Menschenrechtlerinnen außer Gefahr

Jenni Williams und Magodonga Mahlangu, zwei führende Mitglieder der Menschenrechtsorganisation Women of Zimbabwe Arise (WOZA), werden offenbar nicht mehr von der Polizei gesucht. Sie haben deshalb ihr Versteck wieder verlassen. Am 10. Mai wies ein erstinstanzliches Gericht in Bulawayo die gegen zehn WOZA-Aktivistinnen erhobenen Anklagen zurück. Die Frauen waren zwischen dem 28. Februar und 7. März bei drei verschiedenen Anlässen festgenommen worden.

Sachlage

Nach der alljährlichen Protestkundgebung der Menschenrechtsorganisation WOZA anlässlich des Valentinstags am 12. Februar in Bulawayo, der zweitgrößten Stadt des Landes, hatte die Polizei nach den WOZA-Sprecherinnen Jenni Williams und Magodonga Mahlango gefahndet. Die TeilnehmerInnen der Proteste waren friedlich durch die Straßen von Bulawayo gezogen und hatten dabei Rosen und Postkarten verteilt. Die Polizei hatte die Wohnungen der beiden WOZA-Sprecherinnen aufgesucht und sich gegenüber einem Menschenrechtsanwalt mit den Worten geäußert, die zwei Frauen müssten sich "auf eine lange Zeit in Haft einstellen". Gründe für die Fahndung nach den WOZA-Sprecherinnen nannte die Polizei nicht, weshalb befürchtet wurde, dass den beiden Frauen willkürliche Festnahme und Inhaftierung drohten.

Nach einer Eilaktion vom 25. März hat die Polizei die Suche nach Jenni Williams und Magodonga Mahlango eingestellt. Von der Staatsanwaltschaft, an die TeilnehmerInnen der Eilaktion Kopien ihrer Appellschreiben gerichtet hatten, zu dem Vorgang befragt, bestritt die Polizei, dass überhaupt nach den beiden Frauen gefahndet worden sei.

Seit den Protesten am Valentinstag haben die Sicherheitskräfte systematisch WOZA-Aktivistinnen festgenommen und inhaftiert. Am 28. Februar wurden in Bulawayo sieben Mitglieder von WOZA und der Organisation Men of Zimbabwe Arise (MOZA) festgenommen und zwei Tage lang in Haft gehalten. Die sieben Gefangenen sollen auf der Polizeihauptwache von Bulawayo im Gewahrsam des Dezernats für Recht und Ordnung auf die Fußsohlen geschlagen worden sein. Gegen sie erging nach der Bestimmung C/S 37(1)(a)(i) des Strafrechtsergänzungsgesetzes Anklage. Die Bestimmung untersagt "gemeinsame Aktivitäten mit einer oder mehreren anderen Personen an Orten, an denen die Beteiligten davon ausgehen müssen oder zumindest die Gefahr besteht, dass Frieden, Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährdet werden".

Die Entscheidung zur Rücknahme der Anklagen gegen die zehn zwischen dem 28. Februar und 7. März in Haft genommenen WOZA-Mitglieder lässt vermuten, dass damit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom November 2010 Rechnung getragen wurde. Damals hatte das Gericht die Auffassung vertreten, Jenni Williams und Magodonga Mahlangu seien im Jahr 2008 im Anschluss an eine friedliche Protestveranstaltung widerrechtlich festgenommen und inhaftiert und somit in ihren Rechten und Grundfreiheiten verletzt worden. Dem Staat hatten die Richter Versagen beim Schutz der ProtestteilnehmerInnen vor Übergriffen attestiert.