Gericht gegen Zwangsräumung

Ergebnis dieser Urgent Action

Ein Gericht in Argentinien hat die Einstellung sämtlicher Maßnahmen zur Zwangsräumung von Häusern in Colalao del Valle, einer Siedlung in der Provinz Tucumán im Norden von Argentinien angeordnet. Die Entscheidung bewahrt vier indigene Familien der Gemeinschaft der Quilmes vor der Zwangsräumung.

Indigene demonstrieren in San Miguel de Tucumán, Argentinien, 1. Juni 2011

Indigene demonstrieren in San Miguel de Tucumán, Argentinien, 1. Juni 2011

Ein Gericht in Argentinien hat die Einstellung sämtlicher Maßnahmen zur Zwangsräumung von Häusern in Colalao del Valle, einer Siedlung in der Provinz Tucumán im Norden von Argentinien angeordnet. Die Entscheidung bewahrt vier indigene Familien der Gemeinschaft der Quilmes vor der Zwangsräumung.

Sachlage

Am 5. August 2011 hat ein Gericht für Zivil- und Handelsrecht der Provinz Tucumán bis auf Weiteres jeden Versuch untersagt, die indigene Gemeinschaft der Quilmes aus ihren Unterkünften in Colalao del Valle zu vertreiben. Zunächst, so das Gericht, müsse die Eigentumsfrage an dem von der Gemeinschaft bewohnten Grundstück geklärt werden. Auf der vier Hektar großen Fläche leben derzeit 30 Menschen, unter ihnen zehn Minderjährige. Sowohl die indigene Gemeinschaft als auch ein Wirtschaftsunternehmen machen Besitzrechte an dem Grundstück geltend.

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf das Gesetz Nr. 26160, das für den Zeitraum vom 23. November 2008 bis zum 23. November 2013 die Vertreibung indigener Gemeinschaften grundsätzlich untersagt. In der fraglichen Zeit wird eine landesweite Erhebung zur Festlegung indigener Besitztitel stattfinden. Das genannte Gesetz ist in dem laufenden Verfahren erstmals angewandt worden.

Nachdem ein Richter mit Urteil vom 30. Mai 2011 den Antrag der Gemeinschaft abgelehnt hatte, den Räumungsbefehl aufzuheben, lebten die Quilmes in der ständigen Gefahr, dass sie aus ihren Häuser vertrieben werden. Am 17. September 2008 und 5. Januar 2010 hatten schon einmal Zwangsräumungen stattgefunden, doch waren die betroffenen Menschen wenige Tage später wieder in ihre Häuser zurückgekehrt. Am 29. April 2011 unternahmen PolizistInnen, in deren Begleitung sich ein örtlicher Richter befand, einen erneuten Versuch der Zwangsräumung, stießen dabei jedoch auf den Widerstand der BewohnerInnen. Es kam zu Handgreiflichkeiten, in deren Verlauf mehrere Indigene und PolizistInnen verletzt wurden.

Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.