Auge um Auge...

Am 26. November 2008 wurde Majid Movahedi verurteilt, auf beiden Augen durch Säure geblendet zu werden. Nur die Oberste Justizautorität des Iran kann jetzt noch die Vollstreckung des Urteils verhindern. Da ein Richter der Strafvollzugsbehörde kürzlich den Fall aufgegriffen hat, ist zu befürchten, dass das Urteil jederzeit vollstreckt werden könnte.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
(Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: shahroudi@dadgostary-tehran.ir
(Betreffzeile: FAO Ayatollah Shahroudi)

Sende eine Kopie an

STAATSOBERHAUPT
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
End of Shahid Keshvar Doust Street
Islamic Republic Street
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir über die Internetseite: www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Qoveh Qazaiyeh /
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: int_aff@judiciary.ir (Betreff: FAO Javad Larijani)

GESUNDHEITSMINISTER
His Excellency Dr Kamran Baqeri Lankarani
Ministry of Health, Jomhouri-ye Eslami Avenue
Hafez Crossing, Tehran, IRAN
Fax: (00 98) 21 8836 4100
E-Mail: Lankarani@mohme.gov.ir/ minister@mohme.gov.ir/ pro@mohme.gov.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. April 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN PERSIAN, FRENCH, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • stating that Amnesty International recognizes the right and responsibility of governments to bring to justice those suspected of criminal offences, but opposes punishments which constitute cruel, inhuman and degrading treatment amounting to torture, such as the blinding with acid to which Majid Movahedi has been sentenced;

  • expressing concern that carrying out this punishment would be contrary to international law, including the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, and to international codes of medical ethics such as the UN Principles of Medical Ethics and the World Medical Association's Declarations of Geneva and Tokyo;

  • urging the authorities to abolish punishments such as blinding and all other forms of corporal punishment, which constitute cruel, inhuman and degrading treatment amounting to torture, so as to bring Iran's domestic law and practice into line with its obligations under international law such as the International Covenant on Civil and Political Rights.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • darlegen, dass Amnesty International das Recht und die Pflicht von Regierungen anerkennt, diejenigen vor Gericht zu bringen, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, sich aber gegen Strafen ausspricht, die eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen, die der Folter gleichkommt, wie die Blendung mit Säure, zu der Majid Movahedi verurteilt wurde;

  • Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass diese Strafe dem Völkerrecht zuwiderläuft, darunter auch dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und den internationalen Kodices medizinischer Ethik wie den UN-Grundsätzen ärztlicher Ethik im Zusammenhang mit der Rolle von medizinischem Personal, insbesondere von Ärzten, beim Schutz von Strafgefangenen und Inhaftierten vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sowie den Genfer und Tokioer Erklärungen der World Medical Association;

  • bei den Behörden darauf dringen, Strafen wie Blendung und alle anderen Formen körperlicher Strafe, die grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellen, die der Folter gleichkommen, abzuschaffen und das iranische Recht und die Praxis mit seinen Verpflichtungen nach dem Völkerrecht wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Einklang zu bringen.

Sachlage

Majid Movahedi überschüttete am 3. November 2004 Ameneh Bahrami mit Säure, da sie seine Heiratsanträge wiederholt zurückgewiesen hatte. Zwei Wochen nach dem Angriff stellte er sich der Polizei und wurde nach der Anhörung inhaftiert. Vier Jahre später verurteilte ein Teheraner Strafgericht Majid Movahedi zu Vergeltung (Qesas). Als Strafe sollen ihm fünf Tropfen derselben Säure in jedes seiner Augen getropft werden.

Das iranische Recht sieht vor, dass der Täter durch "Vergeltung in derselben Weise" (Qesas) bestraft wird oder das Opfer eine finanzielle Entschädigung (Diyeh) erhält. Über die Strafe entscheidet nicht die Justiz, sondern das Opfer. Ameneh Bahrami besteht auf Vergeltung.

Sie wurde seit dem Angriff bereits 17mal operiert. Dennoch konnte ihr Gesicht nicht vollständig wiederhergestellt werden. Sie verlor schon durch den Angriff ein Auge und büßte 2007 durch eine Infektion die verbliebenen 40 Prozent Sehkraft auf dem zweiten Auge ein. Ameneh Bahrami begründet ihre Entscheidung unter anderem damit, dass der Täter keine Schmerzen haben würde und ihn Ärzte bei der Vollstreckung betreuen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bei der Ausführung von Qesas-Urteilen muss von Rechts wegen ein Arzt zugegen sein. Darüber hinaus muss vorab sichergestellt werden, dass die technischen Vorrichtungen reibungslos funktionieren. Schmerzen, Folter und Verstümmelung dürfen nicht über das Maß des Urteils hinausgehen und die Vollstreckung muss fachmännisch ausgeführt werden.

Nach iranischem Recht werden Qesas-Fälle wie Zivilstreitigkeiten behandelt. Der Staat ermöglicht lediglich die Regelung des Streits durch ein Gerichtsverfahren. Die Möglichkeit einer Begnadigung besteht bei Fällen von Qesas und Diyeh nicht. Nur die Oberste Justizautorität kann die Vollstreckung stoppen.

Nach dem Völkerrecht muss der Iran die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger respektieren und schützen, ungeachtet dessen, welche Rolle private Parteien dabei spielen. Verurteilte Täter dürfen demnach weder gefoltert noch misshandelt werden.