Todesstrafe und Prügelstrafe

Fünf der sieben oben genannten Männer wurden am 10. Mai 2009 in Medina hingerichtet. Zwei der Hingerichteten wurden wegen Vergehen verurteilt, die sie als 17-jährige begangen haben sollen. Die beiden noch inhaftierten Männer, Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad und Ahmad Hamid Muhammad Sabir, wurden im selben Fall zu Haft- und Prügelstrafen verurteilt. Ihnen droht daher jederzeit die Auspeitschung.

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed Abdullah Al Aiban
President, The Human Rights Commission
P.O. Box 58889
King Fahad Road
Building No.373
Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, ARABIC OR YOUR OWN LANGUAGE

  • expressing dismay that the five men named above were executed;

  • expressing particular concern that two of them, Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad and 'Issa Bin Muhammad 'Umar Muhammad, had been convicted of crimes they allegedly committed while aged 17, and that, by executing them, Saudi Arabia had breached its obligations under the Convention on the Rights of the Child;

  • calling for the sentences of flogging against Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad and Ahmad Hamid Muhammad Sabir to be commuted to a humane punishment, particularly given Saudi Arabia’s obligations as a state party to the Convention Against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Bestürzung über die Hinrichtung der fünf Männer (bitte nennen Sie sie namentlich) ausdrücken;

  • Ihre besondere Sorge darüber ausdrücken, dass zwei dieser Männer, Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad und 'Issa bin Muhammad 'Umar Muhammad, für Vergehen verurteilt wurden, die sie als 17-Jährige begangen haben sollen, und dass Saudi-Arabien durch ihre Hinrichtung gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes verstoßen hat;

  • fordern, dass die Verurteilung zur Auspeitschung von Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad und Ahmad Hamid Muhammad Sabir in eine menschliche Bestrafung umgewandelt wird, besonders hinsichtlich der Verpflichtung Saudi-Arabiens als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Sachlage

Die sieben Männer wurden im Jahr 2004 festgenommen und wegen Diebstahls, Raub und Körperverletzung angeklagt. Sie wurden auf Polizeistationen in Medina ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und sollen auch geschlagen worden sein, um ein "Geständnis" zu erzwingen.

Im Februar 2008 verurteilte das ordentliche Gericht in Medina fünf der Männer zum Tode: Sultan Bin Khalid Mahmud al-Maskati, Yusef Bin Hassan Bin Salman al-Muwallad, Qassim Bin 'Ali Bin Ibrahim Al-Nakhli, Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad und 'Issa bin Muhammad 'Umar Muhammad. Zwei der Männer, Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad und 'Issa bin Muhammad 'Umar Muhammad, waren zur Tatzeit der mutmaßlichen Verbrechen 17 Jahre alt. Das Kassationsgericht in Mekka bestätigte alle Urteile im Juli 2008.

Die beiden übrigen Männer wurden vom Gericht zu "heftiger Auspeitschung" und 15 Jahren Haft verurteilt. Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad, der zur mutmaßlichen Tatzeit 15 Jahre alt war, wurde zu 1500 Peitschenhieben verurteilt. Ahmad Hamid Muhammad Sabir, der zur Tatzeit 13 Jahre alt war, wurden 1250 Peitschenhiebe auferlegt. Die "heftige Auspeitschung" soll nach und nach alle zehn Tage in der Öffentlichkeit durchgeführt werden, und zwar am Ort des Vergehens.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Saudi-Arabien ist Vertragsstaat sowohl des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das die Hinrichtung zur Tatzeit minderjähriger (also unter 18-jähriger) Straftäter ausdrücklich verbietet, als auch des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das die Verhängung von Strafen wie der Auspeitschung ausdrücklich verbietet.

Mindestens 158 Personen, darunter 76 ausländische Staatsangehörige, wurden von den saudi-arabischen Behörden im Jahr 2007 hingerichtet und mindestens 102 Personen, darunter 40 ausländische Staatsangehörige, im Jahr 2008. Seit Beginn des Jahres 2009 wurden weitere 36 Personen hingerichtet.

In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Häftlinge in der Todeszelle erfahren das Datum ihrer Hinrichtung unter Umständen erst, wenn man sie abholt und zum Hinrichtungsblock führt. Verurteilungen auf der Basis erzwungener Geständnisse durch Zwang oder Täuschung sind zulässig.

Amnesty International hat vor kurzem einen Bericht über die Todesstrafe in Saudi-Arabien veröffentlicht, in dem auf die häufige Verhängung der Todesstrafe und auf die unverhältnismäßig hohe Zahl an Hinrichtungen an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern verwiesen wurde. Weitere Informationen finden Sie unter: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (MDE 23/027/2008, 14.10. 2008), online: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-executions-target-foreign-nationals-20081014