Prozess nach Jugendstrafrecht?

Das zuständige Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania (Pennsylvania Superior Court) hat zugestimmt, die Rechtsmittel von Jordan Brown, der beschuldigt wird, die Verlobte seines Vaters Kenzie Houk getötet zu haben, zu überprüfen. Die rechtliche Vertretung von Jordan Brown hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt, in dem Verfahren gegen den Zwölfjährigen das allgemeine Strafrecht für Erwachsene anzuwenden. Wenn sein Gerichtsverfahren dennoch nach dem allgemeinen Strafrecht durchgeführt wird, könnte der Zwölfjährige zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt werden. Die Anwendung dieser Strafe auf einen zur Tatzeit minderjährigen Straftäter stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT DES BUNDESSTAATES PENNSYLVANIA
Tom Corbett
Pennsylvania Office of Attorney General
16th Floor, Strawberry Square
Harrisburg, PA 17120
USA
(korrekte Anrede: Dear Attorney General)
Fax: (001) 717 787-8242
E-Mail: http://www.attorneygeneral.gov/contactus/

Sende eine Kopie an

JORDAN BROWNS ANWALT
David H. Acker, Esquire
25 North Mill Street
500 First Merit Plaza

New Castle, PA 16101
USA
E-Mail: David_Acker_Attorneyatlaw@hotmail.com

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte betonen, dass ich die Tötung von Kenzie Houk in keiner Weise billige.

  • Ich weise Sie darauf hin, dass das Völkerrecht es untersagt, Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung zu verurteilen und dass dieser völkerrechtliche Grundsatz weltweit anerkannt und befolgt wird.

  • Ich bin äußerst besorgt darüber, dass der US-Bundesstaat Pennsylvania versucht, im Verfahren gegen Jordan Brown das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, bei dem im Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes immer eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung verhängt werden muss.

  • Meiner Meinung nach gibt die Entscheidung des Gerichtes, die Rechtsmittel zu überprüfen, den zuständigen Personen die Möglichkeit, ihre Haltung zu überdenken.

  • Ich fordere Sie auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und sicherzustellen, dass Jordan Brown nicht zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt wird. Ich appelliere außerdem an Sie, seinen Fall nach Jugendstrafrecht zu verhandeln.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Explaining that you are not seeking to excuse the killing of Kenzie Houk;

  • pointing out that international law prohibits life imprisonment without the possibility of parole for anyone who was under 18 years old at the time of the crime, and that this principle of international law is recognized and respected around the world;

  • expressing concern that the state is seeking to have Jordan Brown tried in adult court which would expose him upon conviction for first-degree murder to a mandatory life imprisonment without the possibility of parole;

  • noting that the Superior Court’s decision to review the appeal provides the state with the opportunity to reconsider its position;

  • calling on the prosecution to meet its international obligation to ensure that Jordan Brown not be sentenced to life imprisonment without parole, and appealing for it therefore to drop its pursuit of a trial in adult court.

Sachlage

Am 27. Juli beschloss das Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania (Pennsylvania Superior Court), die Rechtsmittel im Fall Jordan Brown zu überprüfen. Bis zum 13. September 2010 müssen die Anwälte von Jordan Brown und der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates eine schriftliche Begründung ihres Antrags einreichen.

Die Anwälte von Jordan Brown hatten Rechtsmittel eingelegt, nachdem ein Richter den Antrag auf Verhandlung des Falls nach Jugendstrafrecht abgelehnt hatte. Jordan Brown, der zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt war, wurde nach dem allgemeinen Strafrecht für Erwachsene angeklagt, da das Recht in Pennsylvania dies bei Tötungsdelikten vorsieht. Ihm wird zweifacher Mord zur Last gelegt, da Kenzie Houk im neunten Monat schwanger war und das Kind ebenfalls starb. Sollte Jordan Brown nach Erwachsenenstrafrecht des Mordes schuldig befunden werden, würde man ihn zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilen.

Durch die Entscheidung des Gerichts, die Rechtsmittel zu überprüfen, besteht nun die Möglichkeit, dass das Gerichtsverfahren von Jordan Brown zukünftig unter Anwendung des Jugendstrafrechts durchgeführt wird. Amnesty International befürchtet jedoch, dass der zuständige Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Pennsylvania sich für eine Verhandlung nach allgemeinem Strafrecht aussprechen wird.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Eine Person aufgrund einer Straftat zu lebenslanger Haft zu verurteilen, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hat, verstößt gegen das Völkerrecht und weltweit anerkannte Standards. Diese Standards gehen davon aus, dass sich Kinder und Jugendliche unabhängig von der Schwere des Verbrechens körperlich, geistig und emotional noch in der Entwicklung befinden und von daher nicht dieselbe Schuldfähigkeit besitzen wie Erwachsene. Folglich muss man bei der Strafverfolgung auf ihre Jugend und Unreife Rücksicht nehmen. In den Standards wird ferner betont, dass es das primäre Ziel sein sollte, im Interesse des Kindes zu handeln und dessen Wiedereingliederung in die Gesellschaft als vorrangig zu betrachten, wenn ein Kind mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Eine lebenslange Haftstrafe ohne eine Möglichkeit der Bewährung widerspricht zweifelsohne dieser internationalen Verpflichtung.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den die USA 1992 ratifiziert haben, erkennt ausdrücklich die Notwendigkeit an, Jugendlichen bei der Strafverfolgung eine Sonderstellung einzuräumen, und misst ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besondere Bedeutung bei. In Artikel 14(4) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte heißt es dementsprechend: "Gegen Jugendliche ist das Verfahren in einer Weise zu führen, die ihrem Alter entspricht und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft fördert". Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwachen soll, hat die USA darauf hingewiesen, dass die Verurteilung von Jugendlichen zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung den Grundsätzen des Paktes widerspricht. Dementsprechend rief der Menschenrechtsausschuss die USA auf, sicherzustellen, dass Jugendliche zu keiner derartigen Strafe verurteilt werden.

Die 193 Staaten, die das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert haben, sind zur Einhaltung des in Artikel 37(a) festgeschriebenen Grundsatzes verpflichtet, in dem es heißt: "Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden". Nur Somalia und die USA haben das Übereinkommen über die Rechte des Kindes bisher nicht ratifiziert. Allerdings haben die USA die Konvention unterzeichnet, und sind somit völkerrechtlich verpflichtet, Ziel und Zweck des Vertragswerks in keiner Weise zu gefährden. Gemäß Artikel 37 (b) des Übereinkommens sind die Unterzeichnerstaaten darüber hinaus angehalten, Freiheitsstrafen bei einem Kind "nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit [...]" anzuwenden.

Bei einer generellen Stellungnahme zu Kinderrechten im Jugendrecht (2007) betonte der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes, der die Einhaltung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes überwacht, dass Kinder nicht zu lebenslanger Haft ohne eine Möglichkeit der Bewährung verurteilt werden dürfen. Der Ausschuss wies Länder, die Kinder zu lebenslanger Haft mit Bewährung verurteilen, darauf hin, dass diese Strafe auf die "Verwirklichung von im Jugendstrafrecht geltenden Zielvorstellungen ausgerichtet" sein muss. Dazu zählen nach Meinung des Ausschusses Erziehung, gute Behandlung, Bemühung um frühzeitige Entlassung des Kindes, Wiedereingliederung in die Gesellschaft und Befähigung, einen konstruktiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Die USA sind vermutlich der einzige Staat, in dem Jugendliche zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden. Zwar schließen die Gesetze verschiedener weiterer Staaten diese Praxis nicht prinzipiell aus, Amnesty International ist jedoch nicht bekannt, dass diese Strafe in den vergangenen Jahren in einem anderen Land verhängt worden wäre. Jordan Brown ist – unter Berücksichtigung aller Amnesty International vorliegenden Fälle – die jüngste Person, die zurzeit zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden könnte. Allerdings verbüßen mindestens 2500 weitere Menschen in den USA eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung wegen Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben. Dieser Fall weist somit auf eine weitreichendere Problematik hin. Amnesty International startet deshalb auch diese Urgent Action, um die zuständigen Behörden in den USA dazu zu bewegen, die Behandlung von minderjährigen Straftätern internationalen Grundsätzen anzupassen (siehe The rest of their lives: Life without Parole for Child Offenders in the United States: a joint Human Rights Watch/Amnesty International Report auf http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/162/2005/en). Amnesty International geht zwar nicht explizit darauf ein, welches Strafmaß in solchen Fällen angemessen ist, betont aber, dass die Strafe internationalen Grundsätzen entsprechen muss.