Geistliche in Haft

Zwei Mitglieder der presbyterianischen Kirche im Südsudan, Reverend Idris Joshua Idris Nalos und der angehende Pastor David Gayin, sind am 19. Mai in ihren Häusern von Sicherheitskräften festgenommen worden. Sie werden ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Ihnen drohen nun Folter und andere Formen von Misshandlungen.

Appell an

INNENMINISTER
General Alison Manani Magaya

c/o Peter Wal Athieu
Undersecretary
Ministry of Internal Affairs
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister))
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
John Luk Jok

c/o Moses Ateny Makol
Ministry of Justice
Juba
SÜDSUDAN
(Salutation: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister))
E-Mail: mosesatenydemakol@yahoo.com

Sende eine Kopie an

INFORMATIONSMINISTER
Dr Barnaba Marial Benjamin
c/o Mustafa Biong Majak Koul
Director General of Information
Ministry of Information
Juba
SÜDSUDAN
(Anrede: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SÜDSUDAN
Botschaft der Republik Südsudan
I.E. Frau Sitona Abdalla Osman
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Fax: 030 206 445 91 9
E-Mail: info@embassy-southsudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 19 Mai um 20 Uhr betraten Sicherheitskräfte das Haus von Reverend Idris Joshua Idris Nalos in Juba, der Hauptstadt des Südsudan. AugenzeugInnen berichten, dass die Sicherheitskräfte drei Schüsse in die Luft abfeuerten, bevor sie den Pastor schlugen und in einem Auto der Streitkräfte fortfuhren. Sie haben auch nach Gegenständen, die ihm und seiner Familie gehörten, gesucht und einige davon konfisziert, wie zum Beispiel Mobiltelefone, Hausschlüssel, Laptops und Dokumente.

In derselben Nacht gegen 22 Uhr brachen Sicherheitskräfte die Haustür des angehenden Pastors David Gayin auf und nahmen in fest. Keiner der beiden Familien wurden Gründe für deren Festnahme genannt und auch ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Beide Männer sind Mitglieder der presbyterianischen Kirche in Juba. Sie haben keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien.
Jemanden länger als 24 Stunden ohne Genehmigung eines Gerichts in Haft zu halten, wie es sich bei den beiden Männern zugetragen hat, ist im Südsudan gesetzwidrig. In Artikel 19 (4) der Übergangsverfassung der Republik Südsudan ist festgehalten, dass Straftatverdächtige nach 24 Stunden gegen Kaution freigelassen werden müssen, sofern ein Gericht nicht entscheidet, sie in Untersuchungshaft zu halten.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, den Aufenthaltsort von Reverend Idris Joshua Idris Nalos und dem angehenden Pastor David Gayin bekannt zu geben und ihnen umgehend Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen und zu jeglicher benötigter medizinischer Versorgung zu gewähren.

  • Ich fordere Sie auf, die beiden Männer entweder einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen oder sie umgehend freizulassen.

  • Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass rechtliche Bestimmungen im Hinblick auf Inhaftierungen gemäß Artikel 19 (4) der Übergangsverfassung der Republik Südsudan und internationalen Menschenrechtsstandards eingehalten werden müssen.

[APPELLE AN]

INNENMINISTER
General Alison Manani Magaya

c/o Peter Wal Athieu
Undersecretary
Ministry of Internal Affairs
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister))
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
John Luk Jok

c/o Moses Ateny Makol
Ministry of Justice
Juba
SÜDSUDAN
(Salutation: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister))
E-Mail: mosesatenydemakol@yahoo.com

KOPIEN AN
INFORMATIONSMINISTER
Dr Barnaba Marial Benjamin
c/o Mustafa Biong Majak Koul
Director General of Information
Ministry of Information
Juba
SÜDSUDAN
(Anrede: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SÜDSUDAN
Botschaft der Republik Südsudan
I.E. Frau Sitona Abdalla Osman
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Fax: 030 206 445 91 9
E-Mail: info@embassy-southsudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Südsudan wurde am 9. Juli 2011 aufgrund einer Volksabstimmung im Rahmen des Umfassenden Friedensabkommens aus dem Jahre 2005, das das Ende des 22-jährigen Bürgerkrieges im Sudan markierte, für unabhängig erklärt. Als der jüngste Staat der Welt, der von einer langen Reihe von Konflikten geprägt ist, steht der Südsudan nun großen Herausforderungen zur Wahrung des Rechtsstaats, wie beispielsweise die Befolgung von Festnahme- und Inhaftierungsvorschriften, die in der Übergangsverfassung der Republik Südsudan festgeschrieben sind, gegenüber.

Die Sicherheitskräfte im Südsudan sind für ihre Schikanierungen und willkürliche Festnahmen von JournalistInnen, AktivistInnen und Personen, die als politische Gegner der Regierung erachtet werden, bekannt. Wenige Sicherheitskräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben sollen, wurden zur Rechenschaft gezogen.