Herr BILAL BIN MUSLIH BIN JABIR AL-MUWALLAD, 20 Jahre alt
Herr AHMAD HAMID MUHAMMAD SABIR, 18 Jahre alt, tschadischer Staatsbürger
hingerichtet:
Herr SULTAN BIN KHALID MAHMUD AL-MASKATI, 23 Jahre alt
Herr YUSEF BIN HASSAN BIN SALMAN AL-MUWALLAD, 23 Jahre alt
Herr QASSIM BIN 'ALI BIN IBRAHIM AL-NAKHLI, 23 Jahre alt
Herr SULTAN BIN SULAYMAN BIN MUSLIM AL-MUWALLAD, 20 Jahre alt
Herr 'ISSA BIN MUHAMMAD 'UMAR MUHAMMAD, 21 Jahre alt, tschadischer Staatsbürger
Fünf der sieben oben genannten Männer wurden am 10. Mai 2009 in Medina hingerichtet. Zwei der Hingerichteten wurden wegen Vergehen verurteilt, die sie als 17-jährige begangen haben sollen. Die beiden noch inhaftierten Männer, Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad und Ahmad Hamid Muhammad Sabir, wurden im selben Fall zu Haft- und Prügelstrafen verurteilt. Ihnen droht daher jederzeit die Auspeitschung.
Die sieben Männer wurden im Jahr 2004 festgenommen und wegen Diebstahls, Raub und Körperverletzung angeklagt. Sie wurden auf Polizeistationen in Medina ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und sollen auch geschlagen worden sein, um ein "Geständnis" zu erzwingen.
Im Februar 2008 verurteilte das ordentliche Gericht in Medina fünf der Männer zum Tode: Sultan Bin Khalid Mahmud al-Maskati, Yusef Bin Hassan Bin Salman al-Muwallad, Qassim Bin 'Ali Bin Ibrahim Al-Nakhli, Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad und 'Issa bin Muhammad 'Umar Muhammad. Zwei der Männer, Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad und 'Issa bin Muhammad 'Umar Muhammad, waren zur Tatzeit der mutmaßlichen Verbrechen 17 Jahre alt. Das Kassationsgericht in Mekka bestätigte alle Urteile im Juli 2008.
Die beiden übrigen Männer wurden vom Gericht zu "heftiger Auspeitschung" und 15 Jahren Haft verurteilt. Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad, der zur mutmaßlichen Tatzeit 15 Jahre alt war, wurde zu 1500 Peitschenhieben verurteilt. Ahmad Hamid Muhammad Sabir, der zur Tatzeit 13 Jahre alt war, wurden 1250 Peitschenhiebe auferlegt. Die "heftige Auspeitschung" soll nach und nach alle zehn Tage in der Öffentlichkeit durchgeführt werden, und zwar am Ort des Vergehens.
Saudi-Arabien ist Vertragsstaat sowohl des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das die Hinrichtung zur Tatzeit minderjähriger (also unter 18-jähriger) Straftäter ausdrücklich verbietet, als auch des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das die Verhängung von Strafen wie der Auspeitschung ausdrücklich verbietet.
Mindestens 158 Personen, darunter 76 ausländische Staatsangehörige, wurden von den saudi-arabischen Behörden im Jahr 2007 hingerichtet und mindestens 102 Personen, darunter 40 ausländische Staatsangehörige, im Jahr 2008. Seit Beginn des Jahres 2009 wurden weitere 36 Personen hingerichtet.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Häftlinge in der Todeszelle erfahren das Datum ihrer Hinrichtung unter Umständen erst, wenn man sie abholt und zum Hinrichtungsblock führt. Verurteilungen auf der Basis erzwungener Geständnisse durch Zwang oder Täuschung sind zulässig.
Amnesty International hat vor kurzem einen Bericht über die Todesstrafe in Saudi-Arabien veröffentlicht, in dem auf die häufige Verhängung der Todesstrafe und auf die unverhältnismäßig hohe Zahl an Hinrichtungen an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern verwiesen wurde. Weitere Informationen finden Sie unter: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (MDE 23/027/2008, 14.10. 2008), online: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-execution...
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
KÖNIG
His Majesty King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty The King, Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185 (über Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of the Interior, Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185
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VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed Abdullah Al Aiban
President, The Human Rights Commission
P.O. Box 58889
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Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
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BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
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