Todesurteil in Belarus

Simulierte Hinrichtung.

Simulierte Hinrichtung.

In Belarus ist der 21-jährige Siarhei Ivanou wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Dies ist das erste Todesurteil in Belarus in diesem Jahr.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 375) 17 226 42 52 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss: Sagen Sie bitte "Fax", wenn eine Verbindung hergestellt wurde)
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie alle Vorbereitungen für eine mögliche Hinrichtung und wandeln Sie das gegen Siarhei Ivanou verhängte Todesurteil unverzüglich in eine Haftstrafe um. Wandeln Sie auch etwaige Todesurteile gegen andere Personen in Haftstrafen um.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.

  • Bitte beenden Sie die Geheimhaltung beim Einsatz der Todesstrafe in Belarus und stellen Sie sicher, dass die Öffentlichkeit über die Anwendung der Todesstrafe informiert wird und die Familien von Gefangenen sowie deren Rechtsbeistände Zugang zu ihnen erhalten und über die Gerichtsverfahren in Kenntnis gesetzt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging President Lukashenka to halt any planned executions and immediately commute the death sentence handed down to Siarhei Ivanou and all others sentenced to death in Belarus.

  • Calling on him to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty with a view to abolishing it.

  • Urging him to ensure that up-to-date information about the use of the death penalty in Belarus is publicly available and that prisoners' families and lawyers are given full access to them and information about their cases.

Sachlage

Siarhei Ivanou wurde am 18. März vom Regionalgericht in Homel wegen der Ermordung einer 19-jährigen Frau, die er im August 2013 getötet haben soll, zum Tode verurteilt. Das Gericht befand den 21-Jährigen für schuldig, "einen Mord mit besonderer Grausamkeit verübt zu haben". Außerdem wurde er wegen "Rowdytums mit Gewalt" und Raubes schuldig gesprochen. Laut Angaben der Ermittlungsbehörde stand Siarhei Ivanou unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, als er die junge Frau so brutal schlug und vergewaltigte, dass sie an ihren Verletzungen starb. Nach der Tat soll Siarhei Ivanou das Opfer ausgeraubt haben.

In einem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde Siarhei Ivanou von einem Pflichtverteidiger vertreten. Er kann gegen das Todesurteil Rechtsmittel einlegen.

Belarus ist das letzte Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird die Leiche des Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Die vollzogenen Hinrichtungen laufen den Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung von Belarus, keine Todesurteile zu vollstrecken, zuwider. Die Anwendung der Todesstrafe in Belarus stellt laut dem UN-Menschenrechtsausschuss und weiteren Organen eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien dar.

Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen. Dadurch verhindern die Behörden eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe. Das Töten eines Menschen durch den Staat ist einer der grausamsten Akte, den eine Regierung verüben kann. Daher ist es von großer Bedeutung, dass eine so drastische Bestrafung wie die Todesstrafe von der Öffentlichkeit wahrgenommen und diskutiert wird.