Drohende Hinrichtungen
Lage Papuas in Indonesien
© Golbez
Am 14. März wurde der Malawier Adami Wilson in Indonesien hingerichtet. Laut Angaben der indonesischen Generalstaatsanwaltschaft sind im laufenden Jahr noch mindestens neun weitere Exekutionen geplant. Neun zum Tode verurteilte Personen befinden sich daher in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden.
Appell an
PRÄSIDENT
H. E. Susilo Bambang Yudhoyono
Istana Merdeka, Jakarta Pusat 10110
INDONESIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 62) 21345 2685
GENERALSTAATSANWALT
Basrief Arief
Jl. Sultan Hasanuddin No. 1, Jakarta Selatan, DKI Jakarta 12160
INDONESIEN
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 62) 21 725 1277
Sende eine Kopie an
LEITERIN DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Siti Noor Laila
Jl. Latuharhari No. 4B, Menteng
Jakarta Pusat 10310, INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 392 5227
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Eddy Pratomo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: nur über die Website: http://botschaft-indonesien.de/de/botschaft/organisation.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 10. Juni 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie eindringlich, alle anstehenden Hinrichtungen umgehend zu stoppen und alle verhängten Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.
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Verhängen Sie bitte unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.
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Ich fordere Sie zudem höflich auf, bekannt zu geben, wie viele Personen derzeit in Indonesien im Todestrakt einsitzen, und bitte Sie, den Familien der TodeskandidatInnen deren Namen und alle weiteren wichtigen Informationen zukommen zu lassen.
- Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indonesien globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to halt executions immediately and commute all outstanding death sentences to terms of imprisonment.
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Urging them to establish an immediate moratorium on executions, with a view to abolishing the death penalty.
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Calling on them to release information on the number of prisoners under sentence of death in Indonesia and disclose their names and other relevant information to their families.
- Pointing out that the decision to resume executions has set Indonesia against global trends towards abolition of the death penalty.
Sachlage
Indonesien hat zum ersten Mal seit November 2008 wieder ein Todesurteil vollstreckt. Der malawische Staatsbürger Adami Wilson wurde am 14. März durch Erschießen hingerichtet. Er war im Jahr 2004 wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Nach der Exekution erklärte der Generalstaatsanwalt die Absicht der Behörden, im laufenden Jahr noch mindestens neun weitere Todesurteile zu vollstrecken. Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zufolge waren drei der betroffenen Personen wegen Drogendelikten und sechs wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Die Behörden gaben jedoch weder die Namen der TodeskandidatInnen noch die geplanten Hinrichtungstermine bekannt. Amnesty International geht davon aus, dass alle Betroffenen ihre Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Todesurteile werden in Indonesien durch Erschießen vollstreckt. Die TodeskandidatInnen werden entweder im Stehen oder im Sitzen, mit einer Binde oder Kapuze über den Augen hingerichtet. Das Erschießungskommando besteht aus zwölf Personen mit Gewehren, von denen drei mit scharfer und neun mit unscharfer Munition geladen sind. Die Distanz zwischen dem Todeskandidaten und dem Erschießungskommando beträgt in der Regel fünf bis zehn Meter.
In Indonesien befinden sich mindestens 130 Personen im Todestrakt. Etwa die Hälfte von ihnen, viele davon ausländische Staatsangehörige, wurde wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt. 2013 sind bisher mindestens sechs Todesurteile verhängt worden, 2012 wurden wenigstens zwölf Personen zum Tode verurteilt.
Hintergrundinformation
Indonesien hat mit der Hinrichtung des 48-jährigen Malawiers Adami Wilson am 14. März zum ersten Mal seit vier Jahren wieder ein Todesurteil vollstreckt. Er war wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Seine Hinrichtung wurde erst nach dem Vollzug bekannt, daher konnte Amnesty International keine Eilaktion starten, weitere Informationen finden sich jedoch in einem englischsprachigen Bericht unter: http://www.amnesty.org/en/news/indonesia-first-execution-four-years-shocking-and-regressive-2013-03-15.
Nach einer jahrelangen, vermeintlich positiven Entwicklung weg von der Todesstrafe war diese Hinrichtung ein schockierender Rückschritt für Indonesien. Im Oktober 2012 wandelte Präsident Susilo Bambang Yudhoyono das Todesurteil eines wegen Drogenschmuggels verurteilten Häftlings um, was laut Aussagen des Außenministers Marty Natalegawa mit der Absicht zusammenhing, sich in Indonesien von der Todesstrafe abzuwenden. Darüber hinaus wandelte der Oberste Gerichtshof 2012 das Todesurteil eines weiteren wegen Drogenschmuggels verurteilten Inhaftierten in zwölf Jahre Haft um. Der Präsident begnadigte zudem zwei weitere Personen, die wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden waren.
Amnesty International erkennt die Notwendigkeit an, schwere Verbrechen, einschließlich Mord und Drogenschmuggel, strafrechtlich zu verfolgen, ist jedoch der Ansicht, dass die Todesstrafe nie eine Lösung darstellt. Es liegen keine eindeutigen Beweise dafür vor, dass die Todesstrafe Verbrechen wirksamer verhindert als andere Arten der Bestrafung.
Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indonesien ist, garantiert wird. Laut Artikel 6(2) des IPbpR darf die Todesstrafe nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden, was allgemein als Straftaten im Zusammenhang mit vorsätzlicher Tötung ausgelegt wird. Darüber hinaus heißt es in Artikel 6(6) des IPbpR: "Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern". In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung der Paktes überwacht, zu Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten".
In der vom damaligen UN-Menschenrechtsausschuss verabschiedeten Resolution 2005/59 werden Staaten, die noch die Todesstrafe verhängen, aufgefordert, "die Öffentlichkeit über die Verhängung der Todesstrafe und alle festgelegten Hinrichtungstermine zu informieren". Am 23. März 2012 nahm der UN-Menschenrechtsrat Resolution 19/37 über die "Rechte des Kindes" an, laut der Staaten dafür zu sorgen haben, dass Häftlinge im Todestrakt sowie auch ihre Familien und Rechtsbeistände im Vorhinein angemessen über eine anstehende Hinrichtung sowie Termin, Uhrzeit und Ort informiert werden, so dass eine letzte Kontaktaufnahme mit dem Todeskandidaten ermöglicht wird.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und begrüßt den weltweiten Trend gegen die Anwendung der Todesstrafe, wie zuletzt eindrucksvoll in der Resolution der UN-Generalversammlung zum Ausdruck gebracht wurde, die am 20. Dezember 2012 ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen forderte mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Bei der Abstimmung enthielt sich Indonesien erstmals und stimmte nicht wie sonst gegen ein weltweites Hinrichtungsmoratorium. Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. In der Region Asien-Pazifik haben 28 von 41 Staaten die Todesstrafe entweder gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft.