Neue Todesstrafengesetze

In Papua-Neuguinea sind mindestens zehn Personen in Gefahr, hingerichtet zu werden, sollte eine Gesetzesänderung verabschiedet werden, die die Wiederaufnahme von Hinrichtungen ermöglichen würde. Die Regierung hat bekannt gegeben, dass das Parlament die Gesetzesvorlage diese Woche debattieren wird.

Appell an

PREMIERMINISTER
Peter O’Neill, Office of the Prime Minister
National Parliament
PO Box 639, Waigani, PAPUA-NEUGUINEA
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 675) 323 3903
E-Mail: pmsoffice@pmnec.gov.pg

JUSTIZMINISTER
Keren'ga Ku'a
Justice Minister and Attorney General
Office of the Minister
PO Box 591, Waigani, NCD, PAPUA-NEUGUINEA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 675) 325 9712
E-Mail: attorneygeneral@justice.gov.pg

OPPOSITIONSFÜHRER
Belden Namah
PNG Party for Change
PO Box 6902 Boroko, NCD
PAPUA-NEUGUINEA
Fax: (00 675) 321 7986
E-Mail: admin@pngparty.com

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES UNABHÄNGIGEN STAATES PAPUA-NEUGUINEA
S. E. Herrn Isaac Brian Lupari
Avenue de Tervuren 430
1150 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2 772 7088
E-Mail: kundu.brussels@skynet.be

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Tok Pisin, Hiri Motu oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie hiermit, die Abgeordneten zu aufzufordern, alle Vorlagen zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen und zur Ausweitung der Anwendung der Todesstrafe in Papua-Neuguinea abzulehnen.

  • Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es keine schlüssigen Beweise dafür gibt, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Ich fordere Sie auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu verfügen, dies steht im Einklang mit den jüngsten Resolutionen der UN-Generalversammlung für ein Hinrichtungsmoratorium. Bitte wandeln Sie alle anhängigen Todesurteile in Haftstrafen um.

  • Ich begrüße die Bemühungen Ihrer Regierung, Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Gewalt im Zusammenhang mit "Hexerei"-Vorwürfen zu ergreifen, bitte Sie aber sicherzustellen, dass all diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen und die Verhängung der Todesstrafe ausschließen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Asking the Prime Minister, Attorney General and head of the opposition to instruct Members of the Parliament to reject any move to enable the carrying out of executions and the expansion of the number of offences for which the death penalty may be applied in Papua New Guinea.

  • Stating that there is no convincing evidence that the death penalty deters crime, asking the authorities to establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, in line with recent UN General Assembly resolutions, and to commute all death sentences to terms of imprisonment.

  • Welcoming legislative changes aimed at addressing violence against women and sorcery-related violence in the country, but urging that any measures introduced are compatible with international human rights standards and do not include recourse to the death penalty.

Sachlage

Seit 1954 sind in Papua-Neuguinea keine Hinrichtungen mehr vollzogen worden.
Der Generalstaatsanwalt hat angekündigt, er werde in dieser Woche einen Gesetzentwurf einbringen, um die Anwendung der Todesstrafe zu erleichtern. Eine weitere Gesetzesvorlage zielt darauf ab, den Anwendungsbereich der Todesstrafe auszudehnen, u. a. auf Tötungsdelikte im Zusammenhang mit "Hexerei" und Vergewaltigung. Auch diese Vorlage soll bald diskutiert werden. Die Ankündigung der Regierung, die Anwendung der Todesstrafe auszudehnen und wieder Todesurteile zu vollstrecken, ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Stärkung von Recht und Ordnung als Reaktion auf die jüngsten Fälle von brutalen Morden im Zusammenhang mit "Hexerei"-Vorwürfen und Vergewaltigungen von Frauen. Derzeit kann in Papua-Neuguinea die Todesstrafe bei Straftaten wie Hochverrat, Piraterie mit Einsatz von Gewalt und vorsätzlichem Mord verhängt werden. Die Hinrichtung erfolgt durch den Strang.

Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist. Sie ist die schlimmste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen und die Ausdehnung der Anwendung der Todesstrafe würde einen Rückschritt für Papua-Neuguinea bedeuten und steht dem weltweiten Trend hin zur Abschaffung der Todesstrafe entgegen. Diese Entwicklung läuft auch den Empfehlungen auf internationaler Ebene zuwider, die Anzahl der Verbrechen, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann, einzuschränken, sowie der Resolution der UN-Generalversammlung vom Dezember 2012 für ein Hinrichtungsmoratorium.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 14. und 15. Mai fanden in Papua-Neuguinea bislang beispiellose landesweite Proteste in Form eines sogenannten "haus krai" (Haus des Trauerns) gegen das hohe Maß an Gewalt gegen Frauen statt. Die WortführerInnen der Proteste erklärten, dass sie "die Todesstrafe und andere Formen der gewaltsamen und unmenschlichen Bestrafung nicht befürworten, weil diese der Würde des Individuums, den christlichen Prinzipien und den Werten der Gleichheit aller Menschen im Hinblick auf ihre Würde" zuwiderlaufen.

Die Todesstrafe ist in Papua-Neuguinea nie formell abgeschafft worden, aber seit 1954 sind keine Hinrichtungen mehr vollzogen worden. In der Zeit der australischen Kolonialverwaltung des Landes sollen 67 Menschen durch Erhängen hingerichtet worden sein. Am 28. Januar 2013 gab der Generalstaatsanwalt bekannt, dass in Papua-Neuguinea zehn zum Tode verurteilte Personen in den Gefängnissen sitzen. Der Premierminister hat danach erklärt, es würden andere Hinrichtungsmethoden in Betracht gezogen, z. B. durch Erschießen, weil die Regierung diese Methode als menschlicher und kostengünstiger betrachte. Zudem werde ein neues Gefängnis an einem abgelegenen Ort gebaut, dem eine Einrichtung für Hinrichtungen angeschlossen werde. Seit mehreren Jahrzehnten haben verschiedene Regierungen des Landes immer wieder in Erwägung gezogen, die Anwendung der Todesstrafe auf Vergewaltigung und andere Gewaltverbrechen auszudehnen.

Mehr als zwei Drittel der Staaten der Welt haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Im Jahr 2012 haben die Mongolei und Benin das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat, ratifiziert; Madagaskar hat das Protokoll unterzeichnet. Mit der Ausnahme von acht Todesurteilen in drei Fällen in Papua-Neuguinea seit 2009 sind in den vergangenen Jahren in der Pazifik-Region keine Todesurteile verhängt oder vollstreckt worden. Die Zahlen beziehen sich auf die dokumentierten Fälle in Papua-Neuguinea, es könnte jedoch noch weitere Todesurteile gegeben haben, die Amnesty International nicht bekannt sind.

Zuletzt wurde in der Pazifik-Region 1982 in Tonga ein Mensch hingerichtet. Nauru, Papua-Neuguinea und Tonga haben die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft, während sie in Fidschi für Militärverbrechen beibehalten wurde. Alle anderen Pazifikstaaten haben die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft.