13/15

01601 Kyiv
UKRAINE
(Anrede: Dear Mr. Lutsenko / Sehr geehrter Herr Lutsenko)
Fax: (00 380) 44 280 2603
E-Mail: press-service@gp.gov.ua

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSKOMMISSARIN DES UKRAINISCHEN PARLAMENTS
Valeriya Lutkovska
21/8, Instytutska street
Kyiv 01008
UKRAINE
E-Mail: hotline@ombudsman.gov.ua

BOTSCHAFT DER UKRAINE
S. E. Herrn Andrii Melnyk
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Informieren Sie die Familie von Oleksandr Dydovych bitte sofort über seinen Aufenthaltsort.

  • Sollte sich Oleksandr Dydovych in Gewahrsam befinden, so fordere ich Sie auf, ihn entweder unverzüglich freizulassen oder ihn einer international als Straftat anerkannten Handlung anzuklagen. Stellen Sie zudem sicher, dass er Zugang zu einem Rechtsbeistand und seiner Familie erhält.

  • Leiten Sie umgehend eine wirksame und unparteiische Untersuchung zu seiner offenbar willkürlichen Festnahme und rechtswidrigen Inhaftierung ein und stellen Sie die Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Immediately disclose Oleksandr Dydovych’s fate and whereabouts to his family.

  • If he is in detention, release him immediately or charge him with a recognisable offence and ensure he has access to a lawyer and is allowed contact with his family.

  • Investigate promptly, effectively and impartially the allegations of his arbitrary arrest and unlawful detention, and bring all those responsible to account in fair trial proceedings.

Sachlage

Oleksandr Dydovych wurde am 17. Dezember 2015 von einem Gericht in der Stadt Kostjantyniwka in der ostukrainischen Region Donezk wegen der Weitergabe von Informationen über ukrainische Truppenbewegungen an prorussische Separatisten in Donezk verurteilt. Oleksandr Dydovych legte ein Geständnis ab und plädierte auf schuldig. Er erhielt eine dreijährige Bewährungsstrafe und wurde noch im Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt. Laut Angaben seiner Frau zwangen ihn zwei Männer in Tarnuniformen jedoch kurz nach Verlassen des Gerichts in ein Auto und fuhren mit ihm davon.

Die Frau von Oleksandr Dydovych erklärte, dass sie am 18. Dezember 2015 zum Inlandsgeheimdienst der Ukraine (Sluschba Bespeky Ukrajiny – SBU) in Kramatorsk ging, um sich nach dem Verbleib ihres Mannes zu erkundigen. Kramatorsk ist eine Stadt und Verwaltungseinheit, die etwa 30 km entfernt von Kostjantyniwka liegt. Die Justizvollzugsbeamt_innen bestätigten ihr, dass Oleksandr Dydovych dort festgehalten wurde. Sie durfte ihm einmal pro Woche Nahrungsmittel und Briefe überbringen, erhielt jedoch nie eine offizielle Erklärung für die Gründe seiner Haft und die Anschuldigungen gegen ihn. Der letzte Brief, den sie von Oleksandr Dydovych erhalten hat, ist auf den 16. April datiert. Die ukrainische Gesetzgebung sieht vor, dass der SBU Personen in seiner offiziellen Hafteinrichtung in Kiew lediglich für einen Zeitraum von zehn Tagen festhalten darf.

Am 20. April informierte man die Frau von Oleksandr Dydovych darüber, dass er krank sei und die Nahrungsmittel nicht zu sich nehme, weshalb sie auch nicht wiederkommen brauche. Weitere Informationen über seinen Gesundheitszustand oder aktuellen Aufenthaltsort erhielt sie nicht. As sie sich telefonisch beim SBU erkundigte, riet man ihr, sich an die Staatsanwaltschaft in Kostjantyniwka zu wenden, was sie auch tat. Sie reichte zudem am 20. April eine offizielle Beschwerde beim SBU ein. Am 25. April erhielt sie eine Antwort, in der es hieß, dass der SBU "Dydovych Oleksandr Olekseevych zwischen dem 17. Dezember und dem 21. April 2016 nicht festgehalten" habe.

Seine Frau wandte sich daraufhin erneut an die Staatsanwaltschaft in Kostjantyniwka, welche eine Untersuchung des Verschwindens von Oleksandr Dydovych einleitete. Am 10. Juni traf sich ein ermittelnder Beamter mit der Mutter von Oleksandr Dydovych, um die Handschrift in seinen Schulheften mit den Briefen zu vergleichen, die seine Frau von ihm erhalten hatte. Der Ermittler bestätigte, dass es sich um dieselbe Handschrift handelte. Die Untersuchung dauert noch an. Die Familie von Oleksandr Dydovych hat nach wie vor keine Informationen über seinen Verbleib erhalten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit glaubwürdige Informationen darüber erhalten, dass beide Seiten des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine Personen rechtswidrig inhaftieren, Gefangene foltern und anderweitig misshandeln. Im Juni 2016 bat Amnesty International den SBU schriftlich um eine Erklärung für einige der begründeten Vorwürfe gegen Angehörige des Inlandsgeheimdiensts. Der SBU erklärte, nirgendwo außer in seiner vorübergehenden Hafteinrichtung in Kiew Personen in Gewahrsam zu halten. Amnesty International und andere Organisationen haben seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine im Frühjahr 2014 einige Fälle des Verschwindenlassens und der rechtswidrigen Inhaftierung bei den ukrainischen Behörden angezeigt. Diese Fälle wurden jedoch nicht wirksam untersucht.

Im Mai 2016 besuchte eine Delegation des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter die Ukraine. Der Besuch wurde jedoch vorzeitig abgebrochen, da die ukrainischen Behörden dem Ausschuss zu einigen Hafteinrichtungen keinen Zugang gewährten, die er inspizieren wollte, darunter insbesondere auch das Gebäude des SBU in Kramatorsk. Der Delegationsleiter Malcolm Evans erklärte, man habe sie daran gehindert, "einige Orte" zu besuchen, "gegen die zahlreiche und schwere Vorwürfe der Inhaftierung erhoben wurden, und an denen es möglicherweise zu Folter und anderen Misshandlungen gekommen ist". Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=54041#.V2q5xrsrJhE

Die Beobachtungsmission der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechtssituation in der Ukraine hat zudem über den Einsatz geheimer Haft und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt in der Ostukraine berichtet. Ende 2015 und Anfang 2016 sei es in diesem Zusammenhang zu Vorfällen gekommen, die hauptsächlich dem SBU zugeschrieben werden könnten.