Gefangener im Hungerstreik

Karte des Iran

Karte des Iran

Der gesundheitliche Zustand des gewaltlosen politischen Gefangenen Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed verschlechtert sich zusehends. Der Aktivist, der sich für die Rechte von Kindern einsetzt, ist vor mehr als 20 Tagen in den Hungerstreik getreten, weil die Behörden sich trotz ärztlicher Empfehlungen weigern, ihn freizulassen. Mehrere Ärzt_innen hatten erklärt, dass er aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands nicht im Gefängnis bleiben könne.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Webseite http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations OfficeNumber 4
Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection
Vali Asr Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Abbas Ja’fari Dolat Abadi

Tehran General and Revolutionary Prosecution Office
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square Tehran, IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTER-NACHRICHTEN, E-MAILS UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed sofort und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur in Haft befindet, weil er friedlich seine Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu qualifiziertem medizinischen Personal erhält, das entsprechend der Medizinethik arbeitet und dementsprechend auch die Grundsätze der Vertraulichkeit, der Autonomie und der Einwilligung nach Aufklärung beachtet.

  • Ordnen Sie bitte eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu den von Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed erhobenen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlung an und stellen Sie sicher, dass er vor weiterer Folter und Misshandlung geschützt ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed immediately and unconditionally as he is a prisoner of conscience held solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression, association and assembly.

  • Calling on them to ensure he has access to a qualified health professional who can provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy and informed consent.

  • Calling on them to order an independent and impartial investigation into his allegations of torture and other ill-treatment and ensure that he is protected from further torture or other ill-treatment.

Sachlage

Der 25-jährige Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed setzt sich für Kinderrechte ein und leistet derzeit eine fünfjährige Haftstrafe ab, zu der er in Zusammenhang mit seinem friedlichen Aktivismus verurteilt wurde. Seit dem 19. Februar verweigert er die Nahrungsaufnahme, und seit dem 9. März nimmt er auch keine Flüssigkeit mehr zu sich. Zudem nimmt er Medikamente, die er aufgrund einer Reihe von Erkrankungen benötigt, nicht mehr ein. Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed protestiert mit seinem Hungerstreik dagegen, dass die Behörden ärztlichen Empfehlungen nicht nachkommen und ihn freilassen. Mehrere Ärzt_innen, darunter auch solche, die in der Krankenstation des Gefängnisses arbeiten, haben erklärt, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme nicht länger im Gefängnis festgehalten werden könne. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge leidet Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed unter anderem an einer Erkrankung des Herzens und an Gelenk-, Verdauungs- und Atemproblemen. Die Sarrollah-Einheit der Revolutionsgarden, die die Untersuchungen einschließlich der Verhöre im Fall von Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed durchgeführt haben, blockieren offenbar seine Freilassung oder vorübergehende Entlassung aus gesundheitlichen Gründen und bringen ihn so in Lebensgefahr.

Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed wurde im Oktober 2014 in seinem Haus in Teheran festgenommen und im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses inhaftiert. In den drei Monaten, die er dort anschließend verbrachte, hielt man ihn zehn Tage lang in Einzelhaft fest. Er hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und gibt an, gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Das Verfahren gegen Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed, das im März 2015 vor einem Revolutionsgericht stattgefunden hat, war extrem kurz, und er hat seinen Rechtsbeistand zum ersten Mal während der Anhörung getroffen. Das Gericht sprach ihn in Zusammenhang mit seinem friedlichen Aktivismus, darunter gewaltlose Aktivitäten gegen die Todesstrafe und die Teilnahme an friedlichen Versammlungen, der "Beleidigung des Religionsführers" und "staatsgefährdender Versammlung und Konspiration" schuldig. Ein Berufungsgericht bestätigte später das Urteil.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed wurde am 15. Oktober 2014 bei sich zuhause in Teheran von Angehörigen der Revolutionsgarden festgenommen. Die Männer durchsuchten sein Haus und konfiszierten eine Reihe persönlicher Gegenstände, ohne einen Haftbefehl oder einen Durchsuchungsbeschluss vorzulegen. Er wurde in den Trakt 2A des Evin-Gefängnisses gebracht, welcher den Revolutionsgarden untersteht. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hatte er dort nur eingeschränkten Zugang zu seiner Familie und überhaupt keinen Kontakt zu seinem Rechtsbeistand. Nach fast drei Monaten verlegte man ihn in Trakt 8 und später in Trakt 7 des Gefängnisses, wo er sich derzeit befindet. Es ist nicht bekannt, dass Untersuchungen zu den von ihm erhobenen Foltervorwürfen durchgeführt wurden. Ein Berufungsgericht bestätigte seinen Schuldspruch und sein Urteil, ohne dass eine mündliche Anhörung stattgefunden hatte.

Neun Tage nach Beginn seines Hungerstreiks schrieb Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed einen Brief an die Staatsanwaltschaft, in dem er erklärte, dass er auch die Wasseraufnahme stoppen würde, wenn dem Entlassungsgesuch, das er auf Grundlage ärztlicher Empfehlungen eingereicht hatte, nicht nachgekommen werde. Am 29. Februar 2016 musste er in der Krankenabteilung des Gefängnisses erscheinen, wo er als Vergeltung für seinen Brief, der auf verschiedenen Webseiten veröffentlicht worden war, von einem Mitarbeiter des Gefängnisses geschlagen worden sein soll. Mohammad Saeed Hosseinzadeh Movahed ist bereits mehrfach ins Krankenhaus eingeliefert worden, wurde jedoch jedes Mal wieder ins Gefängnis zurückgebracht, ohne die erforderliche Behandlung erhalten zu haben. Im Dezember 2015 entließ man ihn für acht Tage aus der Haft.

Die iranischen Behörden bringen Inhaftierte, die eine medizinische Behandlung benötigen, regelmäßig ins Krankenhaus. Nach Informationen von Amnesty International wird den Häftlingen allerdings nicht immer die notwendige medizinische Behandlung gewährt, sondern sie werden einfach wieder zurück ins Gefängnis verlegt. Unabhängig davon, ob dies absichtlich oder aus Nachlässigkeit geschieht, bricht der Iran seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, wenn bedürftigen Inhaftierten keine angemessene medizinische Versorgung gewährt wird.

Die Verweigerung einer notwendigen medizinischen Behandlung könnte eine Verletzung von Artikel 7 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte darstellen, in dem das Verbot der Folter oder anderweitiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verankert ist. Der Iran ist Vertragsstaat dieses Paktes sowie des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dort ist in Artikel 12 das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit anerkannt. In den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Mandela Rules) ist zudem festgelegt, dass Gefängnisse eine angemessene und diskriminierungsfreie medizinische Versorgung sicherstellen müssen (Grundsätze 24-35) und dass kranke Gefangene, die fachärztlicher Behandlung bedürfen, in darauf spezialisierte Vollzugsanstalten oder in öffentliche Krankenhäuser einzuliefern sind (Grundsatz 27(1)). Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Englisch online unter: https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/2508/2015/en/.

Gefängnismitarbeiter_innen und Justizbeamt_innen verstoßen regelmäßig gegen die Gefängnisvorschriften des Iran. Die Vorschriften zur Verwaltung iranischer Gefängnisse legen fest, dass Insassen mit einer schweren medizinischen Erkrankung, die nicht innerhalb des Gefängnisses behandelt werden kann, oder deren Zustand sich bei anhaltendem Gefängnisaufenthalt weiter verschlechtern würde, vorübergehend aus der Haft entlassen werden sollen, um sich behandeln zu lassen. Paragraf 502 der neuen Strafprozessordnung, die im Juni 2015 in Kraft trat, schreibt vor, dass bei einer verurteilten Person, die an einer physischen oder psychischen Krankheit leidet und bei der die Vollstreckung der Strafe zu einer Verschlechterung der Erkrankung oder einer Verzögerung des Genesungsprozesses führen würde, der für die Überwachung der Vollstreckung der Strafe zuständige Richter nach Konsultation mit der Organisation für rechtsmedizinische Fragen die Vollstreckung der Strafe bis zur Genesung aussetzen kann. In Fällen von "Ta'zir"-Straftaten, bei denen keine spezifische Strafe im Strafgesetzbuch vorgeschrieben ist, obliegt es gemäß Paragraf 502 dem Richter, der über die Vollstreckung der Strafe entscheidet, festzustellen, ob die verurteilte Person so krank ist, dass sie nicht in der Lage ist, die Strafe anzutreten. Er kann dann den Fall an das ursprüngliche Gericht zurückzuverweisen, damit dieses ein alternatives angemessenes Strafmaß festsetzen kann.