Asylsuchende inhaftiert

Ergebnis dieser Urgent Action

Celia Primero Ismalej und ihr 18 Monate alter Sohn sind in den USA aus der Haft entlassen worden und haben Asyl erhalten.

Celia Primero Ismalej und ihr 18 Monate alter Sohn Jhordan Lajuj Primero sind aus Guatemala in die USA geflohen, um dort Asyl zu beantragen. Dort befinden sie sich nun seit über acht Monaten in Abschiebehaft, obwohl sie die Voraussetzungen für eine Freilassung erfüllen. Beide leiden sowohl physisch als auch psychisch unter der fortdauernden Haft, die sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt.

Appell an

LEITER DER HAFTEINRICHTUNG
KARNES COUNTY
Mr. Enrique M. Lucero

Karnes County Residential Center,
San Antonio Field Office, 409 FM 1144
Karnes City
TX, 78118
USA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
E-Mail: SanAntonio.Outreach@ice.dhs.gov

Sende eine Kopie an

KONSUL VON GUATEMALA IN TEXAS
The Honorable Allan Daniel Pérez Hernández
Cónsul of Guatemala in McAllen, Texas
709 S. Broadway St.
McAllen, TX, 78501, USA
E-Mail: consmcallen@minex.gob.gt

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Celia Primero Ismalej und ihren 18 Monate alten Sohn Jhordan Lajuj Primero unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

  • Ich weise Sie darauf hin, dass die Inhaftierung der beiden gegen das Völkerrecht verstößt und dass die US Regierung dafür Sorge zu tragen hat, dass die Rechte von Asylsuchenden und Migrant_innen respektiert, geschützt und erfüllt werden.

  • Ich weise Sie darauf hin, dass der UN-Sonderberichterstatter über Folter festgestellt hat, dass die Inhaftierung von Kindern aus migrationspolitischen Motiven niemals gerechtfertigt ist, da sie dem Wohle des Kindes unter keinen Umständen zuträglich sein kann, die Notwendigkeit hierfür niemals als gegeben angesehen werden kann, völlig unangemessen ist und eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellen kann.

  • Ich fordere Sie auf, Celia Primero Ismalej und ihrem Sohn Jhordan Lajuj Primero unverzüglich die dringend benötigte medizinische Behandlung zukommen zu lassen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling for Celia Ismalej and her 18-month-old son Jhordan Primero to be released from detention immediately.

  • Noting that their detention violates international law, that the U.S. government has an obligation to ensure that the human rights of asylum-seekers and migrants are respected, protected and fulfilled.

  • Noting that the UN Special Rapporteur on Torture has declared that detention of children based on immigration status "is never in the best interests of the child, exceeds the requirement of necessity, becomes grossly disproportionate and may constitute cruel, inhuman or degrading treatment".

  • Requesting that Celia Ismalej and her son be provided with adequate medical treatment as a matter of urgency.

Sachlage

Celia Primero Ismalej und ihr Sohn Jhordan Lajuj Primero erreichten die Grenze zwischen den USA und Mexiko etwa am 7. Juli 2014. Am 9. Juli wurden sie im Federal Law Enforcement Training Center, einer Ausbildungsstätte der Bundespolizei, in Artesia im US-Bundesstaat New Mexico in Haft genommen. Dort verblieben sie, bis man sie im Dezember in das Karnes County Residential Center, eine Hafteinrichtung für Familien im Bundesstaat Texas, verlegte. Bereits im August 2014 stellte ein Beamter der Einwanderungsbehörde fest, dass Celia Primero Ismalej in ihrer Heimat Guatemala berechtigterweise Angst vor Verfolgung haben muss. Einer ihrer Verwandten, ein US-Staatsbürger, hat angeboten, dafür Sorge zu tragen, dass Celia Primero Ismalej zu künftigen Anhörungen des Einwanderungsgerichts erscheint. Obwohl sie die Voraussetzungen für eine Haftentlassung unter Auflagen erfüllen, hat die Einwanderungsbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) die Freilassung von Celia Primero Ismalej und Jhordan Lajuj Primero bis zur abschließenden Entscheidung über ihre Asylanträge abgelehnt.

Um Willkür zu vermeiden, muss jegliche Inhaftierung von Asylsuchenden und Migrant_innen gesetzmäßig sein, unter den vorliegenden Umständen als notwendig betrachtet werden und verhältnismäßig zur Erreichung des angestrebten gesetzmäßigen Zwecks sein. Amnesty International ist der Ansicht, dass eine Haft in diesem Fall weder notwendig noch angemessen ist. Speziell die Inhaftierung von Kindern aus migrationspolitischen Motiven ist niemals gerechtfertigt, da sie dem Wohle des Kindes unter keinen Umständen zuträglich sein kann.

Bei Celia Primero Ismalej wurde ein Psychotrauma diagnostiziert und sie zeigt Symptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Sie leidet unter einer schmerzhaften chronischen Erkrankung des Darms und einem entzündeten Zahn. Weder ist sie diesbezüglich behandelt worden, noch hat sie Medikamente erhalten. Das körperliche Wohlbefinden und die geistige Entwicklung ihres Sohnes werden negativ beeinflusst. So ist er durch die Haft reizbar und aggressiv geworden und leidet an einer chronischen Ohrenentzündung sowie abwechselnd unter Verstopfung und Durchfall.

Hintergrundinformation

Hintergrund

US-amerikanisches Bundesrecht sieht vor, dass Gefangene in Abschiebehaft im Einzelfall unter Auflagen freigelassen werden können, wenn "dringende humanitäre Gründe" vorliegen oder wenn ein "erheblicher öffentlicher Nutzen" hierdurch entsteht und wenn diese Personen kein Sicherheitsrisiko darstellen und keine Fluchtgefahr besteht. Die Richtlinien der Einwanderungsbehörde ICE sehen eine Haftentlassung aus diesen Gründen ebenso vor und räumen einen Ermessensspielraum für die Freilassung von Personen ein, die u. a. nachweisen konnten, dass sie bei Rückkehr in ihr Heimatland "berechtigterweise Angst" vor Verfolgung haben müssen. Auch können Jugendliche und stillende Mütter aus der Haft entlassen werden.

Celia Primero Ismalej wurde am 11. August 2014 von einem Beamten der Einwanderungsbehörde verhört, um festzustellen, ob sie bei einer Rückkehr nach Guatemala "berechtigterweise Angst" vor Verfolgung haben muss. Der Beamte stellte fest, dass dies der Fall ist, da sie einer sozialen Gemeinschaft angehört, die ihre indigenen Traditionen weiterhin pflegt. In ihrem Heimatdorf stellt die Gemeinschaft eine Minderheit dar. Die Entscheidung des Beamten der Einwanderungsbehörde teilte man ihr über einen Monat lang nicht mit und verlängerte hierdurch die Bearbeitung ihres Falles und die Dauer ihrer Haft.

Durch den Zustrom von Migrant_innen an der US-amerikanischen Grenze im Jahr 2014 beantragte Präsident Obama mehr als 2 Milliarden US-Dollar zur effektiveren Grenzüberwachung, verstärkten Inhaftierung von Migrant_innen und zur Einführung eines standardisierten Verfahrens, mit dem Abschiebungen schneller durchgeführt werden können. Die Einwanderungsbehörden sind in der Folge dazu übergegangen, Frauen und Kinder – wie Celia Primero Ismalej und Jhordan Lajuj Primero – verstärkt in gefängnisähnlichen Abschiebelagern in New Mexico und Texas zu inhaftieren.

Gemäß dem Völkerrecht hat die US-Regierung dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte von Asylsuchenden und Migrant_innen respektiert, geschützt und erfüllt werden. Die Bestimmungen des Völkerrechts sowie internationale Menschenrechtsstandards, die unter anderem in Mechanismen verankert sind, deren Vertragsstaat die USA sind, legen einen hohen Maßstab für die Inhaftierung von Migrant_innen an. Das Recht, nicht willkürlich inhaftiert zu werden ist bspw. im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) geregelt. Eine Inhaftierung ist nur dann rechtmäßig, wenn die Behörden nach Einzelfallprüfung nachweisen können, dass sie zur Erreichung des angestrebten gesetzmäßigen Zwecks notwendig und angemessen ist und auf gesetzlich vorgeschriebene Weise durchgeführt wird. Jede Auflage oder freiheitsentziehende Maßnahme, die das Recht auf Freiheit von Migrant_innen und Asylsuchenden einschränkt, muss eine Ausnahme bilden und darf nur nach einer Einzelfallprüfung der persönlichen Situation der betroffenen Person durchgeführt werden. Als Grundlage für jede Maßnahme, die das Recht auf Freiheit einschränkt, muss immer eine gründliche und individuelle Bewertung durchgeführt werden, wobei auch die persönliche Vergangenheit der betroffenen Person berücksichtigt werden muss und ob evtl. Fluchtgefahr besteht. Bei einer solchen Bewertung ist immer zu beachten, ob die Freiheitsbeschränkung notwendig und angemessen ist, um den damit angestrebten Zweck zu erzielen. Der betroffenen Person sollte eine begründete Entscheidung mitgeteilt werden, vorzugsweise in einer Sprache, die sie versteht.

Kinder sollten niemals aufgrund migrationspolitischer Motive inhaftiert werden, unabhängig davon, ob sie unbegleitet in ein Land kommen, ob sie von ihrer Familie getrennt wurden oder mit ihr zusammen dort eintreffen. Am 5. März 2015 erklärte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dass die Inhaftierung von Kindern aufgrund ihres Migrantenstatus niemals gerechtfertigt ist, da sie dem Wohle des Kindes unter keinen Umständen zuträglich sein kann, völlig unangemessen ist und den Straftatbestand der Misshandlung erfüllen kann (UN Dok A/HRC/28/68, Abs. 80).