Herr KHALID 'ABDUL KARIM AL-MAHAMID, etwa 48 Jahre alt
Das Urteil gegen einen Mann, der wegen Drogenschmuggels inhaftiert worden war, wurde nun in eine Verurteilung zum Tode umgewandelt. Er könnte jederzeit hingerichtet werden.
Khalid al-Mahamid wurde im April 2006 in Jeddah festgenommen und wegen Drogenschmuggels angeklagt. Im März 2007 verurteilte ihn das Gericht in Jeddah zu 10 Jahren Haft und 2000 Peitschenhieben. Nachdem das Kassationsgericht den Urteilsspruch geprüft und den Fall für eine erneute Überprüfung wieder an das Gericht in Jeddah übergeben hatte, bestätigte dieses Gericht den Schuldspruch und erhöhte das Strafmaß auf die Verurteilung zum Tode.
Häftlinge in der Todeszelle können in Saudi-Arabien hingerichtet werden, ohne vorher über den Zeitpunkt der Exekution informiert zu werden. Khalid al-Mahamid befindet sich somit in Gefahr, jederzeit hingerichtet zu werden.
Seit Beginn des Jahres 2009 wurden in Saudi-Arabien bereits mindestens 38 Hinrichtungen durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden mindestens 102 Personen hingerichtet.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen sind zulässig.
Amnesty International hat vor kurzem einen Bericht über die Todesstrafe in Saudi-Arabien veröffentlicht, in dem auf die häufige Verhängung der Todesstrafe und auf die unverhältnismäßig hohe Zahl an Hinrichtungen an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern verwiesen wurde. Weitere Informationen finden Sie unter: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-execution...)
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