Zugang zu Tochter fordern!

Das Bild zeigt das Ehepaar Nazanin Zaghari-Ratcliffe und Richard Ratcliffe, die vor einem Strand stehen.

Die britisch-iranische Staatsbürgerin Nazanin Zaghari-Ratcliffe und ihr Ehemann Richard Ratcliffe (Archivaufnahme aus dem Jahr 2015)

Angehörige der iranischen Revolutionsgarde haben Nazanin Zaghari-Ratcliffe in Bezug auf ihre zweijährige Tochter unter Druck gesetzt. Der britisch-iranischen Mitarbeiterin einer gemeinnützigen Stiftung wurden zwei Möglichkeiten eröffnet: Entweder ihre Tochter wohnt bis zu drei Tage die Woche im Gefängnis bei ihr oder aber sie unterzeichnet ein Dokument, mit dem sie ihr "Recht, Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen" abtritt.

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PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAX UND BRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Nazanin Zaghari-Ratcliffe bitte sofort und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur in Haft befindet, weil sie friedlich ihre Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass ihr bis zu ihrer Freilassung Besuche von ihrer Tochter gestattet werden, bei denen längere Kontakte möglich sind und die in einer angemessenen Umgebung stattfinden. Dabei muss das Wohl des Kindes berücksichtigt werden, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorschreibt, zu deren Vertragsstaaten der Iran gehört.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Nazanin Zaghari-Ratcliffe bis zu ihrer Freilassung mit den britischen Konsulatsbehörden kommunizieren kann.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Nazanin Zaghari Ratcliffe immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience held solely for peacefully exercising her right to freedom of expression and association.

  • Calling on them, pending her release, to allow for visits with her young daughter involving extended contact and in a suitable environment, taking account of the best interests of the child in line with the provisions of the Convention on the Rights of the Child, which Iran has ratified.

  • Requesting the authorities to grant British consular access to her while she is detained.

Sachlage

Die gewaltlose politische Gefangene Nazanin Zaghari-Ratcliffe, die im Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten wird, hat ihrem Ehemann am 25. November mitgeteilt, dass Angehörige der Revolutionsgarde sie unter Druck gesetzt haben. Die Beamt_innen stellten sie vor die Wahl: Entweder ihre zweijährige Tochter wohnt bis zu drei Tage die Woche bei ihr im Trakt 2A des Gefängnisses oder aber sie unterschreibt eine Erklärung, mit der sie auf ihr "Recht, Zeit mit ihrer Tochter zu verbringen" verzichtet. Es gibt im Evin-Gefängnis keine angemessenen Einrichtungen für Kinder. In ihrem letzten Gespräch mit ihrem Mann am 2. Dezember sagte Nazanin Zaghari-Ratcliffe, dass keine der beiden Möglichkeiten akzeptabel für sie sei. Sie fordere stattdessen, ihre Tochter regelmäßig entweder für einen ganzen oder einen halben Tag jede Woche sehen zu dürfen. Derzeit erlauben die Behörden lediglich einmal die Woche ein einstündiges Treffen. Die Nazanin Zaghari-Ratcliffe angebotenen Möglichkeiten scheinen ein Versuch der Behörden zu sein, auf die negativen Schlagzeilen zu reagieren, welche auf die Trennung von Mutter und Tochter gefolgt waren. Der psychische und körperliche Gesundheitszustand von Nazanin Zaghari-Ratcliffe hat sich extrem verschlechtert. Im Oktober hatte sie in einem Brief an ihren Ehemann sogar ihren Suizid angekündigt.

Nazanin Zaghari-Ratcliffe wurde im September 2016 nach einem unfairen Verfahren vor einem Revolutionsgericht in Teheran aufgrund konstruierter Anklagen wegen Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Was genau ihr vorgeworfen wird, ist ihrer Familie nicht bekannt. Artikel in staatlichen Medien deuten darauf hin, dass sie wegen ihrer Arbeit mit Medienstiftungen und gemeinnützigen Organisationen in Großbritannien verurteilt wurde. Zur Zeit ihrer Festnahme im April 2016 befand sie sich in Iran im Urlaub. Sie arbeitete als Projektmanagerin für die Thomson Reuters Foundation (TRF) und koordinierte Trainings für Journalist_innen und Medienschaffende in Ländern wie Jordanien, dem Libanon, Marokko und Myanmar. Zudem bereitete sie Anträge zur Beschaffung von Geldmitteln vor. Staatliche Medien behaupteten, dass sie eine "Spionin" für TRF sei, und warfen der Organisation vor, die Interessen des Westens zu verfolgen, indem sie sich in Entwicklungsländern für eine "westliche" Demokratie einsetze und damit "zum Verfall der örtlichen Kulturen und Traditionen" beitrage. Amnesty International ist nicht bekannt, dass die TRF Projekte im Iran betreibt. Im Juni erklärte der Leiter des Justizministeriums der Provinz Kerman, Nazanin Zaghari-Ratcliffe habe mit verschiedenen Webseiten und Medienkampagnen während der "Volksverhetzung" 2009 (damit meint er die Proteste nach den Präsidentschaftswahlen) die nationale Sicherheit gefährdet. Diese Vorwürfe beziehen sich ausschließlich auf ihre Arbeit als Verwaltungsassistentin für die BBC Media Action in London. Sie betreute dabei ein Projekt, im Rahmen dessen Trainings für junge Journalist_innen in Afghanistan und dem Iran angeboten wurden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Ehemann von Nazanin Zaghari-Ratcliffe, Richard Ratcliffe, sagte Amnesty International, dass sie sich in einem sehr schlechten körperlichen und seelischen Zustand befinde. Ihr gehe es so schlecht, dass sie ihm im Oktober einen Abschiedsbrief geschrieben habe, in dem sie ankündigte, sich umbringen zu wollen. Am 13. November trat sie in den Hungerstreik, um so ihre Verzweiflung darüber zum Ausdruck zu bringen, dass sie womöglich nie wieder freikommt. Ihr Zustand verschlechterte sich so enorm, dass die Gefängnisverwaltung einen Sonderbesuch ihrer Familie für den 18. November organisierte. Als ihre Mutter sah, wie dünn Nazanin Zaghari-Ratcliffe seit ihrer Inhaftierung geworden war, brach sie zusammen. Nazanin Zaghari-Ratcliffe stimmte an diesem Tag zu, ihren Hungerstreik wegen ihrer zweijährigen Tochter zu beenden. Seitdem sie in Haft ist, leidet Nazanin Zaghari-Ratcliffe an Herzrasen, Sehstörungen und Schmerzen in den Händen, Armen und Schultern.

Nazanin Zaghari-Ratcliffe befand sich mit ihrer 22 Monate alten Tochter nach einem Besuch bei ihrer Familie in Teheran auf der Rückreise nach Großbritannien, als sie festgenommen wurde. Bevor man sie abführte, durfte sie ihre Tochter an ihre Eltern übergeben, die sie zum Flughafen begleitet hatten. Der Reisepass ihrer Tochter, die britische Staatsbürgerin ist, wurde von den Behörden konfisziert. Ihre Familie kehrte zweimal an den Flughafen zurück, um nach dem Verbleib von Nazanin Zaghari-Ratcliffe zu fragen, die Behörden verweigerten jedoch jegliche Information zu ihrer Festnahme und Inhaftierung. Sie wurde zunächst etwa eine Woche lang an einem unbekannten Ort in Teheran festgehalten, bevor man sie in eine Hafteinrichtung in der Stadt Kerman etwa 1.000 Kilometer von Teheran entfernt im Süden des Iran brachte. Sie durfte erst drei oder vier Tage nach ihrer Festnahme kurz mit ihrer Familie telefonieren, es wurde ihr jedoch verboten, dabei Details zu ihrer Inhaftierung oder ihrem Aufenthaltsort weiterzugeben. Am 11. April erhielt die Familie einen Anruf von einem Beamten, der sich als Leiter einer Hafteinrichtung in Kerman ausgab und erklärte, dass es Nazanin Zaghari-Ratcliffe gut gehe. Weitere Informationen gab er jedoch nicht preis.

Am 27. April erhielt die Familie einen weiteren Telefonanruf, diesmal offensichtlich vom Geheimdienst der Revolutionsgarde, dem zufolge Nazanin Zaghari-Ratcliffe aus "Gründen der nationalen Sicherheit" festgehalten werde, die nicht weiter ausgeführt wurden, und dass sie voraussichtlich weitere zwei bis drei Monate in Haft bleiben würde, bis die Untersuchungen abgeschlossen seien. Ihre Familie wurde aufgefordert, Kleidung und Geld für die Zeit ihrer Haft bereitzuhalten. Eine Zeit lang wurden Nazanin Zaghari-Ratcliffe kurze Telefonate mit ihrer Familie im Iran gestattet, jedoch keines mit ihrem in Großbritannien lebenden Ehemann. Inzwischen darf sie auch ihn anrufen.

Am 11. Mai wurde Nazanin Zaghari-Ratcliffe erstmals ein Treffen mit ihrer Familie, darunter auch ihrer Tochter, in einem Hotelzimmer in Kerman gestattet. Bei diesem Treffen, das in Anwesenheit von Sicherheitskräften stattfand, durften sie keine Details ihres Falls besprechen. Laut ihrer Familie ging es ihr sichtlich schlecht. Sie habe stark an Gewicht verloren und sei so schwach gewesen, dass es ihr nicht möglich war, aufzustehen oder ihre Tochter hochzuheben. Obwohl sie mehrfach verhört wurde und eine Aussage unterschreiben musste, erhielt Nazanin Zaghari-Ratcliffe keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Am 18. Mai wurde sie in den Frauentrakt des Kerman-Gefängnisses gebracht. Etwa einen Monat später, Mitte Juni, verlegte man sie dann ins Evin-Gefängnis, wo sie in Trakt 2-A festgehalten wird, welcher der Revolutionsgarde untersteht. Sie wird derzeit überwiegend ohne Kontakt zu anderen Gefangenen festgehalten. Die iranischen Behörden gewähren Nazanin Zaghari-Ratcliffe keine Besuche von Angehörigen des britischen Konsulats.

Im August kam die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zu dem Schluss, dass die Inhaftierung von Nazanin Zaghari-Ratcliffe willkürlich ist und forderte die iranischen Behörden auf, sie sofort freizulassen und ihr ein einklagbares Recht auf Entschädigung zu gewährleisten.

Grundsatz 64 der der UN-Grundsätze für die Behandlung weiblicher Gefangener und für nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen für weibliche Straffällige (Bangkok-Regeln) lautet: "Bei schwangeren Frauen und Frauen, die Kinder zu versorgen haben, ist nach Möglichkeit nicht freiheitsentziehenden Strafen der Vorzug zu geben, wenn dies angebracht ist. Freiheitsstrafen sind dann zu erwägen, wenn es sich um eine schwere Straftat oder eine Gewalttat handelt oder von der Frau eine anhaltende Gefahr ausgeht, wobei das Wohl des Kindes oder der Kinder zu berücksichtigen ist (…)." Unter Grundsatz 28 heißt es: "Besuche, bei denen Kinder anwesend sind, müssen in einem Umfeld stattfinden, das eine positive Besuchserfahrung begünstigt, (…) und den offenen Kontakt zwischen Mutter und Kind gestatten. Besuche, die längere Kontakte zu den Kindern zulassen, sind nach Möglichkeit zu fördern."