Ohne Anklage in Haft

Bangladesch

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Der 81-jährige bangladeschische Journalist Shafik Rehman befindet sich mehr als vier Monate nach seiner Festnahme am 16. April weiterhin ohne Anklage im Zentralgefängnis von Dhaka in Haft. Er hat nun Zugang zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen, Amnesty International befürchtet jedoch weiterhin, dass er nicht angemessen medizinisch versorgt wird. Seine Rechtsmittelanhörung soll am 30. August stattfinden.

Appell an

PRÄSIDENT Md. Abdul Hamid President's Office Bangabhaban Dhaka BANGLADESCH (Anrede: Honourable President / Sehr geehrter Herr Präsident) Fax: (00 880) 2 958 550 2

Sende eine Kopie an

STAATSMINISTER FÜR INNERES Ministry of Home Affairs Bangladesh Secretariat Building-8 (1st & 3rd Floor) Dhaka BANGLADESCH (Anrede: Dear Minister of State/ Sehr geehrter Herr Staatsminister) Fax: (00 880) 2 957 371 1 E-Mail: secretary@mha.gov.bd

 

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH S. E. Herrn Muhammad Ali Sorcar Kaiserin-Augusta-Allee 111 10553 Berlin Fax: 030 39 89 75 10 E-Mail: info@bangladeshembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen sie Shafik Rehman unmittelbar frei, sofern er nicht unverzüglich wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Shafik Rehman die notwendige medizinische Versorgung erhält und verlegen Sie ihn dazu falls erforderlich auch in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er weiterhin regelmäßigen Zugang zu seinem Rechtsbeistand hat und Besuch von seiner Familie erhalten darf.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bangladeshi authorities to immediately release Shafik Rehman unless he is promptly charged with an internationally recognizable criminal offence.

  • Calling on the Bangladeshi authorities to ensure Shafik Rehman is provided with the appropriate medical care he needs; and if necessary that he is transferred to adequate hospital outside prison.

  • Urging them to continue to allow him regular access to his lawyer and visits from his family.

Sachlage

Shafik Rehman ist ein sehr geachteter Journalist und Redakteur der monatlich erscheinenden Zeitschrift Mouchake Dhil. Er ist ein bekannter Unterstützer der größten Oppositionspartei, der Bangladesh National Party, und in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen seiner journalistischen Arbeit zum Ziel der Behörden geworden.

Shafik Rehman wurde am 16. April festgenommen. Man warf ihm vor, an einem Plan zur Entführung und Tötung von Sajib Wazed Joy, dem Sohn der Premierministerin Sheik Hasina, beteiligt gewesen zu sein. Nach einigen Tagen in Untersuchungshaft wurde Shafik Rehman am 27. April in das Kashimpur-Zentralgefängnis gebracht. Dort hielt man ihn in Einzelhaft fest und verweigerte ihm trotz seiner Diabeteserkrankung und Herzprobleme eine angemessene medizinische Versorgung. Am 22. Mai wurde Shafik Rehman in das Zentralgefängnis von Dhaka verlegt, wo er nicht länger in Einzelhaft festgehalten wird.

Obwohl seit seiner Festnahme mehr als vier Monate vergangen sind, wurde Shafik Rehman keiner Straftat angeklagt. Gemäß dem Völkerrecht haben die Behörden die Pflicht, ihn über das Verfahren gegen ihn zu informieren und ihn entweder unverzüglich anzuklagen oder aus der Haft zu entlassen. Sein Antrag auf eine Freilassung gegen Kaution wurde dreimal abgelehnt, zuletzt am 7. Juni vom Hohen Gericht. Ein aus vier Mitgliedern bestehender Rechtsmittelausschuss erteilte Shafik Rehman die Erlaubnis, beim Obersten Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof ist für den 30. August festgesetzt.

Shafik Rehman hat teilweise Zugang zu medizinischer Betreuung in der Krankenstation des Gefängnisses. Am 17. Juli hat der Rechtsmittelausschuss die Gefängnisleitung angewiesen, ihn angemessen medizinisch zu versorgen und, falls dies nötig sein sollte, in das Universitätskrankenhaus der Bangabandhu Sheikh Mujib Medical University zu bringen. Dennoch ist Shafik Rehmans Familie zutiefst besorgt über seinen verschlechterten Gesundheitszustand und erklärte, dass die medizinische Versorgung, die er zurzeit bekommt, nicht angemessen sei.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Polizei hat angegeben, dass Shafik Rehman ursprünglich im Zusammengang mit einem anhängigen Fall vom August 2015 festgenommen wurde, in dem es um die "Verschwörung zur Entführung und Ermordung" von Sajib Wazed Joy ging, dem Sohn der Ministerpräsidentin von Bangladesch, der in den USA lebt und als Berater für den Bereich Daten und Technologie arbeitet. Der Plan für die Tat soll in den USA ausgearbeitet worden sein und steht im Zusammenhang mit einem Fall, der im März 2015 vor einem US-Gericht verhandelt wurde und bei dem drei Männer wegen Bestechung verurteilt wurden. Glaubwürdige Medienberichten lassen jedoch große Zweifel an den Behauptungen der bangladeschischen Behörden aufkommen, Gerichtsdokumente aus den USA würden darauf hinweisen, dass Shafik Rehman an einem Plan zur "Entführung und Tötung" von Sajib Wazed Joy beteiligt war, oder dass es einen solchen Plan überhaupt gegeben hat.

Nach seiner Festnahme am 16. April wurde Shafik Rehman zunächst in Untersuchungshaft genommen. Am 27. April brachte man ihn dann ins Kashimpur-Zentralgefängnis. Ein Termin für sein Verfahren ist noch nicht festgesetzt worden. Laut seinen Rechtsbeiständen haben zwei verschiedene Gerichte in Dhaka Anträge von Shafik Rehman auf eine Freilassung gegen Kaution abgelehnt, ohne dafür eine Begründung anzugeben. Zuletzt wurde sein Antrag im Juni vom Hohen Gericht abgelehnt. Shafik Rehman wurde gestattet, vor dem Obersten Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Anhörung wird am 30. August 2016 stattfinden.

Die Umstände der Inhaftierung von Shafik Rehman verstoßen gegen Bangladeschs völkerrechtliche Verpflichtung, sicherzustellen, dass alle Menschen, denen die Freiheit entzogen wird, menschlich behandelt werden und keiner grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt sind. Ordnungskräfte und Gefängnisverwaltungen tragen die Verantwortung für den Schutz der Gesundheit der Menschen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden. Sie müssen ihnen eine kostenfreie medizinische Versorgung bieten, die den Standards in Einrichtungen außerhalb der Hafteinrichtung entsprechen. Gemäß dem Völkerrecht ist Bangladesch außerdem dazu verpflichtet, Shafik Rehman über das Verfahren gegen ihn zu informieren, und ihn entweder unverzüglich anzuklagen oder aus der Haft zu entlassen. Artikel 9 (2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat Bangladesch ist, schreibt vor, dass "jeder Festgenommene bei seiner Festnahme über die Gründe der Festnahme zu unterrichten ist, und die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen ihm unverzüglich mitzuteilen sind".