Drohende Hinrichtung

Galgenstrick vor schwarzem Hintergrund

Galgenstrick vor schwarzem Hintergrund

Himan Uraminejad wurde wegen einer Straftat zum Tode verurteilt, die er als Minderjähriger begangen hat. Nun hat man ihm mitgeteilt, dass er kurz nach dem 1. April hingerichtet werde, nachdem die 13-tägige Ferienzeit anlässlich des iranischen Neujahrsfests zu Ende gegangen ist.

Appell an

(bitte senden Sie Ihre Appelle über die Botschaft)
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja'fari Dolat Abadi
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

BRIEFE, E-MAILS UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Hinrichtung von Himan Uraminejad gestoppt und das gegen ihn verhängte Todesurteil ohne Verzögerung umgewandelt wird.

  • Weisen Sie bitte die entsprechenden Justizbehörden an, ein Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten, das internationalen Standards für faire Verfahren entspricht und mit den Prinzipien des Jugendstrafrechts übereinstimmt. Stellen Sie bitte sicher, dass Aussagen, die unter Folter oder anderen Misshandlungen gemacht wurden, vor Gericht nicht zugelassen werden.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Vorwürfe über Folterungen und andere Misshandlungen untersucht werden und die dafür Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to halt any plans to execute Himan Uraminejad and commute his death sentence, without delay.

  • Urging them to order that he is retried in fair proceedings in accordance with the principles of juvenile justice, and that no statements obtained through torture and other ill-treatment are admitted as evidence.

  • Urging them to ensure his allegations of torture are investigated and those responsible are brought to justice.

Sachlage

Himan Uraminejad wurde im August 2012 zum Tode verurteilt, nachdem er für schuldig befunden worden war, während eines Kampfes einen Jungen erstochen zu haben. Himan Uraminejad war damals 17 Jahre alt. Er ist inzwischen 21 und befindet sich im Gefängnis der Stadt Sanandadsch in der westlich gelegenen Provinz Kordestan. Dort ist ihm nun mitgeteilt worden, dass er kurz nach dem am 1. April zu Ende gehenden iranischen Neujahrsfest hingerichtet werde.

In einem Wiederaufnahmeverfahren im Juni 2015 wurde Himan Uraminejad erneut zum Tode verurteilt. Das Wiederaufnahmeverfahren vor der Abteilung 9 des Provinzstrafgerichts der Provinz Kordestan war im September 2014 vom Obersten Gerichtshof des Iran angeordnet worden. Grundlage dafür war das neue islamische Strafgesetzbuch, das 2013 in Kraft trat. Dessen neuen Richtlinien zufolge kann das Gericht die Todesstrafe nach eigenem Ermessen in eine andere Strafe umwandeln, falls es zu der Ansicht gelangt, dass jugendliche Straftäter_innen die Art ihrer Straftat oder deren Folgen nicht begreifen oder Zweifel an ihrer "geistigen Reife und ihrem Entwicklungsstand" zum Zeitpunkt der Tat bestehen. Das Gericht nutzte seinen Ermessensspielraum und verurteilte Himan Uraminejad erneut zum Tode. Mit seiner Entscheidung ignorierte das Gericht das auf Grundlage des Völkerrechts geltende absolute Verbot der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren. Auch das grundlegende Prinzip des Jugendstrafrechts, alle unter 18-Jährigen als Kinder zu behandeln, fand bei der Entscheidung des Gerichts keine Anwendung. Stattdessen stützte sich das Gericht auf die Angaben zur "geistigen Gesundheit" von Himan Uraminejad und verwies auf ein medizinisches Gutachten einer staatlichen Stelle vom Juni 2015. Darin hieß es, dass keine Belege für eine psychische Erkrankung zum Zeitpunkt der Tat gefunden worden seien, die die Strafmündigkeit des Angeklagten einschränken würde. Das Gericht verwies zudem auf die eigenen Aussagen von Himan Uraminejad, der erklärt hatte, dass er an keiner psychischen Erkrankung leide oder deswegen jemals im Krankenhaus gewesen sei. Dieser Argumentation folgte der Oberste Gerichtshof im November 2015.

Das Gerichtsverfahren, das zum Schuldspruch gegen Himan Uraminejad führte, entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Er gab während des Verhörs zu, dem Opfer die Stichwunden zugefügt zu haben. Bei der Befragung war jedoch kein Rechtsbeistand anwesend. Außerdem soll Himan Uraminejad in einer Hafteinrichtung der Polizei (agahi) gefoltert worden sein. Unter anderem soll er geschlagen worden sein, so dass er im Gesicht und am ganzen Körper Narben und Blutergüsse hatte. Der Prozess fand zudem vor einem Gericht für Erwachsene statt, ohne dass besondere Schutzmaßnahmen des Jugendstrafrechts eingehalten wurden. Nach vorliegenden Informationen wurden keine Untersuchungen der Folter- und Misshandlungsvorwürfe eingeleitet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Iran liegt das Alter für die Strafmündigkeit als Erwachsener bei Mädchen bei neun Mondjahren und bei Jungen bei 15 Mondjahren. Von diesem Alter an werden Kinder bei hudud-Vergehen (Vergehen gegen den Willen Gottes, die nach dem islamischen Recht der Scharia bestimmten Strafen unterliegen) und qesas-Taten (Vergeltung in Verbindung mit einer Straftat) im Allgemeinen genau wie Erwachsene behandelt und bestraft. Seit der Einführung des überarbeiteten islamischen Strafgesetzbuchs von 2013 ist es jedoch dem Ermessen des Gerichts überlassen, bei minderjährigen Straftäter_innen auf die Todesstrafe zu verzichten, falls es zu der Ansicht gelangt, dass diese die Art ihrer Straftat oder deren Folgen nicht begreifen oder Zweifel an ihrer "geistigen Reife und ihrem Entwicklungsstand" zum Zeitpunkt der Tat bestehen. Die Kriterien für die Bewertung von "geistiger Reife und Entwicklungsstand" sind nicht eindeutig und willkürlich. Die Richter können die Expertenmeinung der Iranischen Rechtsmedizinischen Organisation (einer staatlichen gerichtsmedizinischen Institution) einholen oder sich auf ihre eigene Einschätzung verlassen, auch wenn sie nicht über das entsprechende Wissen oder Expertise auf dem Gebiet der Kinderpsychologie verfügen. Amnesty International hat mehrere Fälle von zur Tatzeit Minderjährigen dokumentiert, in denen die Richter Fragen der eingeschränkten Strafmündigkeit von Minderjährigen aufgrund ihrer mangelnden Reife nicht von Themen wie mangelnder Schuldfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen oder geistiger Einschränkungen trennten. In der Folge vermischten sie beide Aspekte miteinander und kamen zu der Schlussfolgerungen, dass die zur Tatzeit Minderjährigen "nicht geisteskrank" seien und sich in einem "psychisch gesunden Zustand" befänden, so dass die Todesstrafe verhängt werden könne.

Als Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) ist der Iran rechtlich verpflichtet, jede Person unter 18 Jahren als Kind zu behandeln. Laut der Kinderrechtskonvention liegt das Standardalter zur Erreichung der Strafmündigkeit als Erwachsener bei Jungen wie Mädchen bei 18 Jahren. Es besteht ein Unterschied zum Mindestalter für Strafmündigkeit, dem Alter, unter dem Kinder nicht festgenommen und einer Straftat angeklagt werden dürfen. Das Mindestalter für die Strafmündigkeit ist von Land zu Land unterschiedlich. Laut UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ist ein Strafmündigkeitsalter unter zwölf Jahren jedoch nicht akzeptabel. Personen, die gegen das Gesetz verstoßen und das Mindestalter für Strafmündigkeit erreicht haben, aber noch keine 18 Jahre alt sind, können als strafmündig betrachtet, verfolgt, vor Gericht gebracht und bestraft werden. Sie dürfen jedoch weder zum Tode noch zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung verurteilt werden.

Im Januar 2016 überprüfte der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch den Iran. In seinen Abschlussbemerkungen äußerte der Ausschuss "große Bedenken" angesichts der Tatsache, dass der Erlass der Todesstrafe für minderjährige Straftäter_innen "im absoluten Ermessen von Richtern liegt, die die Möglichkeit, aber keine Verpflichtung zur Einholung eines forensischen Gutachtens haben, und mehrere Personen nach entsprechenden Wiederaufnahmeverfahren erneut zum Tode verurteilt wurden". Neben Amanj Veisee sind Amnesty International mindestens sieben weitere jugendliche Straftäter_innen bekannt – Salar Shadizadi, Hamid Ahmadi, Sajad Sanjari, Siavash Mahmoudi, Himan Uraminejad, Amir Amrollahi und Fatemeh Salbehi –, in deren Wiederaufnahmeverfahren eine ausreichende "geistige Reife" zum Zeitpunkt der Tat konstatiert und das Todesurteil erneuert wurde. Fatemeh Salbehi, die zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Tat 17 Jahre alt war, wurde im Oktober 2015 hingerichtet. Amnesty International sind mindestens zwei jugendliche Straftäter bekannt, Milad Azimi und Alireza Pour Olfat, die seit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs im Jahre 2013 in erster Instanz zum Tode verurteilt wurden. Amnesty International hat zwischen 2005 und 2015 mindestens 73 Hinrichtungen jugendlicher Straftäter_innen dokumentiert. Den UN zufolge sind derzeit mindestens 160 zur Tatzeit minderjährige Straftäter_innen im Iran zum Tode verurteilt. Amnesty International konnte die Namen von 49 dieser zur Tatzeit Minderjährigen ermitteln, die sich derzeit im Todestrakt befinden. Einige von ihnen wurden vor mehr als zehn Jahren zum Tode verurteilt. Amnesty International fordert die iranischen Behörden auf, gesetzliche Schritte einzuleiten, um die Todesstrafe für zur Tatzeit Minderjährige ohne Einschränkungen und ohne einen Ermessensspielraum für die Gerichte abzuschaffen, weil dies den Verpflichtungen des Iran im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und der Kinderrechtskonvention entspricht. (Weitere Informationen im englischsprachigen Bericht Growing up on death row: The death penalty and juvenile offenders in Iran, https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/3112/2016/en/).