Todesurteil gegen zwei Bangladescher

Bahrain

Bahrain

In Bahrain sind zwei bangladeschische Staatsbürger wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Sie können gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 45 87

MINISTERPRÄSIDENT
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Prime Minister
Office of the Prime Minister
P.O. Box 1000
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 973) 1753 3033

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 12 84

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über:
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Salam Julas und Suzan Badsha nicht hinrichten und verhängen Sie umgehend ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

  • Es ist selbstverständlich die Aufgabe der Regierung von Bahrain, die Bevölkerung des Landes zu schützen und diejenigen vor Gericht zu stellen, die Verbrechen begangen haben. Dies muss jedoch immer in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bahrains geschehen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities not to execute the two Bangladeshi nationals and immediately establish an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.

  • Acknowledging the Bahraini government’s responsibility to protect the public and bring to justice those who commit crimes, but insisting that this should always be done in accordance with international law and Bahrain’s international human rights obligations.

Sachlage

Salam Julas und Suzan Badsha wurden am 22. März von einem hohen Strafgericht in der Hauptstadt Manama zum Tode verurteilt. Sie waren für schuldig befunden worden, den Bangladeschen Taher Antez ermordet zu haben mit der Absicht, ihn auszurauben.

Lokalen Medienberichten zufolge waren Salam Julas und Suzan Badsha im April 2013 wegen verschiedener Anklagepunkte vor Gericht gestellt worden: wegen des Mordes an Taher Antez infolge eines Streits über Prostitutionseinkünfte sowie wegen illegalen Aufenthalts in Bahrain und Beteiligung an Prostitution. Seine Leiche wurde von Reinigungskräften in einem Koffer in der Nähe eines Abfallcontainers gefunden. Salam Julas und Suzan Badsha gaben den Mord vor der Staatsanwaltschaft zu.

Das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in anderen internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den vergangenen Jahren wurde die Todesstrafe in Bahrain nur in seltenen Fällen verhängt. Zuletzt wurde ein Todesurteil im Jahr 2010 vollstreckt; damals wurde der bangladeschische Staatsbürger Jassim Abdulmanan hingerichtet. Seit 2011 wurden in Bahrain mindestens elf Todesurteile verhängt, einige davon wurden jedoch von Berufungsgerichten aufgehoben.

Im Dezember 2014 stimmte eine Rekordzahl an Ländern, nämlich 117 der 193 UN-Mitgliedstaaten, für die Resolution der 5. UN-Generalversammlung für ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe. Bahrain enthielt sich, nachdem das Land in den vergangenen Jahren stets gegen die Resolution gestimmt hatte.