Drohende Hinrichtungen

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Amnesty International befürchtet, dass Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi, beide Angehörige der arabischen Minderheit der Ahwazi im Iran, in unmittelbarer Hinrichtungsgefahr sind. Der Oberste Gerichtshof des Iran soll die gegen die beiden Männer verhängten Todesurteile vor kurzem bestätigt haben.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir "Stop executions of Ahwazi men"

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und
@Rouhani_ir (Persisch)
E-Mail: media@rouhani.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die gegen Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi verhängten Todesurteile nicht zu vollstrecken. Bitte treten Sie dafür ein, dass die Todesurteile aufgehoben werden und die Männer ein neues Gerichtsverfahren erhalten, das internationalen Standards für faire Verfahren entspricht und die Todesstrafe ausschließt.

  • Teilen Sie bitte umgehend den Haftort der beiden Männer mit und sorgen Sie bitte dafür, dass Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi vor weiterer Folter und anderer Misshandlung geschützt werden und umgehend Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familienangehörigen erhalten.

  • Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass die Folter- und Misshandlungsvorwürfe der Männer zielgerichtet untersucht und die für Folter Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Schließen Sie unter Folter erbrachtes Beweismaterial von Gerichtsverfahren aus.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities not to execute Ali Chebieshat and Sayed Khaled Mousawi, to ensure their death sentences are overturned and to grant them retrials in proceedings which comply with fair trial standards, without recourse to the death penalty.

  • Urging them to disclose the men's whereabouts immediately, and ensure that they are protected from torture and other ill-treatment and are allowed regular contact with their lawyers and families.

  • Urging them to investigate allegations of torture, hold those responsible to account and disregard as evidence in court "confessions" that may have been obtained under torture or other ill-treatment.

Sachlage

Familienangehörige von Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi wurden am 1. Mai von einem Vertreter des Revolutionsgerichts von Ahwaz informell darüber informiert, dass der Oberste Gerichtshof des Iran die Todesurteile bestätigt habe. Die Behörden weigern sich jedoch bislang, das schriftliche Urteil weiterzuleiten oder die Familien und deren Rechtsbeistände über den Aufenthaltsort der Verurteilten zu informieren. Die beiden Männer waren im März 2014 aus dem Gefängnis Fajr an einen unbekannten Ort gebracht worden.

Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi waren im November 2012 festgenommen und in eine Hafteinrichtung des Militärgeheimdienstes in Ahvaz gebracht worden. Sie wurden über sieben Monate in Einzelhaft gehalten und hatten weder Kontakt zu ihren Familien noch ihren Rechtsbeiständen. Zudem sollen sie gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden sein. In Beiträgen des iranischen Staatsfernsehens wurde im Juni 2013 und dann erneut im November 2013 gezeigt, wie sie ihre Beteiligung an der Explosion der Gaspipeline "gestanden". Eine solche Fernsehausstrahlung von "Geständnissen" widerspricht internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Das Revolutionsgericht von Ahvaz verurteilte Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) am 9. September 2013 zum Tode. Einen dritten Mann, Salman Chayani, verurteilte das Gericht zu 25 Jahren Freiheitsentzug, die er im internen Exil in Yazd verbüßen muss.

Ali Chebieshat und Sayed Khaled Mousawi waren am 18. März 2014 aus dem Gefängnis Fajr in Dezful in der Provinz Khuzestan an einen unbekannten Ort verlegt worden. Im Januar 2014 hatte man zwei andere Ahwazi-Araber unter Geheimhaltung hingerichtet, die zuvor ebenfalls an einen unbekannten Ort gebracht worden waren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ali Chebieshat, Sayed Khaled Mousawi und Salman Chayani wurden am 10. November 2012 zusammen mit weiteren Männern in ihrem Dorf unweit der Stadt Sush in der Provinz Khuzestan festgenommen. Die Sicherheitskräfte sollen das Haus der Mutter von Ali Chebieshat umstellt haben, in dem gerade eine private Feier stattfand. Sie zeigten weder Haftbefehle vor, noch gaben sie Gründe für die Festnahme der Männer an. Bis auf die drei Männer wurden alle später gegen Kaution freigelassen.

Im Juni oder Juli 2013 teilten Angehörige des Geheimdienstministeriums den Familien der Männer mit, sie könnten sie in einer Moschee im Dorf Jarieh treffen. Als sie dort eintrafen, bemerkten die Familienangehörigen, dass der Raum mit Kameras ausgestattet war. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen teilte man den Familien mit, wenn sie zustimmten, gefilmt zu werden, während sie sich die gefilmten "Geständnisse" ansehen, würden die Behörden die Reduzierung des Strafmaßes in Erwägung ziehen. Man teilte ihnen allerdings nicht mit, dass die Aufnahmen im Fernsehen gezeigt würden. Die Angehörigen von Ali Chebieshat wollten sich nicht filmen lassen, wurden weniger Monate später aber von Angehörigen des Geheimdienstministeriums kontaktiert und unter Druck gesetzt, sich filmen zu lassen, weil sie ansonsten die Hinrichtung von Ali Chebieshat riskierten. Im November 2013 zeigten zwei staatlich finanzierte Fernsehsender eine "Dokumentation", in der die "Geständnisse" von Ali Chebieshat, Sayed Khaled Mousawi und Salman Chayani und die Aufnahmen ihrer Angehörigen gezeigt wurden.

Zwei andere Ahwazi-Araber, Hadi Rashedi und Hashem Sha’bani Nejad (auch: Hashem Sha’bani Amouri), wurden Ende Januar 2014 unter Geheimhaltung hingerichtet. Ihren Familien teilte ein Beamter des Geheimdienstministeriums mit, die beiden Männer seien wenige Tage zuvor hingerichtet und bestattet worden. Amnesty International geht davon aus, dass das Datum der Hinrichtung den Familien nicht mitgeteilt wurde und man ihnen auch die Leichname nicht zur Bestattung übergab. Der Beamte untersagte den Familien, eine öffentliche Gedenkveranstaltung abzuhalten, und ließ ihnen nur 24 Stunden, um eine private Veranstaltung zu organisieren. Drei weitere Ahwazi-Araber, Mohammad Ali Amouri, Sayed Jaber Alboshoka und Sayed Mokhtar Alboshoka, die gemeinsam mit ihnen zum Tode verurteilt wurden, sind nach wie vor in Hinrichtungsgefahr.

Artikel 38 der iranischen Verfassung und Artikel 9 des Gesetzes über die Wahrung rechtmäßiger Freiheiten und den Schutz von Bürgerrechten verbieten jegliche Formen der Folter zur Erlangung von Geständnissen. Das iranische Strafgesetzbuch schreibt sogar die strafrechtliche Verfolgung von BeamtInnen vor, die zur Erzwingung von Geständnissen Folter einsetzen. Trotz all dieser verfassungsrechtlichen Sicherheiten bezüglich der Unzulässigkeit von Zeugenaussagen, Aussagen unter Eid und Geständnissen unter Zwang, akzeptieren die iranischen Gerichte solche "Geständnisse" im Allgemeinen als Beweise und strahlen sie manchmal noch vor Prozessende im Fernsehen aus. Solche Ausstrahlungen verstoßen gegen die Verpflichtungen des Iran im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 14), zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Darin ist u.a. die Unschuldsvermutung festgeschrieben.