Rechtsanwalt vor Gericht

Ein bekannter Strafverteidiger wurde am 15. April in Manama, der Hauptstadt von Bahrain, verhaftet und am 12. Juni ohne vorherige Benachrichtigung seiner Familie und RechtsanwältInnen vor Gericht gestellt. Das Verfahren endet voraussichtlich am 16. Juni. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der ausschließlich deswegen festgenommen wurde, weil er als Menschenrechtsanwalt arbeitet und in diesem Zusammenhang von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty/Eure Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450, Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284

Sende eine Kopie an

OBERBEFEHLSHABER DER BAHRAINISCHEN STREITKRÄFTE
Marshal Shaikh Khalifa bin Ahmed Al Khalifa
Bahrain Defence Force
Riffa Road, Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: dgcbdf@gmail.com
Fax: (00 973) 17663923

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ahmed Mohamed Yousif Aldoseri
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sehr betroffen macht mich, dass Mohammed al-Tajer ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er von seinen Menschenrechten, wie zum Beispiel dem Recht auf freie Meinungsäußerung, Gebrauch gemacht hat. Deshalb muss er unverzüglich freigelassen werden.

  • Ich bitte Sie darum, unverzüglich den Aufenthaltsort von Mohammed al-Tajer preiszugeben, sicherzustellen, dass er von Folter und Misshandlungen verschont bleibt und umgehend regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen aufnehmen kann.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern that Mohammed al-Tajer is a prisoner of conscience detained for his prominent work as a human rights lawyer and for exercising his right to freedom of expression in relation to it, and should therefore be released immediately and unconditionally.

  • Urging the authorities to reveal Mohammad al-Tajer’s place of detention without further delay, to ensure that he is protected from torture or other ill-treatment and is allowed prompt and regular access to his lawyers and family.

Sachlage

Mohammed al-Tajer ist ein bekannter Strafverteidiger und wurde in der Nacht vom 15. April in seinem Haus in Manama festgenommen. Die Festnahme erfolgte ohne Haftbefehl und wurde von einer Gruppe von 20 maskierten Sicherheitskräften durchgeführt, die ihn im Anschluss an einen unbekannten Ort brachten. Seitdem ist es weder seiner Familie noch seinen AnwältInnen möglich, ihn zu besuchen oder Näheres über seinen Aufenthaltsort zu erfahren. Er durfte seine Familie lediglich drei Mal für eine Dauer von jeweils drei Minuten telefonisch kontaktieren.

Am 12. Juni stellte man Mohammed al-Tajer vor ein Militärgericht, das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz (National Safety Court of First Instance). Seine Familie und seine RechtsanwältInnen erhielten jedoch keinerlei Benachrichtigung über den Beginn des Verfahrens. Einige RechtsanwältInnen, die sich an diesem Tag im Gericht befanden und Mohammed al-Tajer sahen, teilten dem Richter mit, dass sie ihn vertreten wollen. Allem Anschein nach war während der Verhandlung tatsächlich ein Rechtsbeistand anwesend. An den Militärstaatsanwalt adressierte Schreiben von RechtsanwältInnen, die noch vor dem 12. Juni eingingen und Anträge enthielten, Mohammed al-Tajer zu besuchen und bei einem Prozess zu vertreten, blieben jedoch unbeantwortet. Gegen Mohammed al-Tajer liegt eine Anklage unter anderem wegen des Verbreitens von Gerüchten und schädigender Nachrichten sowie wegen des Schürens von Hass gegen die Regierung vor. Er plädiert auf nicht schuldig. Das Verfahren gegen ihn soll voraussichtlich am 16. Juni enden.

Amnesty International vertritt die Auffassung, dass die Festnahme von Mohammed al-Tajer sowie die Anklage gegen ihn in Zusammenhang stehen mit seinem Einsatz für die Menschenrechte, seiner Arbeit als Verteidiger von OppositionsaktivistInnen, für die er bekannt ist, und seiner öffentlichen Kritik an der Unterdrückung durch die Regierung. Er war der Hauptstrafverteidiger bei einem Verfahren gegen 25 Oppositionelle, darunter auch zwei, die in Abwesenheit unter Anklage gestellt wurden. Das Gerichtsverfahren fand zwischen Oktober 2010 und Februar 2011 statt und es wurden Anklagen wie die Verschwörung zum Sturze der Regierung durch "Terrorismus" und andere Mittel verhandelt. Die 23 Oppositionellen kamen am 23. Februar im Rahmen einer Amnestie des bahrainischen Königs frei. Manche von ihnen, darunter auch Abdul Jalil al-Singace, wurden wegen der Teilnahme an den Protesten vor kurzem erneut festgenommen und erwarten am 22. Juni eine Gerichtsverhandlung. Mohammed al-Tajer sprach in den Medien offen über genannte Fälle und sowie über Menschenrechtsverletzungen in Bahrain im Allgemeinen.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sehr betroffen macht mich, dass Mohammed al-Tajer ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er von seinen Menschenrechten, wie zum Beispiel dem Recht auf freie Meinungsäußerung, Gebrauch gemacht hat. Deshalb muss er unverzüglich freigelassen werden.

  • Ich bitte Sie darum, unverzüglich den Aufenthaltsort von Mohammed al-Tajer preiszugeben, sicherzustellen, dass er von Folter und Misshandlungen verschont bleibt und umgehend regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen aufnehmen kann.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty/Eure Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

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Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
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P. O. Box 450, Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284

KOPIEN AN
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Marshal Shaikh Khalifa bin Ahmed Al Khalifa
Bahrain Defence Force
Riffa Road, Manama
BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: dgcbdf@gmail.com
Fax: (00 973) 17663923

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ahmed Mohamed Yousif Aldoseri
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Zusammenhang mit den Reformkundgebungen, die Anfang Februar in Bahrain begonnen hatten, wurden mindestens 500 Personen inhaftiert. Vier der Inhaftierten sind unter ungeklärten Umständen in Haft gestorben. Dutzende Festgenommene wurden vor Militärgerichte gestellt und einige von ihnen wurden für schuldig befunden. Die verhängten Strafen reichen von geringfügigen Haftstrafen bis hin zu Todesurteilen, die bisher in zwei Fällen ausgesprochen wurden. Bahrainische Behörden riefen am 15. März den Notstand (State of National Safety) aus, der am 1. Juni wieder aufgehoben wurde.

Das Verfahren gegen Mohammed al-Tajer wird vor dem Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz (National Safety Court First Instance) verhandelt. Das Militärgericht besteht aus drei Richtern: einem Militärrichter und zwei zivilen Richtern. Amnesty International ist der Überzeugung, dass Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht gestellt werden dürfen, da diese Praxis gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren verstößt. Rechtmittel gegen Urteilssprüche des Gerichts für Nationale Sicherheit erster Instanz werden wiederum vor einem Militärgericht verhandelt, dem Berufungsgericht für Nationale Sicherheit (First Safety Court of Appeal). Dieses Gericht hat bereits zwei Todesurteile bestätigt.